Technik/Fahrzeug – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog: Technik

VergehenBußgeld
Fahren ohne Winterreifen60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Fahren ohne Winterreifen und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer80 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Fahren ohne Winterreifung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Fahren ohne Winterreifung mit Unfall120 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Fahrzeug mit Fahrzeugmängel gefahren?

Autopanne wegen Technikmängeln
Autopanne wegen Technikmängeln

Sie sind trotz Mängel ein Kfz gefahren und möchten nun Informationen darüber, mit welchen Strafen Sie gemäß dem Bußgeldkatalog 2017 zu rechnen haben? Dann sind Sie bei unserem Bußgeldrechner an der richtigen Adresse. Mit unserem Bußgeldrechner haben Sie die Möglichkeit, sich Bußgeld, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot zu den unterschiedlichen Vergehen im Handumdrehen anzeigen zu lassen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ausschließlich ein verkehrssicheres Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist. Dies natürlich nicht ohne Grund. Durch das Fahren mit einem verkehrsunsicheren Kfz gefährden Autofahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Wer nun der Meinung ist, dass ausschließlich der Halter für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich ist, liegt jedoch falsch.

Für den verkehrssicheren Zustand des Autos oder eines anderen Fahrzeugs ist neben dem Fahrzeughalter auch der Fahrzeugführer verantwortlich. Dieser muss vor Fahrbeginn den Pkw auf Mängel und Schäden überprüfen. Im Falle eines Unfalls kann er somit auch den Fahrer mit zur Verantwortung ziehen. Sollten Fahrer mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug erwischt werden, so drohen sowohl Halter als auch Fahrer Strafen in Form von Punkten und Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe.

Weiterführende Informationen zur Fahrzeugtechnik:

FAQ: Fragen und Antworten zur Technik beim Fahrzeug

Was zeichnet ein verkehrssicheres Auto aus?

Eine wichtige Rolle spielen grundsätzlich die Reifen, die eine ausreichende Profiltiefe aufweisen müssen. Darüber hinaus gilt es etwa bei der Ladung die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Zudem wird die Technik des Fahrzeugs regelmäßig im Zuge der HU überprüft.

Wer ist für die Technik im Fahrzeug zuständig?

Zuständig für die funktionstüchtige Technik und somit auch die Sicherheit im Fahrzeug sind sowohl der Halter als auch der Fahrer des Kfz.

Was droht, wenn die Technik im Fahrzeug mangelhaft ist?

Fahrzeugmängel können einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht darstellen und werden zumeist als Ordnungswidrigkeit geahndet. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Wofür genau sind Halter und Fahrer verantwortlich?

Der Fahrzeughalter darf das Fahren mit einem Kfz nicht gestatten oder anordnen, wenn:

  • das jeweilige Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist oder die Verkehrssicherheit leidet. Dies gilt zum Beispiel bei einer zu hohen Ladung.
  • der Fahrer des Fahrzeugs in diesem Moment nicht zur Fahrzeugführung geeignet ist.

Sobald das jeweilige Fahrzeug Mängel aufweist oder dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, wird ermittelt, ob neben dem Fahrer des Fahrzeuges auch dessen Halter bestraft wird. Denn hier gilt, dass vor allem der Fahrer für die Verkehrstüchtigkeit des Automobils verantwortlich ist.

Welche Fahrzeugmängel werden wie bestraft?

Die einzelnen Mängel an einem Fahrzeug werden unterschiedlich bestraft. In unserem Bußgeldrechner können Sie sich die einzelnen Sanktionen für die einzelnen Fahrzeugmängel undkompliziert anzeigen lassen, sodass Sie direkt wissen, welche Folgen das Fahren des Fahrzeuges mit Mängeln hat.

Abgefahrene Reifen am Auto

Technik - abgefahrene Reifen
Technik – abgefahrene Reifen

In Deutschland ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben. Diese muss vom kompletten Reifen vorgewiesen werden. Sollte am Rand des Reifens also weniger Profil als 1,6 mm vorhanden sein, so gilt dieser Reifen als abgefahren und muss durch einen Neuen ersetzt werden. Experten raten jedoch eine weitaus höhere Profiltiefe. Die Empfehlungen für Sommerreifen liegen hier bei 3,0 mm und für Winterreifen bei 4,0 mm. Nur ein Reifen, der ein ausreichendes Profil aufweist, hat ausreichend Haftreibung, auch Gripp genannt. Wichtig zu beachten ist, dass im Ausland, wie zum Beispiel in Österreich oder Tschechien, andere Mindestprofiltiefen vorgeschrieben sind. Diese liegen in der Regel höher als in Deutschland. Wer also im Ausland mit einer Profiltiefe von 1,6 mm angehalten wird, muss hier Sanktionen befürchten.

Bei der Fahrt mit einem abgefahrenen Reifen werden sowohl Halter als auch Fahrer bestraft. Die Sanktionen liegen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für den Fahrer bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg und für den Halter bei 75 Euro und ebenfalls einen Punkt.

Auch in Sachen Mischreifen gibt es in Deutschland Vorschriften, welche dringend zu beachten sind. Als Mischbereifung ist eine Kombination aus Radial- und Diagonalreifen zu verstehen. Diese ist in Deutschland strengstens verboten.

Zugelassene Mischbereifung im Überblick:

BereifungZugelassen?
Sommer- und Winterreifen zusammen?Ja
Reifen von verschiedenen Herstellermarken oder mit unterschiedlichen Modellbezeichnungen?Ja
Stark abweichende Profiltiefen?Ja
Verschiedene Reifengrößen (wenn nicht anders für Hinter- und Vorderachse im Fahrzeugscheingetragen)Nein
Run Flat Reifenmodelle in Kombination mit normalen Reifen (auch hier wenn nicht anders in den Fahrzeugpapieren eingetragen)Nein

Hinzuzufügen ist jedoch, dass Fachleute eine Reifenkombination nicht empfehlen. Werden verschiedenen Reifengrößen am Fahrzeug genutzt, so erlischt dessen Betriebserlaubnis automatisch, was nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge hätte.

Seit Dezember 2010 sind in Deutschland Winterreifen bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch sowie Eis- oder Reifenglätte Pflicht. Wer nun ohne Winterreifen bei solchen Wetterverhältnissen fährt, gefährdet sich sowie andere Verkehrsteilnehmer enorm. Bei Winterreifen handelt es sich um spezielle M+S Reifen, die durch ihr spezielles Profil und die Struktur auch bei winterlichen Straßenverhältnissen eine bessere Sicherheit bieten als normale Sommerreifen. Über diese Eigenschaften verfügen ebenfalls die gerne genutzten Ganzjahresreifen. Fachleute empfehlen eine Profiltiefe von 4,0 mm für Winterreifen. Zusätzlich sollten diese nicht älter als sechs Jahre sein.

Die Winterreifenpflicht gilt allerdings nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Solange die Straßen trocken sind, müssen Winterreifen nicht zwingend aufgezogen werden.

Fahrzeug mit mangelhaftem Zustand

Sobald sich das Fahrzeug oder das Gespann in einem mangelhaften Zustand befindet, haben Fahrzeugfahrer und Halter mit Sanktionen zu rechnen. Hier liegt die Strafe für den Fahrer bei 20 bis 90 Euro und bis zu einem Punkt in Flensburg und für den Halter des Fahrzeugs bei 25 Euro.

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges

Überladung am Fahrzeug
Überladung am Fahrzeug

Sobald ein Fahrzeug beladen wird, muss stets auf das Gesamtgewicht geachtet werden. Dabei gelten für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen gestaffelte Sanktionen, die von der individuellen Gewichtsüberschreitung abhängig gemacht werden. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent wird es sowohl für den Fahrzeughalter als auch für den Fahrer richtig teuer. Hier beträgt das Bußgeld bereits 190 Euro und einen Punkt in Flensburg für den Fahrer sowie 380 Euro und einen Punkt für den Halter. Ab 30 Prozent Gewichtsüberschreitung wird neben dem Punkt in Flensburg für den Fahrer ein Bußgeld von 380 Euro und für den Halter ein Bußgeld von 425 Euro fällig.

Ein weiterer Fahrzeugmangel kommt zustande, wenn die Nummernschilder des Fahrzeugs unkenntlich sind oder mit Plastik, Folie, Glas oder anderen Materialien abgedeckt wurden, sodass diese im Falle einer Radarfalle nicht erkannt werden kann. Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Lassen Sie sich mit unserem Bußgeldrechner die genau zu erwartende Strafe aus dem Bereich der Fahrzeugmängel anzeigen und erfahren Sie schon heute, welche Sanktion auf Sie zukommen wird.

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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 12 Kommentare… Kommentar einfügen }
  • Christine 31. Mai 2020, 11:16

    Hallo, ich habe mir meine Seitenscheiben Tönen lassen, wegen meiner Sonnenallergie, nun wurde ich eines besseren belehrt,das dies trotzdem nicht zulässig sein und ich ein Bußgeld bekomme. soweit gut,nur ist mein Enkel bei der Kontrolle das Auto gefahren,und er hat ein genau so hohes Bussgeld bekommen. Ist das zulässig,ich habe doch die Folie angebracht.

    • bussgeldrechner.com 4. September 2020, 16:31

      Hallo Christine,

      der Fahrer muss vor Fahrtantritt sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Mithin können auch diesem bauliche Mängel am Fahrzeug zur Last gelegt werden und nicht nur dem Urheber dieser.

      Das Team von bussgeldrechner.com

  • Jessica 6. April 2019, 22:16

    Hallo, ich habe heute Abend einen Strafzettel wegen falschparken bekommen. Ein Freund sah das ganze und erzählte mir dass auch nach meinen Reifen geschaut wurde. Diese sind abgefahren- alle 4 denke ich. Habe die Sommerreifen vor ein paar Tagen erst drauf gemacht und gesehen das sie abgefahren sind und wollte sie gleich im Laufe der Woche austauschen. Auf dem Strafzettel ist ein Bußgeld von 10 Euro das ich zahlen muss fürs Falschparken, aber es steht nun auch die profiltiefe darauf. Bedeutet das jetzt das ich eine Strafe bekomme? Wenn ja, pro Reifen oder wäre das quasi eine Strafe für alle Reifen? Also 60 Euro plus 1 Punkt?
    Vielen Dank

  • Iris 5. Mai 2016, 8:38

    Hallo, leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht , wir haben im Monat 2 ein PKW in Baden gekauft hatte noch 18 Monate Tüv sah richtig schick aus jetzt wurde ich angehalten Seitenscheiben vorne waren nicht getönt sondern geklebt, so Strafe Anhörung fahren ohne Be, und mein Lebensgefährte Halter hat die gleiche Anzeige nur etwas anders formuliert Anordnung zulassen der Inbetriebnahme des Fahrzeugs ,wir hatten den Wagen gerade 4 Wochen , wurde so aber dort vom TÜV abgenommen (Vorgänger). So was für Kosten kommen jetzt auf uns zu. Danke mfg

    • bussgeldrechner.com 6. Mai 2016, 9:20

      Hallo Iris,

      für das Fahren ohne Betriebserlaubnis kommt ein Verwarnungsgeld von 50 Euro auf Sie zu. Die entsprechende Betriebserlaubnis müssen Sie nachholen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Josi 14. März 2016, 9:37

    Hab letztes Jahr mein Auto gebraucht gekauft. Kann ich die Sommerreifen vom letzten Jahr wieder aufziehen lassen oder muss ich neue kaufen?

    • bussgeldrechner.com 17. März 2016, 9:41

      Hallo Josi,

      wenn die Reifen in Ordnung sind und mindesten 3 mm Profiltiefe haben, sollte dem nichts im Wege stehen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

      • Metin 18. September 2020, 7:20

        Hallo, an meinem Harley wurde der Luftfilterkasten bemängelt, Im hinteren Bereich fehle die Abdeckung, somit offen und nicht erlaubt. Mängelbericht ist ja ok, aber ich würde eine Anzeige bekommen und 135€ Strafe. Kann das sein?
        Danke im Voraus
        Mfg
        Metin

  • Sina 8. März 2016, 9:20

    Wurde gestern von nem Polizisten angehalten und der beschwerte sich, das mein Aufkleber an der Forderscheibe verboten ist. Er hat mich aber nur verwarnt *puh*. Aber stimmt das denn überhaupt? Ich kann doch bitte mein Autochen dekorieren wie ich möchte. Den Aufkeber mag ich eigentlich nicht weg machen, da das ne privatanfertigung war und auch nicht wirklich billig. Welche strafe droht mir denn?

    • bussgeldrechner.com 10. März 2016, 13:13

      Hallo Sina,

      der Aufkleber darf nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen und die Windschutzscheibe darf nicht beklebt werden. Es gibt ein Verwarngeld von 10 Euro.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Hans-Jörg 7. März 2016, 9:12

    Der Winter ist ja sehr mild gewesen. Ab wann kann ich eigentlich Sommerreifen aufziehen lassen? Bekomme ich eine Strafe, wenn es jetzt doch nochmal schneit?

    • bussgeldrechner.com 7. März 2016, 10:30

      Hallo Hans-Jörg,
      Generell gilt die Faustregel für Winterreifen von O bis O, also von Oktober bis Ostern. Wenn Sie trotz Schnees mit Sommerreifen fahren, kann es ein Bußgeld geben, vor allem wenn Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern oder dadurch die Sicherheit erheblich beeinträchtigt wird. Dabei ist in einigen Fällen sogar mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

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