Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?
Es ist keine Seltenheit, dass nach einem Unfall im Straßenverkehr nicht nur die involvierten Fahrzeuge Schäden davongetragen haben, sondern auch die Insassen. Trugen Sie als verletzte Person keine oder nur teilweise die Schuld daran, dass es gekracht hat, haben Sie grundsätzlich die Option, Schmerzensgeld zu bekommen.
Dieser Anspruch auf Schadensersatz in Form einer “billigen Entschädigung in Geld” ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert und besteht immer dann, wenn die körperliche oder gesundheitliche Unversehrtheit eines Menschen durch das Fremdeinwirken einer dritten Person in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Doch wie berechnet man, wie viel Schmerzensgeld einer Person aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen und Schmerzen zusteht? Und welche Aspekte können das Schmerzensgeld in seiner Höhe beeinflussen? Der Klärung dieser Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Höhe vom Schmerzensgeld
Die Höhe vom Schmerzensgeld wird stets individuell festgelegt. Zur Orientierung werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Sie enthalten eine Sammlung vergangener Urteile zum Schmerzensgeld und seiner Höhe, die von unterschiedlichen Gerichten getroffen wurden. Geschädigte, Anwälte sowie Richter können darin ablesen, welches Schmerzensgeld bei vergleichbaren Verletzungen in der Vergangenheit gezahlt werden musste.
An dieser Stelle können Sie sich das Beispiel einer Schmerzensgeldtabelle anschauen.
Es gibt einige Faktoren, die sich beim Schmerzensgeld auf die Höhe auswirken. Eine Auswahl finden Sie hier.
Welche Faktoren haben Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes?
Es befinden sich keine Angaben im BGB dazu, wie sich beim Schmerzensgeld die Höhezusammensetzt. Vielmehr bedarf es stets einer individuellen Einzelfallentscheidung, die jegliche Umstände miteinbezieht, die mit der jeweiligen Verletzung im Zusammenhang stehen.
Faktoren, die bei der Berechnung der jeweiligen Schmerzensgeldbeträge eine Rolle spielen, sind unter anderem die folgenden:
- Art und Intensität der vorliegenden Verletzung
- Alter der geschädigten Person
- Dauer der benötigten ärztlichen Behandlung
- denkbare Folgeschäden
- bleibende Entstellungen, Behinderungen oder Narben
- mögliche Regulierungsverzögerung
- persönliche Lebensumstände
- Vermögensverhältnisse von Schädiger und Opfer
Beim Schmerzensgeld kann die Höhe dementsprechend variieren. Geschädigte können sich entweder in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Versicherung des Schädigers auf eine Summe einigen oder die entsprechende Schmerzensgeldhöhe in einer entsprechenden Gerichtsverhandlung von einem Richter festsetzen lassen. Doch wie wird das Schmerzensgeld letztendlich berechnet?
Schmerzensgeldberechnung: Wie funktioniert sie?
Generell ist es gar nicht möglich, beim Schmerzensgeld die Höhe zu berechnen. Je nachdem, welche individuellen Umstände im Einzelfall bedacht werden müssen, kann die Summe schließlich variieren.
Daher gibt es auch so etwas wie einen „Schmerzensgeldrechner“ nicht. Genauer gesagt wird der jeweilige Schadenersatz bzw. das Schmerzensgeld anhand einer Tabelle bestimmt.
An und für sich bilden sogenannte Schmerzensgeldtabellen sozusagen einen „Schmerzensgeldkatalog“. Sie enthalten eine Sammlung vergangener Urteile zum Schmerzensgeld und seiner Höhe, die von unterschiedlichen Gerichten getroffen wurden. Geschädigte, Anwälte sowie Richter können also dieser Liste entnehmen, welches Schmerzensgeld bei vergleichbaren Verletzungen in der Vergangenheit gezahlt werden musste und sich im Anschluss daran orientieren.
Feste Schmerzensgeldsätze existieren in Deutschland also nicht. Eine Schmerzensgeldtabelle finden Sie kostenlos im Internet oder können diese teilweise auch in Buchform käuflich erwerben. Der folgende Auszug einer solchen Tabelle stellt zumindest einen Anhaltspunkt in Bezug auf das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe dar:
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht/Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Schleudertrauma ersten Grades, Prellungen | 13.000 € | OLG München/2014 (Az. 10 U 3341/13) |
Gehörverletzung inkl. vorübergehendem Tinnitus nach einer Ohrfeige | 600 € | AG Menden/2011 (Az. 4 C 177/11) |
Prellungen, Blutergüsse, Schürfwunden an Armen und Beinen | 4.000 € | OLG Oldenburg/2006 (Az. 4 O 3620/04) |
Schwere Beckenfrakturen, erhebliche Oberschenkelverletzung | 20.000 € | LG Hagen/2004 (Az. 9 U 109/03) |
Schwere Prellung des Augapfels | ca. 1.000 Euro | LG Augsburg/1990 (Az. 9 O 3862/89) |
Sie können das Schmerzensgeld zwar nicht „berechnen“ im herkömmlichen Sinn, allerdings fasst eine solche Schmerzensgeldtabelle die in Deutschland gesprochenen Urteile zum Schmerzensgeld und seiner Höhe gut zusammen und stellt somit zumindest eine grobe Orientierung dar.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche durchsetzen möchten. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise die Versicherung des Schädigers versuchen sollte, das Schmerzensgeld in seiner Höhe zu verringern.
Comments on this entry are closed.