Bußgeldkatalog Lkw: Wann droht ein Bußgeld?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldrechner

Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Lastkraftwagen

Im deutschen Straßenverkehr dominieren neben Pkw vor allem Lkw auf der Autobahn. Die Fahrer der Kolosse müssen sich genauso an die Straßenverkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Damit die alltäglichen Lebensmittel rechtzeitig in den Supermarktregalen landen oder das Paket seinen Weg zu Ihnen nach Hause findet, sind Lkw-Fahrer an einen strikten Zeitplan gebunden.

Dennoch ist es von großer Wichtigkeit, dass die Brummifahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beachten. Grundsätzlich sind für Lastwagen und Omnibusse zwischen 3,5 und 7,5 t maximal 80 km/h erlaubt. Sind die Nutzfahrzeuge schneller unterwegs, müssen die Fahrer mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. In diesem Fall können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot drohen.

Was müssen Lkw-Fahrer beachten, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen? Wann droht ein Bußgeld oder ein Fahrverbot gemäß Lkw-Bußgeldkatalog? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog für Lkw

Gibt es einen eigenen Lkw-Bußgeldkatalog?

Nein, die meisten Sanktionen für Lkw finden sich im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. In diesem sind die Konsequenzen für die verschiedensten Verkehrsteilnehmer definiert. Wem dieses Dokument zu unübersichtlich ist, kann Bußgelder mithilfe unseres Bußgeldrechners abfragen. Diesen finden Sie hier.

Müssen Lkw-Fahrer mit härteren Sanktionen rechnen?

Tatsächlich sieht der Bußgeldkatalog für Lkw im Gegensatz zu Pkw häufig weitreichendere Sanktionen vor. Dies liegt vor allem am höheren Gefahrenpotenzial, dass mit der Nutzung dieser schweren Fahrzeuge einhergeht.

Wer muss für Verstöße mit dem Lkw aufkommen?

In der Regel muss in Deutschland der Fahrer das Bußgeld begleichen und die sonstigen Sanktionen tragen. Beim gewerblichen Gütertransport kann aber auch der verantwortliche Unternehmer mit zur Verantwortung gezogen werden.

Welche Besonderheiten gelten für Busse und Lastkraftwagen?

Um einen Lkw mit 7,5 Tonnen fahren zu dürfen, benötigen Sie einen C1- oder C-Führerschein. Generell sind die Fahrerlaubnisklassen C1 und C nur befristet gültig. Die Klasse C wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Seit dem 1. Januar 1999 wird die Fahrerlaubnisklasse C1 bis zum 50. Lebensjahr und danach jeweils für weitere fünf Jahre gewährt.

Zum gewerblichen Führen von Lkw wird neben der Fahrerlaubnis auch ein Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz benötigt. Die Weiterbildung wird an fünf Unterrichtstagen in sieben Einheiten absolviert.

Eine Besonderheit für Lkw-Fahrer sind die Lenk- und Ruhezeiten. Bei einem Lkw oder Sattelzug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t muss ein EG-Kontrollgerät vorhanden sein, welches die Geschwindigkeit, Lenk- und Ruhezeiten sowie technische Daten aufzeichnet. Lenk- und Ruhezeiten dienen der Verkehrssicherheit. So sollen die Ruhe- und Pausenzeiten der Lkw-Fahrer strikt eingehalten werden.

Bei welchen Verstößen droht Lkw-Fahrern ein Bußgeld?

Begehen Sie mit dem Lkw einen Überholverstoß, kann ein Bußgeld drohen.
Begehen Sie mit dem Lkw einen Überholverstoß, kann ein Bußgeld drohen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht mit dem Lkw bereits bei wenigen km/h zu viel ein Bußgeld. Sind Sie beispielsweise mit 20 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Pkw oder Lkw nicht eingehalten wird, müssen Sie als Brummifahrer mit einem Bußgeld von 80 bis 120 Euro rechnen. Hinzu kommt zudem ein Punkt in Flensburg. Überholen Sie ein anderes Fahrzeug im Überholverbot und behindern dadurch andere Verkehrsteilnehmer, droht ein Bußgeld von 150 Euro und ein Punkt.

Wann müssen Sie mit einem Lkw-Fahrverbot rechnen?

Grundsätzlich gilt für Lkw ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Zwischen 0 und 22 Uhr dürfen die Kolosse auf deutschen Straßen nicht bewegt werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die leicht verderbliche Lebensmittel transportieren. Auch Arbeitsmaschinen sind vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.

Prinzipiell kann einem Lkw-Fahrer allerdings auch ein Fahrverbot gemäß Lkw-Bußgeldkatalog drohen. Mit diesem muss u. a. gerechnet werden, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs sind. In diesem Fall muss der Führerschein für mindestens einen Monat bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Besonders für Berufskraftfahrer kann dies schwerwiegende Folgen haben, da der Job auf dem Spiel steht.

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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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