Bußgeldrechner – Bußgelder online berechnen

Zu schnell gefahren, Abstand nicht eingehalten, Falsch geparkt?

Sie sind zu schnell gefahren und Ihnen droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Dann erfahren Sie mit Hilfe von unserem Bußgeldrechner, welche Sanktionen genau auf Sie zukommen. Wie das geht? Ganz einfach! Geben Sie in unseren Bußgeldrechner Ihren begangenen Verstoß ein und lassen Sie sich einfach nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024 / 2025 ausrechnen, mit welcher Strafe dieses Delikt bestraft wird.

Mögliche Konsequenzen laut Bußgeldkatalog

„Offizieller Sponsor der Bußgeldtabelle.“ Dieser Spruch kann hinten als Aufkleber an diversen Pkws zu lesen sein. Was hier aber mit einem Scherz verbunden ist, ist in Wahrheit nicht wirklich amüsant. Manche Vergehen werden zwar nur mit einem Bußgeld bestraft, andere können aber Menschenleben gefährden und werden deshalb laut StVO mit stärkeren Strafmaßnahmen geahndet. Wer beispielsweise eine rote Ampel überfährt, kann nicht nur sein Leben aufs Spiel setzen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer verletzen oder sogar töten. Zur Abschreckung gibt es für bestimmte Vergehen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte oder Fahrverbote. Sollte es bei einem Vergehen gegen die Verkehrsordnung eventuell Verletzte oder Tote geben, kann der Täter sogar im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Welche Vergehen gibt es?

Auf unserer Seite finden Sie die unterschiedlichsten Verstöße, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Einige davon haben ein geringeres Strafmaß (Bsp.: Falsches Parken und Halten), da jene Vergehen keine Verletzen hervorbringen, andere werden höher geahndet (Bsp.: Rotlichtverstoß oder Unfall).

Punktesystem

Das System, mit dem die Verstöße gegen die Verkehrsordnung geahndet werden, wird stets mit Bußgeldern in Verbindung gesetzt. In gravierenden Fällen kommt auch ein Fahrverbot hinzu. Doch zunächst erst eine kleine Übersicht über die möglichen Kategorien des Punktesystems laut Bußgeldtabelle:

Mögliche StufeBeschreibung
Vormerkung (1 - 3 Punkte)leichte Straftat
Ermahnung (4 - 5 Punkte)gebührenpflichtige Ermahnung


freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

(Möglichkeit 1 Punkt abzubauen )
Verwarnung (6 - 7 Punkte) gebührenpflichtige Verwarnung


Punkte (nicht abbaubar)
Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)Bewertung der Fahreignung


Führerscheinentzug

Des Weiteren wird dieses System nochmals unterteilt, ob man nun einen oder drei Punkte mit einer Straftat bekommt. Es versteht sich von selbst, dass, umso risikoreicher (Sachschaden/Verletzte/Tote) das Vergehen ist, desto höher wird die Punktevergabe in Flensburg notiert.

PunkteErklärung
1 Punkt: ab 60 Euro Bußgeldgilt als Ordnungswidrigkeit

Gefährdung des Verkehrs (Vorfahrt missachtet ohne weitere Folgen; defekte Beleuchtung)
2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit Bsp.:Rotlichtverstoß, Drogenkonsum ohne Folgen

Fahrverbot von 1/2 Monaten
3 Punkte: schwere Straftat (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Trunkenheit/Drogen am Steuer mit Unfall)

Ob es nun eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit war, die Sie begangen haben, im Bußgeldkatalog werden alle Fälle genau beschrieben und deutlich unterteilt. Natürlich können Sie auch mit Hilfe unseres Bußgeldrechners ihren Verkehrsverstoß genau eingeben und dann schauen was die möglichen Strafen sein könnten.

Punkteabbau

Der ein oder andere sammelt in seiner Laufbahn als Autofahrer viele Punkte und läuft vielleicht Gefahr seinen Führerschein abgeben zu müssen und das nicht nur für einen Monat, sondern auf längere Zeit. Dies ist in meisten Fällen mit einer MPU verbunden um den Führerschein wiederzuerlangen.

Hierfür gibt es die Möglichkeit in bestimmten Fällen jene wiederabzubauen. Es dürfen alle fünf Jahre je einer abgebaut werden, gesetzt dem Fall, dass der Übeltäter bisher nur einen bis fünf Punkte in Flensburg gesammelt hat. Ab sechs Punkten besteht keine Aussicht mehr auf einen Abbau.

Der Abbau kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vollzogen werden. Dieses Seminar kostet dann 400€ und besteht aus einem verkehrspsychologischen Teil und einem verkehrspädagogischen Teil. Beide Sitzungen sollen das Verhalten des Teilnehmers im Verkehr besser hervorbringen, sodass an seinen Verstand appelliert wird. Er soll sich bewusst werden, dass gewisse Verhaltensweisen im Straßenverkehr nicht ohne Grund mit Punkten, Bußgeldern oder mit Fahrverboten geahndet werden. Zudem sollen weitere Vergehen in Zukunft vermieden werden.

Je nach Kategorie (Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat) werden Punkte auch im Laufe der Jahre gelöscht.
Generell werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2 1/2 Jahren gelöscht.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit 2 werden hingegen erst nach 5 Jahren gelöscht und Straftaten bei denen der Führerschein entzogen wurde, also Delikte, die mit 3 Punkten geahndet werden, werden erst nach mindestens 10 Jahren gestrichen.

Der Bußgeldrechner sieht für LKW und PKW deutlich höhere Strafen vor
Der Bußgeldrechner sieht für LKW und PKW deutlich höhere Strafen vor

Warum gibt es Punkte oder Bußgelder?

Es kann sehr schnell passieren, dass aus einer Zeitnot heraus oder aus Unachtsamkeit andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden. Zwar fallen Fahrradfahrer und – wie bei einem Rotlichtverstoß – auch Fußgänger ins Visier der StVO, jedoch werden PKW, Motoradfahrer oder LKW stärker geahndet, da sie unter anderem über eine schnellere Geschwindigkeit verfügen. Airbags oder generell das Fahrwerk schützen die Insassen deutlich mehr als andere Fortbewegungsmöglichkeiten. Bei einem Unfall, in dem ein Auto und ein Fahrradfahrer aufeinander treffen, ist selbstredend der Radfahrer deutlich im Nachteil. Ihn schützt im besten Fall noch der Helm, jedoch ist es keine Pflicht einen zu tragen und die Wenigsten tun dies.

Deshalb sollten sich alle der Verantwortung gegenüber anderen bewusst sein und die Verkehrsteilnehmer, die es nicht für nötig halten, müssen mit den Konsequenzen laut Verkehrsrecht rechnen. Autoaufkleber können einen zwar zum Schmunzeln bringen, vernachlässigen aber die Ernsthaftigkeit gegenüber der StVO völlig. Dementsprechend gibt es die Sanktionen im Bußgeldkatalog.

Bußgeldrechner

Sie können auf unserer Seite je nach Vergehen den entsprechenden Bußgeldrechner nutzen, damit Sie nach einem Verstoß aufgeklärt sind oder falls Sie sich nur vorab informieren möchten. Der Bußgeldrechner gibt Ihnen die Angaben vor und Sie müssen beispielsweise beim Thema Geschwindigkeitsüberschreitung nur noch in die entsprechenden Felder des Bußgeldrechners eingeben, ob das Vergehen innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts begangen wurde,  um wie viele km/h Sie die Geschwindigkeit überschritten haben, als Sie geblitzt wurden und ob Sie sich ggf. in der Probezeit befunden haben. Vielleicht können Sie so auch in Zukunft Bußgelder, Punkte oder gar schlimmeres verhindern.

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