Lässt sich das Fahrverbot verschieben?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot als Konsequenz einer schweren Ordnungswidrigkeit

Das Fahrverbot um einen Monat zu verschieben ist grundsätzlich für Ersttäter möglich. Grundsätzlich sind sogar vier Monate denkbar.
Das Fahrverbot um einen Monat zu verschieben ist grundsätzlich für Ersttäter möglich. Grundsätzlich sind sogar vier Monate denkbar.

Einfache Ordnungswidrigkeiten werden meist nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft. Dazu zählt u. a. ein Parkverstoß oder eine fehlende Umweltplakette im Auto beim Einfahren in eine Umweltzone. Oftmals müssen Sie in diesen Fällen nicht einmal mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Haben Sie allerdings unter anderem einen Geschwindigkeitsverstoß begangen und sind innerorts mit mehr als 31 km/h geblitzt worden, müssen Sie mit weiteren Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Dazu zählen ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Letzteres trifft besonders Berufskraftfahrer schwer.

Ist es denn möglich das Fahrverbot zu verschieben? Können Sie sich einen beliebigen Zeitraum aussuchen, in welchem Sie auf das Fahren von Kfz verzichten? Gibt es einen festen Termin, zu welchem Sie den Führerschein abgeben müssen? Antworten finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Verschieben vom Fahrverbot

Ist es möglich, ein Fahrverbot zu verschieben?

Ersttäter, die in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten, haben tatsächlich die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verschieben. Wiederholungstäter hingegen müssen es ab dem Datum antreten, das im Bußgeldbescheid vermerkt ist.

Wie lange können Ersttäter ein Fahrverbot verschieben?

Ersttäter können innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst entscheiden, wann Sie ein Fahrverbot antreten.

Haben Ersttäter auch die Option, ein Fahrverbot aufzuteilen?

Nein, weder Erst- noch Wiederholungstäter können ein Fahrverbot splitten. Es muss immer in einem Stück abgesessen werden.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Das Fahrverbot zu verschieben ist bis zu vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids möglich.
Das Fahrverbot zu verschieben ist bis zu vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids möglich.

Zunächst sollte geklärt werden, dass es sich beim Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Ein Fahrverbot droht meistens bei einer schweren Ordnungswidrigkeit und ist für eine Dauer von ein bis drei Monaten festgeschrieben. Anschließend bekommen Betroffene ihren Führerschein ohne Probleme wieder zurück.

Beim Fahrerlaubnisentzug handelt es sich um eine Sanktion, die bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wie Alkohol und Drogen am Steuer oder einer Fahrerflucht vorgesehen wird.

Betroffene müssen in diesem Fall mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre auf das Fahren eines Kraftfahrzeugs verzichten. Dieser Zeitraum verlängert sich, wenn die erteilte MPU nicht bestanden wird.

Ein Punktestand von acht im Fahreignungsregister führt ebenfalls zum Fahrerlaubnisentzug. Den Führerschein stellt die Behörde nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist aber nicht sofort wieder aus. Die Neuerteilung muss beantragt werden und ist oftmals an Bedingungen wie eine bestandene MPU und einen Abstinenznachweis gebunden.

Im folgenden Text wollen wir allerdings näher auf das Thema „Fahrverbot verschieben“ eingehen.

Fahrverbot – Den Zeitraum auswählen

Das Fahrverbot zu verschieben ist als Ersttäter prinzipiell möglich. Als Ersttäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, für die ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Führerschein muss dann spätestens vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils bei der Behörde eingegangen sein.

Sie haben also die Möglichkeit, das Fahrverbot ab einem Termin abzuleisten, den Sie sich als Ersttäter innerhalb dieser vier Monate frei wählen können. Das Fahrverbot beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Sie können das Fahrverbot dann z. B. auch auf den Urlaub verschieben oder einen anderen Zeitraum, in dem Sie auf das Auto leichter verzichten können.

Mussten Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot ableisten, ist es die Regel, dass die Behörde nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils den Führerschein sofort verlangt.

Das Fahrverbot verschieben durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Um ein Fahrverbot zu verschieben, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid helfen.
Um ein Fahrverbot zu verschieben, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid helfen.

Oftmals wird versucht die Rechtskraft vom Fahrverbot zu verschieben, indem ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Dies ist immer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens möglich. Sie können den Einspruch entweder selbst verfassen oder aber einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dazu beauftragen. Dies ist allerdings mit hohen Anwalts- und Prozesskosten verbunden.

Sollte es im Zusammenhang des Fahrverbots zu einer Hauptverhandlung kommen, vergehen meistens mehrere Monate, in welchen Sie dennoch ein Fahrzeug führen dürfen. Werden Sie verurteilt, ist die Entscheidung rechtskräftig und Sie müssen den Führerschein innerhalb von vier Monaten abgeben, sofern Sie keine Rechtsbeschwerde einlegen.

Mit einer Rechtsbeschwerde können Sie das Fahrverbot wiederum etwas verschieben. Wird die Beschwerde allerdings abgewiesen, beginnt das Fahrverbot und der Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden. So können Sie mehr als einen Monat das Fahrverbot verschieben.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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