Wiederholungstäter im Straßenverkehr – Alles was Sie wissen müssen

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiederholungstat

Der Bußgeldkatalog sieht für Wiederholungstäter, vor allem bei einer überhöhten Geschwindigkeit und bei Alkohol am Steuer, höhere Strafen vor als beim Erstvergehen.
Der Bußgeldkatalog sieht für Wiederholungstäter, vor allem bei einer überhöhten Geschwindigkeit und bei Alkohol am Steuer, höhere Strafen vor als beim Erstvergehen.

Der Bußgeldbescheid mit dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg soll zunächst das Vergehen im Straßenverkehr angemessen bestrafen. Dabei ist eine nachhaltige Wirkung auf den Fahrer impliziert.

Dennoch kann es zum nochmaligen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen. Im Zuge des nächsten Bußgeldbescheids sind die Strafen dann weitaus höher als beim ersten Mal. Das kann zum Beispiel für eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot bedeuten.

Doch wann werden Sie als Wiederholungstäter bestraft? Und welche Strafen drohen in diesem Zusammenhang? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr dazu. Dabei haben wir ein besonderes Augenmerk auf die Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer und auf den Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gelegt.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelte ich als Wiederholungstäter?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr, gelten Sie als Widerholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Bekommen Wiederholungstäter härtere Sanktionen?

Nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Wiederholungstäter härter sanktioniert werden. Wird Ihnen eine Beharrlichkeit vorgeworfen, weil Sie beispielsweise ständig in zweiter Reihe stehen, kann das Bußgeld erhöht werden.

Droht mir als Wiederholungstäter eine MPU?

Werden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer als Wiederholungstäter erwischt, so kann eine MPU drohen.

Wiederholungstäter: Blitzer

In der Regel stehen die Bußgelder fest und ob ein Teilnehmer im Straßenverkehr bereits auffällig geworden ist oder nicht, spielt eher selten eine Rolle. Doch es gibt Ausnahmen und dazu gehört auch die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wenn Sie 2-mal geblitzt werden innerhalb eines Jahres und die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten, gelten Sie laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.

In Bezug auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein Wiederholungstäter, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h erwischt wird.
In Bezug auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein Wiederholungstäter, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h erwischt wird.

In einer solchen Situation bekommen Sie zu den üblichen Bußgeldern und den Punkten in Flensburg ein zusätzliches Fahrverbot aufgrund der sogenannten Beharrlichkeit. Sollten Sie wegen einer massiven Überschreitung der Geschwindigkeit bereits ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt bekommen haben, summieren sich die Zeiten.

Einige Gerichte haben auch bei einer dreimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit der Beharrlichkeit argumentiert und ein Fahrverbot veranlasst.

Ob der Vorwurf jedoch immer gerechtfertigt ist, sollten Sie prüfen und auf die Einzelheiten im Bußgeldbescheid genau achten. Denn das Bußgeld kann sich in diesem Zuge erhöhen und eine weitere finanzielle Belastung für den einzelnen Fahrer bedeuten. Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie immer die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einen Einspruch einzulegen.

Wiederholungstäter: Vorwurf der Beharrlichkeit

Juristisch wird bei der Beharrlichkeit auch von der beharrlichen Pflichtverletzung gesprochen. Diese liegt dann vor, wenn ein Fahrer wiederholt gegen das Verkehrsrecht verstößt. Der Vorwurf zum Fehlen der erforderlichen Rechtstreue steht dann im Raum.

Wenn also eine Verkehrsordnungswidrigkeit zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit begangen wird, kann die Behörde von Beharrlichkeit ausgehen.

Rechtliche Grundlage für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) äußert sich im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Wiederholungstäter eindeutig unter § 4 Abs. 2:

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist die Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Die Rechtskraft tritt immer mit Ablauf der zweiwöchigen Frist des Bußgeldbescheids ein sowie mit dem Zeitpunkt der Zahlung.

Übrigens existiert dabei ein Sonderfall. Wenn Sie beispielsweise bei der Kontrolle von Polizeibeamten angehalten werden und Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie die maximale Geschwindigkeit überschritten haben, kann Ihnen trotz Fehlens eines Bußgeldbescheids beim nächsten Verstoß Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

In Bezug auf Alkohol und Wiederholungstäter kann die Verjährungsfrist sehr lange dauern.
In Bezug auf Alkohol und Wiederholungstäter kann die Verjährungsfrist sehr lange dauern.

Werden Sie mit Alkohol am Steuer zum Wiederholungstäter, kann es in Deutschland teuer werden. Dies gilt ebenso für Drogendelikte.

Die allgemeine Grenze beim Konsum von Alkohol liegt für jeden Fahrer, auch für Wiederholungstäter, bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger, die jünger als 21 Jahre sind, gilt sogar die Null-Promille-Grenze.

Auch in Bezug auf den Drogenkonsum gibt es Grenzen und Werte, die gesetzlich festgeschrieben sind. Angaben finden Sie hierzu in der nachstehenden Tabelle:

SubstanzGrenzwerte in ng/ml
THC1
Morphin10
Cocain10
Benzoylecgonin75
Amfetamin25
MDA25
MDE25
MDMA25
Metamfetamin25
Die Wiederholungstat in Bezug auf das Fahren unter Drogeneinfluss wird ähnlich bestraft wie Alkohol am Steuer.
Die Wiederholungstat in Bezug auf das Fahren unter Drogeneinfluss wird ähnlich bestraft wie Alkohol am Steuer.

In beiden Fällen gilt, dass bei einem ersten Verstoß (Überschreiten der Grenzwerte) mindestens ein Bußgeld von 500 Euro verhängt sowie ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen wird.

Die Höhe und der Umfang des Strafmaßes sind abhängig von den festgestellten Werten. Gelten Sie in Beug auf Alkohol am Steuer als Wiederholungstäter, sind hohe Strafen möglich.

Bei einem wiederholten Vergehen im Bereich Alkohol oder Drogen können sich die Bußgelder, Punkte und das Fahrverbot zum Teil verdoppeln. Verursachen Sie in einem solchen Rauschzustand möglicherweise einen Unfall, können Ihnen weitaus umfangreichere Konsequenzen drohen wie eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung.

Wichtig! Alkohol oder Drogen am Steuer können auch strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafgesetzbuch sieht im § 316 unter „Trunkenheit im Verkehr“ beispielsweise Folgendes vor:

  1. Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft,[…].
  2. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Anders als beim Wiederholungstäter, der zweimal geblitzt wurde, gibt es für den Wiederholungstäter beim Alkohol oder bei Drogen keinen zeitlichen Rahmen. Die Verjährungsfristen sind hierbei äußerst lang und selbst nach zehn Jahren seit dem ersten Verstoß können Sie von der zuständigen Behörde beim zweiten Mal als Wiederholungstäter betrachtet werden.

Die MPU für Wiederholungstäter

Neben den bereits genannten Strafen für Wiederholungstäter kann bei Alkoholvergehen und Drogendelikten auch eine MPU angeordnet werden. Für Betäubungsmittel ist dies in den meisten Fällen bereits beim ersten Verstoß der Fall.

Die MPU für Wiederholungstäter kommt häufig vor.
Die MPU für Wiederholungstäter kommt häufig vor.

Es bestehen generell verschiedene Gründe, warum eine MPU – also eine medizinisch-psychologische Untersuchung – angeordnet wird. Das kann der Fall sein, wenn eine Krankheit vorliegt, die eventuell die Fahrtüchtigkeit beschränkt oder ein Konto mit mehr als acht Punkten in Flensburg sein. Daneben wird auch beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine derartige Untersuchung angeordnet.

Sollte der erste Alkoholverstoß die Marke von 1,6 Promille überschreiten, ist in jedem Falle mit einer MPU zu rechnen. Bei der müssen Sie sich eingehend mit Ihrem Verhalten auseinandersetzen, unter anderem in einem Gespräch mit einem Psychologen. Aber auch ein Reaktionstest findet seine Anwendung sowie ein schriftlicher Fragebogen.

Erst wenn die MPU erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten die Verkehrssünder ihren Führerschein zurück.

Ab wann genau eine MPU angeordnet wir, liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde und ist generell von der individuellen Situation abhängig.

Fahrverbot und Führerscheinentzug für Wiederholungstäter

Das Fahrverbot für Wiederholungstäter ist in jedem Falle obligatorisch und wird für maximal drei Monate verhängt.

Doch bis es zu einem Führerscheinentzug für Wiederholungstäter kommt, muss massiv gegen das Gesetz und die Regelungen verstoßen werden. Hierbei geht es um den Entzug der Fahrerlaubnis, indem Sie den Führerschein abgeben.

Wichtig! Nach dem Straßenverkehrsgesetz gilt für Fahrer in der Probezeit bereits beim zweiten Verstoß im Zusammenhang mit einer Alkoholfahrt für Wiederholungstäter ein dauerhafter Führerscheinentzug.

Spätestens bei der dritten Alkoholfahrt ist mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Sollte es sogar zu einem Unfall kommen, ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe fällig.

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Wiederholungstäter im Straßenverkehr – Alles was Sie wissen müssen
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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