Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Lkw – Fahrverbot
Tatbestand | Bußgeld in Euro |
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Missachtung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen für Lkw (über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger) | 120 |
Anordnen oder Zulassen einer Missachtung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen für Lkw (über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger) | 570 |
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Lkw-Fahrverbot
Der Gesetzgeber sieht für Lkw an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot vor. Die Feiertage können dabei je nach Bundesland variieren und es gibt unter anderem Ausnahmeregelungen für den Transport verderblicher Waren.
Das Verkehrszeichen 253 ordnet ein Lkw-Durchfahrtsverbot an. Ein Verstoß gegen dieses zieht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro nach sich.
Bei einem Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen. Darüber hinaus drohen auch dem verantwortlichen Unternehmer Sanktionen.
Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen beim Lkw
In den letzten Jahrzehnten sind die Gütertransporte auf der Straße stetig gestiegen. Zum Schutz vor Lärm und zum Eindämmen der Belastung durch Abgase wurde ein Fahrverbot für Lkw erlassen. Das Wochenendfahrverbot gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Davon sind in erster Line Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen betroffen. In anderen europäischen Ländern wird dieses Verbot nur teilweise angewendet. Insgesamt ist es innerhalb der EU immer wieder umstritten.
Lkw-Fahrverbot: Was ist beim Sonntagsfahrverbot und beim Feiertagsfahrverbot zu beachten?
Das Fahrverbot ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Im § 30 finden Sie unter dem Punkt „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ folgende Angaben:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7, 5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Die Verordnung definiert zudem die Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot:
- Der kombinierte Güterverkehr: Das betrifft sowohl die Kombination aus Schiene und Straße als auch aus Wasserweg und Straße. Dabei kann der Transport zum nächstgelegenen Hafen oder Bahnhof über die Straße erfolgen und das Lkw-Fahrverbot ist aufgehoben.
- Die Beförderung von Milch, frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fleischerzeugnissen, Frischfisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse sind ebenso vom Verbot ausgenommen. Davon sind ebenso die Leerfahrten in diesem Zusammenhang betroffen.
- Fahrzeuge, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden sind in Bezug auf das Sonntagsfahrverbot zu den Ausnahmen zu zählen.
Wann gilt das Feiertagsfahrverbot?
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. Weihnachtsfeiertag
- 2. Weihnachtsfeiertag
Außerdem gibt es Feiertage, die nicht in ganz Deutschland gelten, an denen aber das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Lkw besteht. Dazu zählen:
- Fronleichnam in Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Reformationstag in Brandenburg, M-V, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Allerheiligen in Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Bußgeld bei Missachtung vom Lkw-Fahrverbot am Wochenende
Wer sich nicht ans Fahrverbot für Sonn- und Feiertage hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei wird Ihnen bei einem Verstoß jedoch kein Punkt in Flensburg angerechnet.
Für eine derartige Ordnungswidrigkeit wird neben dem Fahrer auch der Halter mit einem Bußgeld belegt. Dies kann sogar wesentlich höher sein, insbesondere dann, wenn ein bewusstes Zuwiderhandeln, das Lkw-Fahrverbot zu umgehen, dem Fahrer angeordnet wird.
Verstößt der Lkw-Fahrer gegen das Verbot muss er mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Wird dies seitens des Unternehmens zugelassen oder angeordnet beläuft sich der Bußgeldbescheid bereits auf 570 Euro.
Erweiterungen zum Sonntagsfahrverbot für Lkw
Neben dem Wochenendfahrverbot (Lkw) existiert in Deutschland auch das Nachtfahrverbot und das Ferienfahrverbot.
Das Nachtfahrverbot für Lkw ist ebenso wie Sonntagsfahrverbot beim Lkw in der StVO geregelt. Im § 30 heißt es hierzu:
Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
Das Ferienfahrverbot für Lkw ist in der Ferienreiseverordnung geregelt. Um die Straßen innerhalb dieses Zeitraums zu entlasten, dürfen Lkw in den Monaten Juli und August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr nicht verkehren. Hier gilt für Lkw das Fahrverbot ausschließlich am Samstag, da dies der Haupt-Reisetag in den Ferien ist. Vor allem verkehrsreiche Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind davon betroffen, die in der Verordnung detailliert aufgelistet sind.