Handy am Steuer – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Handy am Steuer

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer als Kraft­fahrer genutzt100 Euro1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung150 Euro21 MonatHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 Euro21 MonatHier prüfen **
Als Fahrrad­fahrer das Handy benutzt55 EuroHier prüfen **

Erwischt mit dem Handy am Steuer: Strafe

Wer mit einem Mobiltelefon in der Hand im Auto unterwegs ist, sollte die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Hinterkopf behalten. Das Verkehrsrecht sieht bei einem Handy am Steuer Punkte in Flensburg und ein Bußgeld vor. In gewissen Fällen ist außerdem ein Fahrverbot möglich.

Folgende Konsequenzen errechnet der aktuelle Bußgeldrechner, wenn eine Person mit einem Handy am Steuer beim Telefonieren oder anderweitigem Benutzen geblitzt wird:

  • 100 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Mündet der Verstoß in einem Unfall, erhöht es sich sogar auf 200 Euro. Des Weiteren kommt es in beiden Fällen zu zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot.

FAQ: Fragen und Antworten zum Handy am Steuer

Was kommt auf mich zu, wenn ich mit dem Handy am Steuer erwischt werde?

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für die Handynutzung am Steuer vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was droht Fahranfängern, die in der Probe‌zeit mit dem Handy am Steuer ertappt werden?

Zusätzlich zu den regulären Ahndungen müssen Fahranfänger in der Probezeit noch mit weiteren Maßnahmen rechnen, wenn Sie das Handy während der Fahrt benutzen. Da es sich dabei um einen A-Verstoß handelt, kommen daraufhin eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar auf sie zu.

Wann ist das Telefonieren während der Fahrt gestattet?

Wann bzw. wie Sie Ihr Handy während der Fahrt nutzen dürfen, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Die Strafe für das Benutzen eines Handys hat sich in Deutschland über die Jahre hinweg kontinuierlich erhöht. Vom 01.04.2001 bis zum 31.03.2004 mussten Kfz-Führer mit Handy am Steuer eine Buße von 30 Euro zahlen. Nach einer Erneuerung sah die Bußgeldtabelle bis zum 01.05.2014 ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor.

Die Punktereform im Mai des Jahres 2014 führte eine erneute Erhöhung des Bußgeldes nach sich. Die Nutzung eines Handys oder Autotelefons ohne Freisprechanlage bei laufendem Motor zog nun eine Zahlung von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Der Punkt in Flensburg wurde dadurch gerechtfertigt, dass die massive Ablenkung des Fahrers durch ein Handy am Steuer durchaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Tippen einer Nachricht oder das Heraussuchen einer Straße im Navigationsdienst kann schnell zu einer unangenehmen Situation wie einem Auffahrunfall oder einer übersehenen roten Ampel führen.

Im Oktober 2017 kam es zur vorerst letzten Erhöhung der Bußgelder. Nun wird mindestens ein Bußgeld von 100 Euro erhoben, wenn eine Person am Steuer zum Handy greift. Des Weiteren wird ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Kommt es zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, sind noch strengere Sanktionen zu erwarten.

Telefonieren am Steuer
Telefonieren am Steuer ist verboten. Daher drohen laut StVO ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Dürfen Autofahrer ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzen?

Es gilt laut Bußgeldkatalog kein komplettes Handyverbot während der Fahrt im Auto. Das Telefon darf sogar genutzt werden, allerdings nur auf eine spezielle Weise: mit einer Freisprechanlage. Auf diese Art kann sich der Autofahrer immer noch auf den Verkehr konzentrieren und stellt keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die Idee hinter einer Freisprecheinrichtung ist, dass der Fahrer telefonieren oder sein Handy anders nutzen kann, ohne es in der Hand zu halten und die gesamte Konzentration darauf zu fokussieren. So kann die Person am Steuer Anrufe entgegen nehmen oder Navigationsdienste nutzen. Das Handy auf eine andere Weise zu nutzen ist verboten.

Mehr zum Handyverstoß am Steuer erfahren Sie in diesem Video:

Video: Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Tipps zur Handynutzung im Fahrzeug

Neben der Nutzung einer Freisprechanlage gibt es weitere Tipps, das Handy, ohne ein Bußgeld zu riskieren, weiterhin am Steuer nutzen zu können. Ist zum Beispiel der Navigationsdienst von Nöten, sollte das Auto immer angehalten und der Motor ausgeschaltet werden, während nach der jeweiligen Adresse im Handy gesucht wird. Auch ein Beifahrer kann behilflich sein. Er kann den Zielort heraussuchen und dem Fahrer Anweisungen geben.

Bei einem Anruf ohne Freisprechanlage im Auto sollte der Autofahrer auf keinen Fall abnehmen, denn kein Anruf ist so wichtig, dass ein Unfall riskiert wird. Auch hier kann der Beifahrer helfen. Befindet sich ansonsten keine Person im Wagen, sollte an einer sicheren Stelle angehalten und der Motor ausgeschaltet werden. Danach kann der Fahrer ohne schlechtes Gewissen telefonieren.

Handy am Steuer in der Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit begehen einen A-Verstoß, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Telefonieren am Steuer während der Probezeit

In der Probezeit müssen Fahranfänger besonders aufmerksam sein. Das Telefonieren im Kfz stellt laut Bußgeldkatalog einen A-Verstoß dar und ist verboten. Es hat mindestens ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.

Ein solcher Verstoß führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung zur Teilnahme eines Fahreignungsseminars. Dieses Fahreignungsseminar zieht nochmals Kosten nach sich und die sind nicht gerade niedrig.

Je nach Fahrschule muss der Fahranfänger zwischen 150 und 400 Euro zahlen. Der ungefähre Durchschnittspreis beläuft sich auf 200 Euro. Daher lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter von Fahreignungsseminaren allemal.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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