Das Fahrrad und die StVO – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Fahrrad – StVO

TatbestandBußgeld in EuroPkt.
Missachtung des Rechtsfahrgebots15-
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer20-
... mit Gefährdung anderer25-
... mit Unfall30-
auf rechtem Seitenstreifen gefahren statt auf dem Radweg und dadurch andere behindert20-
... mit Gefährdung25-
... mit Unfall30-
Rotlicht missachtet
(einfacher Verstoß)
601
... mit Gefährdung1001
... mit Unfall1201
Rotlicht missachtet
(Ampel länger als 1 Sek. rot)
1001
... mit Gefährdung1601
... mit Unfall1801
Durchfahrtsverbot missachtet (Zeichen 267)20-
... mit Behinderung25-
... mit Gefährdung30-
... mit Unfall35-
Gehweg befahren55-
... mit Behinderung70-
... mit Gefährdung80-
... mit Unfall100-
freihändig gefahren5-

FAQ: Fragen und Antworten zur StVO fürs Fahrrad

Welche Verkehrsregeln gelten für Fahrradfahrer?

Grundsätzlich müssen sich auch Fahrradfahrer an die geltenden Vorschriften der StVO halten.

Drohen auf dem Fahrrad Sanktionen?

Wer sich mit dem Fahrrad nicht an die Vorschriften der StVO hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Eine Übersicht verschiedener Tatbestände finden Sie hier.

Wann ist ein Fahrrad laut StVO verkehrstauglich?

Die Vorschriften für ein verkehrssicheres Fahrrad ergeben sich nicht aus der StVO sondern aus der StVZO. Diese schreibt unter anderem verschiedene Beleuchtungseinrichtungen, Reflektoren und eine Klingel vor.

Die Verkehrsregeln für das Fahrrad (laut StVO)

Die Verkehrsregeln für Radfahrer bezüglich der relevanten Zeichen und generell der Straßenbenutzung sind in der StVO verankert.
Die Verkehrsregeln für Radfahrer bezüglich der relevanten Zeichen und generell der Straßenbenutzung sind in der StVO verankert.

Auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie sich laut geltendem Verkehrsrecht an die Regelungen und Verkehrsschilder halten. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Fahrrad ist genauso bindend wie für das Auto. Denn auch für das Fahrrad gelten Verkehrsregeln bezüglich der Straßenbenutzung. Doch auf welche Verkehrszeichen zum Thema Fahrrad sollten Sie besonders achten? Und wie sehen die Regelungen zum Freihändig-Fahrrad-Fahren aus? Im Folgenden finden Sie zu diesen und weiteren Fragen Antworten (gemäß der Vorschirften für Fahrräder).

Nicht selten kommt es zu Unfällen, an denen Fahrradfahrer beteiligt sind und durch ihren geringen Schutz sind sie dabei oft die Leidtragenden. Denn immer wieder passiert es, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Umso wichtiger ist es für den Einzelnen, sich an die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer zu halten.

Zunächst gilt für den Radfahrer ebenso das Rechtsfahrgebot wie für den Autofahrer. Dabei sei an dieser Stelle angemerkt, dass Sie mit dem Rad nicht verpflichtet sind, äußerst rechts zu fahren. Daneben ist darauf zu achten, dass Sie mit dem Fahrrad auf der Straße sowie auf ausgewiesenen Radwegen hintereinander fahren müssen und vor allem in der korrekten Fahrtrichtung. Somit können Sie in der Regel keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden.

Andere Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sind nach StVO neben dem Hintereinanderfahren auch das Einhalten des Sicherheitsabstands sowie das Mitführen von den sogenannten lichttechnischen Einrichtungen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – die Fahrradbeleuchtung. Des Weiteren gibt es besondere Vorschriften zu Kindern, die mit dem Rad unterwegs sind.

Der Sicherheitsabstand

Der Bundesgerichtshof hat bereits in den 80er Jahren festgehalten, dass ein Fahrradfahrer ungefähr einen Abstand von 75 oder 80 cm zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten sollte. Außerdem wurde festgelegt, dass Radfahrer auch einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten sollten – etwa einen Meter. Die Rechtsprechung will damit vor allem den Radfahrer selbst schützen, unter anderem vor einer sich plötzlich öffnenden Tür.

Ob mit dem Fahrrad auf dem Gehweg oder mit dem Fahrrad auf dem Radweg, diese sollten immer ausgeschildert sein. Sonst gilt es, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren.
Ob mit dem Fahrrad auf dem Gehweg oder mit dem Fahrrad auf dem Radweg, diese sollten immer ausgeschildert sein. Sonst gilt es, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren.

Hier geht es, wie bei einer Vielzahl von Verkehrsregeln für den Radfahrer, darum, die Kontrolle über das Rad zu gewährleisten, d. h. auf Situationen schnell und adäquat reagieren zu können sowie gegebenenfalls zu bremsen.

Fahrrad-Regeln im Straßenverkehr: Hintereinanderfahren

Was besagt die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad zum Punkt Hintereinanderfahren? Der § 2 Abs. 4 der StVO sagt hierzu:

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg?

Zum Thema „Kinder mit dem Fahrrad“ sieht die StVO vor, dass ein Kind, das jünger als acht Jahre alt ist, grundsätzlich auf dem Gehweg fahren sollte, wenn weder ein Radweg noch ein Seitenstreifen zur Verfügung steht. Für Kinder bis zehn Jahre ist der Fußgängerweg dann noch optional. Doch wie sieht es danach aus?

Regeln zum Radfahren auf dem Gehweg

Wann ist das Fahren auf dem Rad verpflichtend? Welches Verkehrsschild zum Thema Fahrrad gilt in Deutschland laut StVO? Für einen Fahrradfahrer ist dies nur dann Pflicht, wenn eins der drei blauen Verkehrsschilder den Weg ausschildert. Dazu gehören die Verkehrsschilder für das Fahrrad 237, 240 und 241 (Fahrrad auf blauem Grund).

Wichtig! Ein ausgeschilderter Radweg ist Pflicht für jeden Fahrradfahrer, es sei denn, der Weg ist versperrt oder anderweitig unbefahrbar.

Radwege, die nicht beschildert sind, sondern lediglich durch Markierungen oder aufgemalte Piktogramme gekennzeichnet sind, können von Radfahrern genutzt werden. Sie sind jedoch nicht verpflichtend. Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist für Erwachsene nicht zulässig.

Bußgeld auf dem Fahrrad: Missachtung der Regeln im Straßenverkehr

Auch wenn sie mit dem Fahrrad die Vorschriften missachten, droht Ihnen nach dem Bußgeldkatalog eine Strafe. Neben einem Bußgeld für das Nichtbenutzen des Radwegs von mindestens 20 Euro droht auch eine Strafe bei dem Überfahren einer roten Ampel, bei der rechtswidrigen Benutzung des Gehwegs sowie beim Fehlen einer ausreichenden Beleuchtung (Scheinwerfer und Rückstrahler). Es können auch Punkte für einen Verstoß mit dem Fahrrad auf das Konto in Flensburg gehen. Die Regeln für Radfahrer sind demnach genauso bindend wie für Autofahrer.

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Das Fahrrad und die StVO – Bußgeldrechner
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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