Aktueller Bußgeldkatalog: Fahrrad

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Straßenverkehrsordnung: Auf dem Fahrrad gelten Vorschriften

Welche Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad?
Welche Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad?

Besonders in den Sommermonaten sind viele Fahrradfahrer im Straßenverkehr unterwegs. Damit der Verkehr reibungslos funktioniert, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Diese sieht zum Beispiel vor, dass ein vorhandener Radweg vom Radfahrer genutzt werden muss.

Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad rechnen. Ein Bußgeld ist dann meistens die Folge. Denn auch auf dem Drahtesel soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Beleuchtung, Klingel und ordnungsgemäße Bremsen sind daher Pflicht.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Radfahrer vor? Können auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg drohen? Wann muss ein Radfahrer mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen? Welche Verkehrszeichen sind für Fahrradfahrer besonders wichtig? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Gelten auch für Fahrräder die Vorgaben der StVO?

Auch Fahrradfahrer müssen sich an die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO halten. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für den Radverkehr.

Wann droht auf dem Fahrrad Bußgeld?

Wer auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Der Gesetzgeber sieht dies etwa bei Rotlichtverstoßen, Alkohol am Lenker und dem unerlaubten Fahren auf dem Gehweg vor.

Können Fahrradfahrer ihren Führerschein verlieren?

Ja, diese Möglichkeit besteht. So müssen etwa Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind, den Führerschein abgeben.

Welche Verkehrszeichen fürs Fahrrad sind wichtig?

Auch auf dem Fahrrad müssen einige Verkehrszeichen berücksichtigt werden. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad rechnen. Radwege werden durch ein rundes, blaues Schild mit weißem Rand gekennzeichnet. Dieses kann in verschiedenen Ausführungen verwendet werden.

Zeigt das Schild nur ein weißes Fahrrad, handelt es sich ausschließlich um einen Fahrradweg. Sind neben dem Rad ein senkrechter weißer Streifen sowie zwei Personen zu erkennen, befinden sich der Radweg auf der einen und der Fußweg auf der anderen Seite. Ist der Strich waagerecht, sollten Radfahrer vor allem auf Fußgänger Rücksicht nehmen, da es sich um einen gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg handelt.

Ein viereckiges, weißes Schild mit schwarzem Rand und Fahrrad zeigt auf, dass Personen, die auf dem Drahtesel unterwegs sind, den Weg oder die Straße befahren dürfen. Ein dreieckiges Schild mit breitem roten Rand und einem schwarzen Fahrrad auf weißem Grund soll vor Fahrradverkehr warnen. Ein ähnliches rundes Schild hingegen spricht ein Fahrradverbot aus. Missachten Sie dieses Verbot, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Wann droht ein Bußgeld auf dem Fahrrad?

Für das Fahren auf dem Fahrrad droht eine Strafe, wenn es nicht verkehrssicher ist.
Für das Fahren auf dem Fahrrad droht eine Strafe, wenn es nicht verkehrssicher ist.

Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein Verwarngeld für Radfahrer droht. Bußgelder auf dem Fahrrad sind jedoch recht selten der Fall.

Zwischen 100 und 120 Euro drohen allerdings, wenn Sie einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung begehen oder einen Unfall verursachen. Noch teurer wird es, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigte.

Übrigens: Die Höhe eines Verwarngeldes liegt zwischen 5 und 55 Euro. Dazu ist der Versand eines Bußgeldbescheids nicht nötig.

Grundsätzlich droht ein Verwarngeld, wenn ein vorhandener Radweg nicht benutzt wird oder Sie freihändig auf dem Rad unterwegs sind.

Können Sie auf dem Fahrrad auch Punkt in Flensburg kassieren?

Bußgelder auf dem Fahrrad sind nicht die einzige Konsequenz für Radfahrer, wenn ein Verstoß begangen wurde. Bei einer Missachtung des Rotlichts einer Ampel droht zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg. So können Sie also auch auf dem Drahtesel Eintragungen in das Fahreignungsregister sammeln und einen Fahrerlaubnisentzug herbeiführen.

Überqueren Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke, folgen ein Bußgeld von 350 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Wenn Ihr Fahrrad die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, sieht der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad einen Punkt in Flensburg vor. Zudem kann Ihr Bike von der Polizei stillgelegt werden.
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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