Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur B196-Erweiterung beim Führerschein
Sie müssen den B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und zudem ein Mindestalter von 25 erreicht haben. Darüber hinaus ist nach Anlage 7b Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine zusätzliche Fahrschulausbildung erforderlich, nach der Sie die B196-Erweiterung eintragen lassen können (hierzu bedarf es eines Antrags bei der Führerscheinstelle). Theoretische oder praktische Prüfung sind hingegen keine Pflicht.
In der Regel müssen Sie für die Zusatzausbildung in einer Fahrschule (in welchem Umfang erfahren Sie hier), um die B196-Erweiterung zu erwerben, mit Kosten um 700 bis 900 Euro rechnen. Der Preis für die verpflichtenden Fahrstunden kann dabei je nach Landkreis und Fahrschule variieren. Vergleichen Sie am besten unterschiedliche Angebote miteinander.
Mit Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den B-Führerschein dürfen Sie leichte Motorräder der Klasse A1 bis 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Nein. Die Ausnahmegenehmigung bei entsprechender Eintragung der Schlüsselzahl zum Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 gilt einzig in Deutschland. Eine Anerkennung der Führerscheinklasse im Ausland, selbst innerhalb der EU, gibt es nicht.
Im Video: So klappt’s mit der B196-Erweiterung
Mit dem erweiterten B196-Führerschein Motorrad fahren: So klappt’s!
Seit Anfang 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch Autofahrern, kleinere Motorräder zu fahren. Hierfür bedarf es lediglich einer kurzen Zusatzausbildung in einer Fahrschule. Nach der Absolvierung erfolgt dann auf Antrag die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den B-Führerschein. Aber welche Fahrzeuge genau dürfen Sie mit der B196-Erweiterung fahren? Welche Voraussetzungen müssen Interessenten des B196 erfüllen? Und was kosten die zusätzlichen Fahrstunden in der Fahrschule?
Achtung! Die Erweiterung B196 ist im Ausland nicht gültig. Es handelt sich lediglich um eine nationale Sonderregelung. In anderen Ländern – auch innerhalb der EU – wird die Führerscheinerweiterung nicht anerkannt.
Wie können Sie die B196-Bescheinigung erhalten? Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für den Erwerb der Erweiterung B196 ist das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B. Doch das allein genügt nicht. Darüber hinaus müssen Sie, wollen Sie Ihren Führerschein auf B196 erweitern, folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz des Autoführerscheins seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
- zusätzliche Schulung in einer Fahrschule
Führerschein mit Erweiterung B196: Was darf ich fahren?
Der Autoführerschein mit B196-Eintragung berechtigt Sie zum Führen von Fahrzeugen, für die Sie üblicherweise die Fahrerlaubnis Klasse A1 benötigen. Hierzu zählen mithin Krafträder (samt Beiwagen), die…
- einen Hubraum von maximal 125 ccm haben,
- eine Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) erbringen und
- deren Verhältnis von Leistung zum Leergewicht maximal 0,1 kW/kg beträgt.
Ab in die Fahrschule: Führerscheinerweiterung B196 erwerben
Um Die Erweiterung B196 in Ihren Führerschein eintragen zu lassen, sind keine zusätzlichen Fahrprüfungen erforderlich. Allerdings müssen Sie insgesamt mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten in einer Fahrschule absolvieren:
- mindestens 4 theoretische Einheiten
- mindestens 5 fahrpraktische Einheiten
Ob ggf. weitere Unterrichtsstunden nötig sind, kann der zuständige Fahrschullehrer einschätzen.
Wichtig! Anders als beim A1-Führerschein wird die B196-Erweiterung beim Aufstieg zu höheren Motorradführerscheinen (A2 oder A) nicht berücksichtigt. Wollen Sie später also ggf. auch schwerere Motorräder führen, lohnt sich im Einzelfall ggf. eher der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1.
B196-Führerschein: Kosten für die Zusatzausbildung in der Fahrschule
Die Kosten für die einzelnen Unterrichtseinheiten können die Fahrschulen weitestgehend frei festlegen. Dabei spielen nicht zuletzt auch regionale Faktoren eine Rolle. Eine pauschale Einschätzung zum Preis für die B196-Erweiterung ist daher nicht möglich.
Allgemein können Sie für die B196-Erweiterung mit Kosten um die 800 Euro rechnen. Hinzu kommen weitere Kosten für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren B-Führerschein.
Wichtig! Auch wenn Sie die B196-Bescheinigung haben: Ohne offizielle Eintragung in Ihren Führerschein ist die Erlaubnis, Leichtkrafträder zu führen, ungültig. Schlimmstenfalls kann Ihnen in solchen Fällen der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis gemacht werden. Die Eintragung von B196 können Sie beantragen. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Führerscheinstelle.