Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog Parken ohne Parkschein
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie überschritten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. | |
- bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
- bis zu 1 Stunde | 25 Euro |
- bis zu 2 Stunden | 30 Euro |
- bis zu 3 Stunden | 35 Euro |
- länger als 3 Stunden | 40 Euro |
Sie parkten ohne gültigen Parkschein. | |
- bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
- bis zu 1 Stunde | 25 Euro |
- bis zu 2 Stunden | 30 Euro |
- bis zu 3 Stunden | 35 Euro |
- länger als 3 Stunden | 40 Euro |
Sie parkten ohne den vorgeschrieben Parkschein gut lesbar auszulegen. | |
- bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
- bis zu 1 Stunde | 25 Euro |
- bis zu 2 Stunden | 30 Euro |
- bis zu 3 Stunden | 35 Euro |
- länger als 3 Stunden | 40 Euro |
Parken: In Innenstädten in teures Vergnügen
Kostenlose Parkplätze sind in vielen deutschen Innenstädten bereits Mangelware, denn vielerorts wird Parkraumbewirtschaftung betrieben. Für einen Parkschein variieren die Preise je nach Stadt bzw. Gegend und können pro Stunde auch mal 3 Euro betragen. Nicht wenige Autofahrer halten dies für Abzocke. Laut der zuständigen Politiker soll dieses Vorgehen vielmehr dafür sorgen, dass die Menschen auf Bus und Bahn umsteigen, um die hohen Parkgebühren zu vermeiden.
Doch wann müssen Fahrzeugführer einen Parkschein kaufen? Wo ist dieser im Fahrzeug zu platzieren? Ist es mittlerweile möglich, einen Parkschein per App oder SMS zu erwerben? Und welche Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog für das Parken mit abgelaufenem Parkschein? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Parkschein
Ja, diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Denn Sie sind gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, den Parkschein auch gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Hierfür empfiehlt sich insbesondere die Ablage hinter der Frontscheibe.
Welche Sanktionen das Parken ohne bzw. mit einem abgelaufenen Parkschein nach sich zieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Wer einen noch gültigen Parkschein für einen kommunalen Parkplatz an einen anderen Autofahrer weitergibt, muss in der Regel kein Knöllchen befürchten. Anders sieht es mitunter aber bei privat bewirtschafteten Parkplätzen aus, denn hier untersagen nicht selten die Nutzungsbedingungen eine Weitergabe.
Wann ist das Parken nur mit Parkschein erlaubt?
Bei einem Parkschein handelt es sich um einen Beleg, der dazu berechtigt, einen Stellplatz im Bereich der Parkraumbewirtschaftung für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen. Klassischerweise stellt ein Parkscheinautomat eine entsprechende Quittung aus Papier aus.
Der Parkschein muss dann gemäß § 13 StVO so am oder im Fahrzeug angebracht werden, dass dieser von außen gut lesbar ist. Denn nur so können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. der Polizei kontrollieren, ob die im Vorfeld bezahlte Parkzeit auch eingehalten wird und ggf. Verstöße sanktionieren.
Die Verpflichtung zum Parken mit einem Parkschein zeigt ein Schild an. Konkret handelt es sich dabei um das Zusatzzeichen 1052-33, welches ergänzend zu den Verkehrsschildern zum Parken angebracht werden kann. Auf dem rechteckigen, weißen Schild prangt die Aufschrift „mit Parkschein“. Die wichtigsten Verkehrszeichen zum Parken mit Parkschein haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
VZ 1052-33 Mit Parkschein |
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VZ 314 Parken |
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VZ 314.1 Beginn der Parkraumbewirtschaftungszone |
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VZ 315 Parken auf dem Gehweg |
Wichtig! Ist der Parkscheinautomat defekt, dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug dort nur für die angegebene Höchstparkdauer abstellen. Um die Parkdauer nachzuweisen, ist gemäß StVO die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben.
Online-Parkschein: Per Handy das Ticket lösen
Bevor Sie einen Parkschein ziehen können, beginnt nicht selten erst einmal die Suche nach dem Kleingeld. Zudem gilt es überlegen, wie lange das Auto geparkt werden soll. Wer sich dabei verschätzt, verschwendet Geld. Zu knapp sollten Sie aber besser auch nicht kalkulieren, denn ist der Parkschein abgelaufen, drohen Sanktionen.
Dieser ganze Stress lässt sich aber mithilfe von moderner Technik umgehen, denn vielerorts besteht die Möglichkeit, digitale Parkscheine per SMS oder Handy-App zu lösen. Dabei müssen Sie jeweils folgende Angaben an den Betreiber des mobilen Parkdienstes übermitteln:
- Standort
- Kennzeichen
- Parkdauer
Nutzen Sie regelmäßig die Stellflächen eines Anbieters oder scheuen Sie sich nicht davor, verschiedene Anwendungen auf Ihrem Smartphone zu installieren, sind Apps meist besonders komfortabel. Denn die Standortbestimmung erfolgt per GPS, die Parkdauer wird über das Handy-Display eingestellt und Sie müssen nicht erst die richtige Telefonnummer herausfinden.
Wer hingegen kein Smartphone besitzt oder einfach keine kaum genutzten Apps installieren möchte kann aber auch auf die SMS zurückgreifen. Die notwendigen Informationen werden dabei als eine Zahlenfolge eingetippt und an den Betreiber gesendet. Konkrete Instruktionen dafür finden Sie am Parkscheinautomaten. Dort erhalten Sie auch die Zahlenkombination, mit welcher der Standort angegeben wird. Bevor Sie die SMS abschicken, sollten Sie die Angaben unbedingt noch einmal gründlich prüfen, denn eine Stornierung ist bei Tippfehlern meist nicht möglich.
Übrigens! Bei einem digitalen Parkschein haben Sie in der Regel die Möglichkeit, die Parkdauer zu verlängern. Viele Apps erinnern auch daran, dass die Parkzeit demnächst abläuft. Für die Nachbuchung erheben die Anbieter allerdings meist eine Aufschlag.
Welche Konsequenzen hat das Parken ohne Parkschein?
Autofahrer, die ohne Parkschein auf Stellplätzen der Parkraumbewirtschaftung stehen, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Dies gilt ebenso, wenn ein abgelaufener Parkschein ausliegt oder dieser nicht so platziert ist, dass die Beamten diesen lesen können. Wie hoch die Geldbuße dabei ausfällt, hängt üblicherweise von der Parkdauer ab. Eine Übersicht dazu liefert die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Allerdings droht unter Umständen nicht nur ein Verwarn- bzw. Bußgeld, wenn der Parkschein überzogen wurde. Denn die Gemeinden können Fahrzeuge, die länger als eine Stunde unerlaubt parken ggf. auch abschleppen lassen. Die Kosten dafür belaufen sich dann nicht selten auf 200 bis 300 Euro.