Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot
Ein Fahrverbot zu bekommen ist für die meisten Autofahrer eine absolute Hiobsbotschaft. Zwischen einem und drei Monaten muss der „Lappen“ dann abgegeben werden. Dabei müssen sie innerhalb dieser Zeit meistens komplett auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichten.
Zwar bekommen Betroffene den Führerschein nach Ablauf dieser Frist wieder ausgehändigt, allerdings kann dies durchaus mit negativen Konsequenzen verbunden sein. Berufskraftfahrer oder Vertreter müssen in der Regel sogar um ihren Job bangen, wenn Sie beim Fahrverbot den Führerschein abgeben müssen. Die Polizei kann bei der Abgabe sogar Anlaufpunkt für Sie sein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo Sie den Führerschein abgeben müssen beim Fahrverbot. Was müssen Sie beim Fahrverbot und der Führerscheinabgabe beachten?
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Führerscheinabgabe
Ihren Führerschein müssen Sie in der Regel bei der Behörde in amtliche Verwahrung geben, die den Bußgeldbescheid ausgestellt und somit das Fahrverbot angeordnet hat.
Um Ihr Fahrverbot anzutreten, können Sie den Führerschein entweder persönlich abgeben oder diesen per Post an die Behörde schicken. Unter Umständen ist auch eine Abgabe bei der örtlichen Polizei möglich.
Haben Sie das Fahrverbot verbüßt, erhalten Sie Ihren Führerschein üblicherweise per Post zurück
Wo und wie geben Sie den Führerschein ab? – Infos im Video
Führerschein abgeben: Wo und wann muss er eingereicht werden?
Sie haben ein Fahrverbot bekommen? Wo also den Führerschein abgeben? Bevor Sie den Führerschein abgeben und das „Wo“ beantworten müssen, muss das Verbot rechtskräftig sein. Dies ist dann der Fall, wenn nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen vergangen sind und Sie keinen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben.
Sie sollten allerdings beachten, dass das Verbot nicht unbedingt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt. Sie haben in der Regel vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben, wenn Sie als Ersttäter gelten. Dies ist der Fall, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren keinen weiteren Verstoß begangen haben, der ein Fahrverbot als Folge hatte.
Fahrverbot: Den Führerschein vorübergehend abgeben – Aber wo?
Ist die Abgabe vom Führerschein bei einem Fahrverbot an bestimmte Voraussetzungen gebunden? Wenn Sie wissen, wann Sie den Führerschein spätestens abgeben müssen, stellt sich wieder folgende Frage, wo der Führerschein hingebracht werden muss. Dazu haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Folgende stehen Ihnen zur Auswahl:
- Sie können bei einem Fahrverbot den Führerschein per Post abgeben. Wohin dieser verschickt werden muss, können Sie in der Regel dem Bußgeldbescheid entnehmen. Es ist allerdings zu empfehlen, den Führerschein als Einschreiben zu verschicken. So können Sie sicher gehen, dass dieser tatsächlich auch bei der Bußgeldbehörde ankommt.
- Sie haben die Möglichkeit, den Führerschein persönlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. Denken Sie allerdings daran, dass Sie sich vor den Beamten ausweisen müssen. Personalausweis also nicht vergessen!
- In manchen Orten ist es sogar möglich, dass Sie den Führerschein bei der Polizei abgeben können. Wo dies wirklich möglich ist, sollten Sie bei der lokalen Polizeidienststelle Ihres Heimatortes erfragen.
Die Frage „den Führerschein abgeben, aber wo?“ kann also mit der Bußgeldstelle beantwortet werden. Grundsätzlich kann das Verbot allerdings erst beginnen, wenn die Behörde Ihren Führerschein erhalten hat.
Wenn Sie die Abgabe beim Fahrverbot versäumen
Vergessen Sie den Führerschein fristgemäß abzugeben, kann eine Beschlagnahmung durch die zuständige Behörde stattfinden. Haben Sie durch einen Geschwindigkeitsverstoß ein Verbot zum Fahren bekommen und wollen den Führerschein nicht abgeben, können Sie also trotzdem dazu gezwungen werden.