Promillegrenze: Fahrrad – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten


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Bußgeldkatalog: Promillegrenze beim Fahrrad

TatbestandFolgen
mit 1,6 Promille und mehr Fahrrad gefahren3 Punkte in Flensburg, Bußgeld, MPU
mit mind. 0,3 Promille und auffälliges FahrverhaltenStrafanzeige möglich

FAQ: Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer

Welche Promillegrenze gilt für Fahrrad-Fahrer?

Die Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6. Allerdings kann auch schon eine Strafanzeige drohen, wenn Sie mit 0,3 Promille oder mehr erwischt werden und ein auffälliges Fahrverhalten an den Tag legen.

Welche Sanktionen drohen, wenn sich Radler nicht an die Promillegrenze halten?

Verstoßen Sie als Radfahrer gegen die Promillegrenze, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld sowie drei Punkten in Flensburg rechnen.

Kann ein Alkoholverstoß auf dem Fahrrad einen Führerscheinentzug zur Folge haben?

Ja. Wird Ihre Fahreignung durch den Vorfall grundsätzlich angezweifelt, kann es sein, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Die Fahrrad-Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille.
Die Fahrrad-Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille.

Vor allem in der Hochsaison für Radfahrer, im Frühjahr und Sommer, werden die Stimmen für eine Alkoholgrenze fürs Fahrrad im Straßenverkehr immer wieder laut. Seit Jahren diskutiert die Öffentlichkeit, wie die Promillegrenze für Radfahrer im Verkehr aussehen soll.

Generell gilt an dieser Stelle das Strafgesetzbuch (StGB) § 316:

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug richtig zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]

Bei Autofahrern gilt eine Promillegrenze von 0,5. Werden Sie mit diesem Wert erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld. Ab einer Grenze von 1,1 Promille sind Sie fahruntüchtig und Ihnen wird der Führerschein für sechs Monate entzogen. Für Radfahrer sieht es im Gegensatz zum Autofahrer ein wenig anders aus. Die Promillegrenze beim Fahrradfahrer in Deutschland liegt bei 1,6. Auf diesen Wert haben sich die Gerichte mittlerweile geeinigt. Der Bundesgerichtshof hat 1986 noch mit 1,7 Promille gerechnet – ein Grundwert von 1,5 und ein Sicherheitszuschlag von 0.2. Mit der Verbesserung der technischen Möglichkeiten wurde der Zuschlag auf 0.1 reduziert.

Eine Gleichstellung von „Alkohol am Steuer“ und „Alkohol auf dem Fahrrad“ ist höchstwahrscheinlich nicht in Sicht. Denn an dieser Stelle fehlt es tatsächlich an neuen medizinischen Erkenntnissen, die zeigen könnten, dass die Beherrschung vom Auto und vom Fahrrad gleich hohe Anforderungen an den Fahrer stellen.

Alkohol trinken und Fahrrad fahren?

Das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist jedoch nicht nur an die Promillegrenze für Radfahrer bezüglich der Strafen und Kontrollen gebunden. Denn auch, wer im alkoholisierten Zustand andere Verkehrsregeln missachtet oder sogar beim Fahren von Schlangenlinien beobachtet wird, kann mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen, von den Polizeibeamten angehalten zu werden. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie als Radfahrer einen Unfall verursachen. In diesen Fällen gilt die Promillegrenze beim Fahrrad von 0,3.

Wie sehen die Strafen genau aus für das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut?
Mit 1,6 Promille und mehr Fahrradfahren, sowie ein strafrechtlich relevanter Alkoholmissbrauch, können unterschiedliche und sehr schwerwiegende Konsequenzen für den Radfahrer bedeuten. Ein Vergehen gegen das geltende Verkehrsrecht können drei Punkte in Flensburg bedeuten sowie eine Geldstrafe, die sich im Regelfall am Nettomonatsgehalt orientiert. Die Grenze für die Punkte in Flensburg liegen mittlerweile bei acht, deshalb kann ein Führerscheinentzug wegen Alkohol beim Fahrradfahren wahrscheinlich sein.

Fahrverbot durch Alkohol: Wenn Sie mit 1,6 Promille betrunken Fahrrad fahren, müssen Sie mit der Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, der sogenannten MPU, rechnen.

Beim Fahrradfahren mit 0,3 Promille erwischt: Auch das kann teuer werden.
Beim Fahrradfahren mit 0,3 Promille erwischt: Auch das kann teuer werden.

Im Falle des Nichtbestehens der MPU kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit sogar ein unbefristetes Rad-Fahrverbot verhängt.

Ein strafrechtliches Vergehen mit einem Promille von 0,3 ist immer dann relevant, wenn Sie als Fahrradfahrer aufgrund einer sehr auffälligen Fahrweise oder in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursachen. Das Heikle und Problematische daran ist jedoch, dass es nur schwer nachweisbar ist, ob die gefährdende Handlung auf den alkoholisierten Zustand zurückzuführen ist.

Die Bestrafung ist deshalb nicht immer möglich. Möglicherweise hat der Polizeibeamte sogar nur die Möglichkeit mit gutem Zureden, den Betrunkenen von der Weiterfahrt abzuhalten. Letztlich kann auch bei Alkoholmissbrauch in der Kombination mit dem Fahrradfahren der Führerschein entzogen werden (entweder durch das Nicht-Bestehen der MPU oder durch die Punkte). Deshalb ist es ratsam, wenn Sie ein Radler zu viel trinken, das Rad lieber stehen zu lassen.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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