Gaffer: Wenn Rettungskräfte durch Schaulustige behindert werden

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein Gaffer?

Wer hat es nicht schon erlebt, wie eine Menschenmenge um einen Unfall herumsteht und sogar Fotos macht? Wer ist nicht schon einmal selbst stehen geblieben an einer Unfallstelle und hat sich das Geschehen angesehen?

Schaulustige müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Schaulustige müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Im Allgemeinen ist unter einem Schaulustigen oder auch Gaffer eine Person gemeint, die ein Ereignis beobachtet, das in irgendeiner Weise außergewöhnlich ist. Letztlich ist der Begriff jedoch eher negativ geprägt, vor allem durch die Sensationsgier, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt.

Das Thema wurde vor allem in den vergangen Jahren immer wieder heiß diskutiert. Denn vermehrt machen Gaffer Fotos oder gar Videos von einem Unfall und stellen diese zeitnah online. Dabei stellt sich neben der moralischen auch die rechtliche Frage. Welche Strafen gelten für Schaulistige?

FAQ: Fragen und Antworten zu Gaffern

Was sind Gaffer?

Schaulustige, die das Geschehen nach einem Unfall beobachten und teilweise sogar Fotos bzw. Videos davon machen, werden als Gaffer bezeichnet.

Mit welchen Strafen müssen Gaffer rechnen?

Infos zu den Strafen, die auf Gaffer zukommen können, finden Sie hier.

Wie sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten?

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die Unfallstelle absichern, einen Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten, sofern Personen dabei zu Schaden kamen.

Schaulustiger – Definition

Schaulustige sind Beobachter eines Unfalls, einer Naturkatastrophe oder gar einer Gewalttat. Die sogenannte Schaulust ist ein Phänomen, das es bereits zu allen Zeiten und in den unterschiedlichsten Kulturen gegeben hat. Das reicht von den Kämpfen der Gladiatoren bis hin zu den öffentlichen Hinrichtungen von Hexen während der Inquisition.

Seit Mitte der 2000er hat sich der Begriff Gaffer etabliert und wird seitdem vor allem damit in Verbindung gebracht, dass dieser die eigene Gier nach Sensation über das Gemeinwohl stellt. Kurz gesagt, wird gemeinhin mit einem Gaffer eine Person assoziiert, die lieber Fotos vom Unfallort oder gar Opfer macht als diesem zu helfen. Oft behindern sie auch die Rettungsarbeiten.

Interessant: Ob Psychologen oder Soziologen, das Thema Gaffer ist auch in vielen Wissenschaften präsent. Dabei wird sowohl von einer angeborenen Neugier als auch bloßem Informationsinteresse sowie von der natürlichen Schaulust gesprochen.

Wenn Sie die Einsatzkräfte behindern

Wird einem Gaffer unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, kann dies zu einer Freiheitsstrafe führen.
Wird einem Gaffer unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, kann dies zu einer Freiheitsstrafe führen.

Trotz aller Erklärungen für das Handeln eines Gaffers ist viel entscheidender, dass Gaffer immer wieder Rettungskräfte oder die Polizei behindern. Das ist besonders dann verheerend, wenn es an der Unfallstelle um Leben oder Tod geht. Denn oft werden Zugangswege durch die gaffende Menschenmengen versperrt und die Einsatzkräfte kommen nicht rechtzeitig zum Opfer.

Strafen für Gaffer

Da alles Reden manchmal auch nicht hilft, wurden Strafen und Bußgelder für Gaffer etabliert. Das Filmen und Fotografieren vom Unfallort und von Verletzten ist eine Straftat und wird auch als solche sanktioniert, entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe. Polizisten haben zudem das Recht, Gaffern das Smartphone an Ort und Stelle abzunehmen.

Aber auch das Gaffen selbst wird geahndet. Bis zu 1000 Euro können verhängt werden. Es gilt als Ordnungswidrigkeit.

Außerdem kann auch der Tatbestand der sogenannten unterlassenen Hilfeleistung bei einem Unfall bestraft werden.

Wichtig! Im Strafgesetz können Sie im § 323c StGB Folgendes lesen:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer darüber hinaus auch Rettungsfahrzeuge durch falsches Parken behindert oder keine Rettungsgasse bildet, muss außerdem mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • dergestalt an engen Stellen geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden: 60 Euro und 1 Punkt
  • außerorts keine Rettungsgasse gebildet: 200 – 320 Euro, 2 Punkte, einmonatiges Fahrverbot
  • Einsatzfahrzeugen trotz Blaulicht/Martinshorn keine freie Bahn verschafft: 240 – 320 Euro, 2 Punkte, einmonatiges Fahrverbot

Letztlich machen sich Gaffer durch Bildaufnahmen auch dahingehend strafbar, dass sie gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verstoßen (siehe § 201a StGB).

Was Sie anstelle des Gaffens reagieren sollten

Beachten Sie die folgenden Aspekte nach einem Unfall:
  • Unfallstelle absichern.
  • Notruf absetzen.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Erste Hilfe leisten.

Wenn bereits Helfer an Ort und Stelle sind, ist es wichtig darauf zu achten, eine richtige Rettungsgasse zu bilden, damit die Rettungskräfte zu den Opfern gelangen sowie diese schnellstmöglich abtransportieren können.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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