MPU-Verjährung – Wann gibt es die Fahrerlaubnis zurück?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit Geduld die Fahrerlaubnis ohne MPU zurück

Die Verjährung der MPU bzw. die Tilgungsfrist für den Entzug der Fahrerlaubnis tritt nach 10 bis 15 Jahren ein.
Die Verjährung der MPU bzw. die Tilgungsfrist für den Entzug der Fahrerlaubnis tritt nach 10 bis 15 Jahren ein.

Der Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer ist ärgerlich. Meistens muss monatelang auf den Führerschein und das Fahren eines Kfz verzichtet werden. Anschließend ist es nicht möglich, die Fahrerlaubnis „einfach so“ zurückzubekommen.

Oftmals werden Abstinenznachweise, Drogenscreenings und ein positives MPU-Gutachten dazu gefordert.

All dies ist nicht nur mit hohen Kosten sondern auch mit einem großen Zeitaufwand in Deutschland verbunden.

Viele versuchen daher die MPU im Ausland zu machen oder erwerben ein positives Gutachten im Internet. Ersteres ist selten von Erfolg gekrönt, da die Fahrerlaubnisbehörde das ausländische Gutachten in der Regel nicht anerkennt. Zweiteres ist sogar strafbar (Urkundenfälschung nach § 267 StGB).

Benötigen Sie den Führerschein nicht unbedingt schnellstmöglich zurück, ist es allerdings durchaus möglich die medizinisch-psychologische Untersuchung zu umgehen. Dazu müssen Sie sich allerdings in Geduld üben. Die Verjährungsfrist der MPU sorgt dafür, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne MPU wiederbekommen. Aber wie lange müssen Sie darauf warten, dass bei der MPU die Verjährung eintritt? Mehr dazu finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zur Verjährung der MPU

Kann eine MPU überhaupt verjähren?

Eine MPU an sich kann nicht verjähren. Die Zuwiderhandlung, die zum Führerscheinentzug und damit auch zur Anordnung einer MPU führte, unterliegt jedoch irgendwann der Verjährung. Danach kann Ihnen die Untersuchung nicht mehr auferlegt werden.

Wann kann also keine MPU mehr angeordnet werden?

Spätestens 15 Jahre nach der entsprechenden Tat kann normalerweise keine MPU mehr von Ihnen verlangt werden.

Bekomme ich meinen Führerschein also nach 15 Jahren automatisch ohne positives MPU-Gutachten zurück?

Nein, ganz so einfach ist es nicht. Sie müssen vielmehr einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ggf. kann die zuständige Behörde nach dieser langen Zeit außerdem eine erneute Fahrprüfung von Ihnen verlangen.

Wann beginnt für die MPU die Verjährung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig von der „Verjährung der MPU“ gesprochen. Diese gibt es allerdings nicht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Tilgungsfrist, nach dessen Ablauf die Anordnung der MPU nicht mehr möglich ist. Nach der Tilgungsfrist werden die Eintragungen im Fahreignungregister gelöscht.

Die Tilgungsfrist beim Entzug der Fahrerlaubnis beträgt nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zehn Jahre. Die zehnjährige Frist beginnt allerdings mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Da Sie diese aber nicht beantragt haben, weil Sie auf die MPU verzichten wollten oder den Führerschein nicht benötigten, beginnt die Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach dem Fahrerlaubnisentzug.

Aber wann verjährt eine MPU nun? Spätestens 15 Jahre nach der Entziehung des Führerscheins kann keine MPU – zwecks Verjährung – mehr angefordert werden. Sie müssen sich dementsprechend nicht mehr den MPU-Fragen des Verkehrspsychologen und der Untersuchung eines Arztes stellen. Obwohl von der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet wurde, verjährt bzw. verfällt die Anordnung nach Ablauf der Tilgungsfrist.

MPU anderweitig umgehen – Ist das möglich?

Ist die MPU verjährt, müssen Sie an der psychologischen und ärztlichen Untersuchung nicht mehr teilnehmen.
Ist die MPU verjährt, müssen Sie an der psychologischen und ärztlichen Untersuchung nicht mehr teilnehmen.

Viele Betroffene haben keine Zeit, bei der MPU die Verjährung abzuwarten, um den „Lappen“ zum Führen von Kraftfahrzeugen zurückzubekommen.

Deshalb stellen sich viele die Frage, ob es möglich ist, die MPU irgendwie zu umgehen. Eine Möglichkeit ist es, den EU-Führerschein im Ausland neu zu beantragen.

Dazu müssen Sie die Sperrfrist abwarten und mindestens sechs Monate im jeweiligen Ausland gemeldet sein.

Dementsprechend müssen Sie bei der MPU die Verjährung nicht abwarten, um Ihren Führerschein auch ohne MPU zurück zu bekommen. Ein Wochenendausflug nach Tschechien oder Polen reicht dazu allerdings nicht aus.

Es ist allerdings davon abzuraten, ein positives MPU-Gutachten im Internet zu kaufen. Sie machen sich dabei der Urkundenfälschung nach § 267 StGB strafbar. Demnach droht ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren. Auch eine MPU im Ausland kann bedenklich sein, da diese von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde nicht akzeptiert wird.
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MPU-Verjährung – Wann gibt es die Fahrerlaubnis zurück?
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 4 Kommentare… Kommentar einfügen }
  • VL 28. Januar 2021, 20:45

    Oktober 2011 wurde mir mein Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer. März 2012 war die Gerichtsverhandlung und ich bekam 9 Monate Sperrfrist. Die Frage ist muss ich da 10 oder 15 Jahre abwarten um ein neuer Führerschein machen zu können ohne dass ich MPU machen muss?

  • Nadine 7. September 2020, 18:31

    Führerschein wurde mir 2003 entzogen, wegen Trunkenheit. 2004 MPU negativ. 2015 Antrag auf Neuerteilung . Es wurde ein Gutachten gefordert. Frist musste ich aus privaten Gründen verstreichen lassen. Ist der Delikt jetzt gelöscht und ich kann den Führerschein neu machen?

    Liebe Grüße Nadine

  • JCW 11. August 2020, 12:52

    Schönen Guten Morgen….Bin ca 2001 angehalten worden mit 1,7 Promille um einem Kumpel aus der Scheisse zu helfen (KEINEN Führerschein gehabt)….Dann bin Ich einmal kurz schwarz gefahren ca 2006 (ohne Alkohol) und leider auch erwischt worden. Seitdem habe ich den Führerschein nicht gemacht und will das jetzt endlich mal in Angriff nehmen, alleine schon um unabhängig zu sein und auch mal mehr Chancen im Job zu haben….Habe mich 2016 mich bei der Fahrschule angemeldet und ca 6 THeoriestunden gemacht, anmeldegebühr bezahlt usw . 3 Monate danach kam ein Brief vom Straßenverkehrsamt das meine MPU erst März 2021 verjährt aufgrund das ich 2006 erneut ohne Lappen gefahren bin. JETZT ist meine Frage, WANN und WO darf ich mir endlich eine Erlaubnis Neuerteilung holen um endlich mit dem Führerschein anzufangen. 3 oder 6 Monate vorher? Das wäre dann meines erachtens diesen September 2020….Für einige Infos wäre Ich sehr dankbar.

    • bussgeldrechner.com 4. September 2020, 16:28

      Hallo JCW,

      der Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.com

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