Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Grüne Nummernschilder im Straßenverkehr
Wer mit seinem Kfz im Straßenverkehr unterwegs ist, dessen Fahrzeug muss über ein Kfz-Kennzeichen verfügen. Durch die Nummer können die Fahrzeuge ihrem Besitzer eindeutig zugeordnet werden, sodass bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter geschickt werden kann.
Meistens ist jedem das normale Nummernschild mit schwarzen Buchstaben und Ziffern geläufig, da es für alle üblichen Pkw genutzt werden kann. Ab und an kann Ihnen allerdings auch ein grünes Kennzeichen an einem Anhänger oder Traktor begegnen.
Aber welche Fahrzeuge dürfen über das Nummernschild verfügen? Gibt es für ein grünes Kennzeichen eine bestimmte Voraussetzung? Wie stellen Sie einen Antrag für ein grünes Kennzeichen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum grünen Kennzeichen
Ein grünes Kennzeichen kann für zweckgebundene Fahrzeuge wie Traktoren oder Pferdeanhänger ausgestellt werden, wenn diese von der Kfz-Steuer befreit sind.
Eine Befreiung von der Kfz-Steuer ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf das Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck benutzen werden. Dabei kann es sich etwa um Fahrzeuge für die Forst- und Landwirtschaft oder Anhänger zum Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten aus sportlichen Zwecken handeln
Einen Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer können Sie beim Finanzamt oder dem Zoll einreichen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen
Für Fahrzeuge, die für ein grünes Nummernschild infrage kommen, liegt eine Steuerbefreiung vor. Ein grünes Kennzeichen wird in der Landwirtschaft häufig verwendet. Allerdings können auch andere Fahrzeuge dieses beantragen. Folgende gehören dazu:
- Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen sowie Stapler
- Traktoren und landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsgeräte
- Lkw
- Wechselbrücken für den Containertransport
- Lkw-Anhänger und -Auflieger
- Pkw-Anhänger und Wohnwagen
- Pkw
Grundsätzlich kann ein grünes Kennzeichen nicht nur Lkw, sondern auch anderen Fahrzeugen zugeteilt werden. Kfz von Hilfsorganisationen und Vereinen sowie Reinigungsfahrzeuge der Stadt oder gemeinnützige Hilfstransporte können beispielsweise von der Steuer befreit werden und ein grünes Kennzeichen bekommen. Ein Traktor sowie andere landwirtschaftliche Maschinen müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch behinderte Autofahrer von der Steuerbefreiung profitieren. Dazu zählt beispielsweise eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder eine hochgradige Sehbehinderung. Lkw-Anhänger werden meistens von der Steuer befreit, wenn für das Zugfahrzeug bereits hohe Steuern fällig sind.
Wo können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen?
Für ein grünes Kennzeichen für einen Bootstrailer, einen Anhänger oder ein anderes Kfz müssen Sie zunächst das Finanzamt aufsuchen. Bevor Sie ein grünes Nummernschild bekommen, müssen Sie nämlich die Steuerbefreiung beantragen. Der Halter des Fahrzeugs muss sich dazu verpflichten, dass das Kfz nur für den Zweck eingesetzt wird, welcher ihm die Steuerbefreiung ermöglicht.
Begibt sich der Fahrzeughalter mit einem von der Steuer befreiten Pkw in den Urlaub und nutzt das Fahrzeug dementsprechend zu privaten Zwecken, muss dieser mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Grundsätzlich muss ein grünes Kfz-Kennzeichen bei der Versicherung angemeldet werden. Es ist dementsprechend nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.
Somit müssen Fahrzeughalter die gleichen Anträge stellen wie beim normalen Kfz-Kennzeichen.
Zudem besteht auch die Pflicht, das Kfz regelmäßig bei der Hauptuntersuchung (HU) vorführen zu lassen. Bei der Zulassung für ein grünes Kennzeichen sollten Sie daher folgende Dokumente bei der Zulassungsstelle vorlegen können:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung
- Dokumente zur gültigen HU
- Bestätigung über die Steuerbefreiung vom Finanzamt
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder als beglaubigte Kopie (bei Firmenfahrzeugen)
- ggf. Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder als beglaubigte Kopie (für Vereinsfahrzeuge)