Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Können Sie ein Fahrverbot aufteilen?
Ein Rotlichtverstoß, zu hohe Geschwindigkeiten auf der Autobahn oder eine Alkoholfahrt – schwere Ordnungswidrigkeiten fordern harte Maßnahmen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür u. a. ein Fahrverbot von ein bis zu drei Monaten für den Verkehrssünder vor.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Tun Sie dies nicht, kann der Führerschein beschlagnahmt werden. Betroffene haben allerdings oftmals damit zu kämpfen, den richtigen Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins zu finden.
Ein Urlaub würde sich daher anbieten, um den Job nicht zu gefährden. Aber was, wenn dieser maximal zwei Wochen lang ist? Können Sie in diesem Fall das Fahrverbot aufteilen? Können Sie vier Wochen Fahrverbot splitten? Ob dies möglich ist und ob es andere Alternativen gibt, das Fahrverbot aufzuteilen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Aufteilen vom Fahrverbot
Nein, Sie können ein Fahrverbot nicht splitten. Es muss immer in einem Stück abgeleistet werden.
Ja, sofern in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, können Sie es innerhalb einer Frist von vier Monaten verschieben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber „Fahrverbot verschieben“.
Wann Sie ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Fahrverbot von 1 Monat splitten: Eine Möglichkeit?
Für viele kann ein Fahrverbot eine Gefahr für den Job sein. Betroffene stellen sich daher oftmals die Frage: „Kann man ein Fahrverbot splitten?“ Wie praktisch wäre es, wenn Sie das Fahrverbot aufteilen könnten? Zwei Wochen innerhalb des Sommerurlaubs, wenn das Auto nicht benötigt wird und zwei weitere Wochen zu Weihnachten.
Alternative zum Fahrverbot aufteilen: Umwandeln in eine Geldstrafe
Sie können das Fahrverbot nicht aufteilen. Allerdings gibt es eine weitere Alternative für Verkehrssünder, die ihren Führerschein behalten wollen.
Das Fahrverbot kann in besonderen Einzelfällen umgangen werden. Können Sie den Richter davon überzeugen, dass Sie unter Umständen Ihren Job wegen des Fahrverbots verlieren würden, kann im Härtefall davon abgesehen werden.
In diesem Fall sollten Sie allerdings den Grund für die Umwandlung des Fahrverbots ausführlich angeben.
Sie müssen dem Richter glaubhaft darlegen können, dass ein Fahrverbot Ihre berufliche Zukunft stark gefährdet. In ausgewählten Einzelfällen kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Sie können so zwar das Fahrverbot nicht aufteilen, allerdings könnte gänzlich davon abgesehen werden. Wichtig dabei ist allerdings, dass Sie fristgemäß einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens möglich.
Fazit zum Thema „Fahrverbot aufteilen“
Ein Fahrverbot ist generell ärgerlich und kann besonders hart sein, wenn Sie den Führerschein beruflich dringend benötigen. Sie können das Fahrverbot allerdings nicht aufteilen. Haben Sie ein Fahrverbot von maximal einem Monat bekommen und gelten nicht als Wiederholungstäter, können Sie versuchen, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dies ist allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.