Frauenparkplatz: Definition, Merkmale und Regeln

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 16. Mai 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kurz & knapp: Frauenparkplatz

Wie sieht ein Frauenparkplatz aus?

Ein Frauenparkplatz ist in der Regel breiter, heller beleuchtet und kann videoüberwacht sein. Er wird außerdem durch ein Vorschriftzeichen oder eine Markierung gekennzeichnet.

Wer darf alles auf einem Frauenparkplatz parken?

Im öffentlichen Raum ist es sowohl Frauen als auch Männern erlaubt, Frauenparkplätze zu nutzen. Bestimmt jedoch der Betreiber eines privaten Bereichs, dass ein Parkplatz nur für Frauen ist, darf dieser ausschließlich von Frauen genutzt werden. Mehr dazu hier.

Warum gibt es Frauenparkplätze im Parkhaus?

Häufig sind Frauenparkplätze in Parkhäusern zu finden, da sie Frauen mehr Sicherheit bieten sollen. Laut Kriminalstatisiken erfahren sie viel häufiger als Männer sexuelle Gewalt. Die Frauenparkplätze sollen diesem entgegenwirken. Mehr dazu hier.

Frauenparkplatz: Definition

Der Begriff "Frauenparkplatz" ist im Gesetz nicht explizit geregelt.
Der Begriff „Frauenparkplatz“ ist im Gesetz nicht explizit geregelt.

Ein Frauenparkplatz ist in Deutschland ein gekennzeichneter und ausgewiesener Stellplatz bzw. Parkstand, der die Nutzung durch Frauen vorsieht. Häufig sind solche Parkplätze in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen zu finden.

Eine explizite Regelung zum Frauenparkplatz sieht die StVO, die Straßenverkehrsordnung, allerdings nicht vor.

Gesetzlich ist es daher auch erlaubt, einen Frauenparkplatz als Mann zu nutzen. Dennoch sollte jeder Verkehrsteilnehmer stets Rücksicht nehmen und die Parkplätze für diejenigen freihalten, für die sie vorgesehen sind.

Anders als Behindertenparkplätze, für die es eine gesetzliche Regelung gibt und deren verbotswidrige Nutzung mit Bußgelder sanktioniert wird, existieren für Mutter-Kind- und Familienparkplätze ebenfalls keine verbindlichen Anordnungen.

Warum gibt es Frauenparkplätze?

Der Gesetzgeber sieht keine ausdrückliche Regelung für einen Frauenparkplatz vor. Doch warum gibt es diesen dann?

Viele Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum, besonders ab der Dämmerung, nicht mehr sicher. Frauenparkplätze sollen das Sicherheitsempfinden von Frauen stärken und ihnen mehr Bewegungsfreiheit gewähren. Sie befinden sich daher häufig in der Nähe von Fluchtwegen oder des Ausgangs, sind besser beleuchtet und werden von Kameras überwacht, sodass Frauen an solchen Orten mehr Sicherheit geboten ist.

Merkmale eines Frauenparkplatzes

Ein Frauenparkplatz ist deutlich breiter als ein normaler Parkplatz.
Ein Frauenparkplatz ist deutlich breiter als ein normaler Parkplatz.

Häufig ist ein Parkplatz für Frauen durch eine bestimmte Wand- oder Bodenmarkierung gekennzeichnet. Darüber hinaus können aber auch spezielle Schilder den Frauenparkplatz ausweisen.

Frauenparkplätze sind sowohl in öffentlichen Verkehrsräumen als auch in privaten Parkhäusern zu finden.

Sie sind in der Regel heller beleuchtet, gegebenenfalls videoüberwacht und etwas breiter. Insbesondere Frauen mit Kindern soll so das Parken komfortabler gemacht werden, etwa um das Kind oder einen Kinderwagen problemlos herein- und herausheben zu können.

Frauenparkplatz: Diese Strafe droht bei verbotswidriger Nutzung

Da die Straßenverkehrsordnung für den Frauenparkplatz keine explizite Regelung vorsieht und er demnach lediglich eine Empfehlung und kein tatsächliches Verbot oder Gebot darstellt, haben Männer in der Regel auch keine Strafzettel und entsprechende Bußgelder zu befürchten, wenn sie auf einem Frauenparkplatz im öffentlichen Raum parken.

Befindet sich ein Frauenparkplatz allerdings in einem privaten Bereich, etwa in einem privaten Parkhaus eines Supermarktes, sieht es anders aus. Für private Räume gilt das Hausrecht des Betreibers. Legt dieser fest, dass auf bestimmten Parkplätzen nur Frauen parken dürfen, können Männer sanktioniert werden, wenn sie dort parken. Unter Umständen kann der Betreiber auch ein Hausverbot erteilen oder eine Vertragsstrafe geltend machen.

Stellt ein Frauenparkplatz eine Diskriminierung dar?

Ein Frauenparkplatz stellt keine Diskriminierung dar.
Ein Frauenparkplatz stellt keine Diskriminierung dar.

Zwar werden Männer durch den extra ausgewiesenen Parkplatz für Frauen ungleich behandelt. Eine Diskriminierung im juristischen Sinne liegt dadurch allerdings noch nicht vor.

Ungleichbehandlungen sind nach dem Gesetz gerechtfertigt, wenn es einen sachlichen Grund im Sinne von § 20 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für die Differenzierung gibt.

Frauenparkplätze beziehen sich auf das Sicherheitsbedürfnis von Frauen, die laut Kriminalstatisiken viel häufiger als Männer sexuelle Gewalt erfahren. Somit besteht ein legitimer Grund im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 2 AGG, Frauen kürzere und gefahrlose Wege durch entsprechende Frauenparkplätze zur Verfügung zu stellen.

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Erfahren Sie im Video mehr zum Halten und Parken.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Universität Bremen. Er wurde 2014 als Anwalt zugelassen, nachdem er sein Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden abgeschlossen und sein 2. Examen bestanden hatte. Im Anschluss war er von 2014 bis 2022 selbstständig tätig. Der heutige Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, der zusätzlich den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt, informiert Verbraucher auf bussgeldrechner.com unter anderem zum Verkehrsstrafrecht.

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