Fußgänger – Was Sie laut § 25 StVO beachten sollten

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Fußgänger

TatbestandBußgeld in EuroKategorie des Verstoßes (A oder B)
Benutzung der Fahrbahn trotz vorhandenem Gehweg oder Seitenstreifen5B
Außerorts nicht am linken Fahrbahnrand gehen5B
Überquerung der Straße nicht auf dem kürzesten Weg/Nichtbeachtung des Verkehrs/nicht an vorgesehener Stelle überquert, inkl. Gefährdung5B
... mit Unfallfolge10B
Übersteigen einer Absperrung5B
... mit Unfallfolge10B
Betreten oder Überquerung der Autobahn10B
Überquerung von Kraftfahrstraßen/nicht an vorgesehener Stelle10B
Nicht-Befolgen eines Zeichens der Polizei5B
Unnötige Behinderung des Straßenverkehrs in einer verkehrsberuhigten Zone5B
Teilnahme am Straßenverkehr trotz geistiger/körperlicher Mängel ohne Vorsorge, dass andere nicht gefährdet werden10B
Nicht-Befolgen eines Haltegebots der Polizei5A
Missachtung einer roten Ampel5A
... mit Unfallfolge10A

Fußgänger im Straßenverkehr

Auch Fußgänger können bei bestimmten Vergehen ein Verwarngeld bekommen.
Auch Fußgänger können bei bestimmten Vergehen ein Verwarngeld bekommen.

Dass ein Falschparker ein Knöllchen bekommt oder ein Fahrradfahrer, wenn er über die rote Ampel fährt, mit einem Bußgeld rechnen muss, ist den meisten klar und selbstverständlich. Doch auch Fußgänger müssen bei der Missachtung der Regeln im Straßenverkehr mit Geldbußen rechnen. Wenn Sie zu Fuß in Deutschland unterwegs sind, ist auf bestimmte Verkehrsregeln zu achten.

Im juristischen Sinne ist ein Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer, der keine Verkehrsmittel benutzt. Mit einem Handwagen oder Ähnlichem ist es als Fußgänger erlaubt, Lasten zu transportieren.

Demnach ist unter dem Fußverkehr das Zurücklegen von Strecken auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen zu verstehen.

Gibt es überhaupt einen Bußgeldkatalog für Fußgänger? Was kann Ihnen drohen, wenn Sie als Fußgänger eine rote Ampel überqueren? Gibt es gar Punkte auch für Fußgänger? Auf diese und weitere Fragen finden sie im nachstehenden Ratgeber Antworten.

FAQ: Fragen und Antworten zu Fußgängern

Dürfen Fußgänger auf der Straße gehen?

Dies ist nur erlaubt, wenn weder ein Gehweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist. Das Betreten einer Autobahn ist nur in einer absoluten Notsituation gestattet.

Warum fallen die Bußgelder für Fußgänger so viel geringer aus als die für Fahrzeugführer?

Verstoßen Fußgänger gegen die Verkehrsregeln, geht von ihnen in der Regel ein wesentlich geringeres Risiko für die Verkehrssicherheit aus, als wenn ein Fahrzeugführer einen Verkehrsverstoß begeht. Deshalb müssen Fußgänger üblicherweise geringe Bußgelder zahlen.

Welche Bußgelder fallen an, wenn Fußgänger einen Verkehrsverstoß begehen?

Hierfür fallen Verwarngelder an, die Sie unserer obigen Tabelle entnehmen können.

Video: Diese Bußgelder drohen Fußgängern

Auch Fußgänger können Bußgelder erhalten. Erfahren Sie hier, wie viel welcher Verstoß kostet.

Was besagt die Straßenverkehrsordnung bezüglich der Fußgänger?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) widmet einen Paragraphen den Besonderheiten für die Sicherheit von Fußgängern – der § 25.

Der Fußgänger ist laut StVO zunächst angehalten, die Gehwege zu benutzen. Und er ist nur dann berechtigt, auf der Fahrbahn zu gehen, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.

Dabei ist auf Folgendes zu achten:

  1. Innerhalb geschlossener Ortschaften nur am linken oder rechten Fahrbahnrand gehen.
  2. Außerorts sollte nur der linke Fahrbahnrand benutzt werden.
  3. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen sind Fußgänger dazu angehalten, hintereinander zu gehen.

Falls das Mitführen von sperrigen Gegenständen oder Fahrzeugen andere Fußgänger behindert, müssen Sie auf die Fahrbahn wechseln, an den rechten Fahrbahnrand.

Wenn Fußgänger die rote Ampel überqueren, kann Bußgeld oder schlimmer noch ein Unfall die Folge sein.
Wenn Fußgänger die rote Ampel überqueren, kann Bußgeld oder schlimmer noch ein Unfall die Folge sein.

Absperrungen dürfen Fußgänger laut StVO nicht überschreiten. Zudem sind auch Gleisanlagen, die nicht dem sonstigen öffentlichen Verkehr dienen, nicht zu betreten beziehungsweise nur an den vorgesehenen Stellen.

Markierungen und Lichtzeichenanlagen sind vom Fußgänger zu beachten. Dies ist vor allem im Stadtverkehr von Belang und wird in einigen Punkten von vielen Fußgängern missachtet. Vor allem wenn es darum geht, als Fußgänger bei Rot über die Ampel zu gehen oder den kürzesten Weg zum Überqueren der Fahrbahn zu nutzen.

In Abs. 3 § 25 StVO finden Sie zudem Folgendes:

Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293).Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Bußgeld: Fußgänger geht über rote Ampel

Ein Bußgeld für Fußgänger beziehungsweise in diesem Falle ein Verwarngeld für das rechtswidrige Überqueren der Straße bei einer roten Ampel beträgt zwischen fünf und zehn Euro.

Damit ist die Strafe weitaus geringer als bei Autofahrern oder Fahrradfahrern. Dennoch sollte dies nicht unterschätzt werden. Denn bei einem Verkehrsunfall sind Fußgänger besonders betroffen, da sie nahezu ungeschützt in ein solches Geschehen geraten.

Viele Fußgänger gehen bei Rot über die Ampel und gefährden damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere dann, wenn die Verkehrssituation nicht vollkommen überblickt wurde. Oft wird der abbiegende Verkehr übersehen.

Die Lichtzeichenanlage Ampel ist vom Fußgänger unbedingt zu beachten.
Die Lichtzeichenanlage Ampel ist vom Fußgänger unbedingt zu beachten.

Neben dem eher geringen Verwarngeld kann eine rote Fußgängerampel, die nicht beachtet wird, noch weitreichendere Konsequenzen haben. Vor allem Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sind angehalten, sich auch im Fußverkehr äußerst genau an die Verkehrsregeln zu halten. Denn bereits ein sogenannter A-Verstoß kann die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängern.

Was gilt gemäß der StVO für den Fußgänger als Verstoß der Kategorie A?

  • Wenn Sie das Haltegebot eines Polizeibeamten nicht beachten.
  • Auch wenn die Fußgängerampel rot ist, die Straße überqueren.
  • Mit einem erhöhten Bußgeld für Fußgänger ist zu rechnen, wenn Sie trotz einer roten Ampel die Straße überqueren und einen Unfall verursachen.

Wenn Sie anderweitig gegen die Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, ist von einem B-Verstoß auszugehen.

Wichtig! Wenn es um die Verkehrsregeln bezüglich der Fußgänger geht, muss noch ein kurzer Blick auf die Problematik „Fußgänger und Alkohol“ geworfen werden. Hierfür gelten keine spezifischen Promillegrenzen. Demnach bekommen Fußgänger auch kein Bußgeld in diesem Zusammenhang.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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