Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: Vorfahrtsregeln
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Vorfahrtsregel nicht beachtet | |||
... mit Behinderung | 25 Euro | - | Nein |
... mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | Nein |
... mit Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 | Nein |
Stoppschild überfahren | |||
... mit Behinderung | 25 Euro | - | Nein |
... mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | Nein |
... mit Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 | Nein |
Einen Fußgänger an der Nutzung eines Zebrastreifens gehindert (zu schnell herangefahren) | 80 Euro | 1 | Nein |
Vorfahrtsregeln missachtet?
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Die Vorfahrtsregel
Gemäß StVO gilt die Regelung, dass Fahrzeugfahrer, die an Einmündungen sowie Kreuzungen von rechts kommen, Vorfahrt haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorfahrt an solchen Stellen durch Verkehrszeichen, wie zum Beispiel Stoppschilder oder Vorfahrtsschilder geregelt ist. Auch Fahrzeuge, welche aus einem Wald- oder Feldweg auf eine Straße fahren, haben keine Vorfahrt, da es sich bei diesem Weg laut StVO nicht um eine Vorfahrtstraße handelt. Wer die Vorfahrtsregeln missachtet, muss mit Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg rechnen.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Vorfahrt
Der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge beschreibt der Begriff „Vorfahrt“, wer zuerst fahren darf. Wer „Vorrang“ hat, muss erst vorbeigelassen werden.
In Deutschland können Verkehrsschilder, Ampeln, Polizisten oder die Regel „Rechts vor links“ die Vorfahrt im Straßenverkehr regeln.
In dieser Tabelle können Sie ablesen, welche Folgen Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln haben können.
Die Vorfahrtsregl: Rechts vor Links
Bei einer Einmündung mündet mindestens eine Straße (es können auch mehrere sein) in eine andere, wobei diese durchgehend ist. Sobald aus zwei eine Vorfahrtsstraße gebildet wird, so handelt es sich hierbei um die abknickende Vorfahrt. Bei einer Kreuzung hingegen schneiden sich in der Regel mindestens zwei Straßen, sodass jede der Straßen über den Schnittpunkt hinaus weiter geht. In allen genannten Situationen gilt die Faustregel: rechts vor links. Sollte die Vorfahrt jedoch durch Verkehrsschilder, die Zeichen eines Polizeibeamten oder durch eine rote Ampel geregelt sein, so ist sich daran zu halten. Handelt es sich bei der Straße, aus der ein Fahrzeugfahrer kommt, um einen Wald- oder Feldweg, so hat dieser keine Vorfahrt. Und auch Anschlussstellen an Autobahnen sind von der Vorfahrtsregel ausgeschlossen. Eine andere Regel zum Vorrang gilt in einem Kreisverkehr. Denn dort hat das Fahrzeug innerhalb der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Spezielle Fahrzeuge, wie zum Beispiel Polizei, Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge haben im Einsatz ebenfalls Vorfahrt, egal ob sie sich auf einer Vorfahrtstraße befinden oder nicht.
Die Vorfahrtsregel betrifft keine Straße, welche nur über einen Gehweg oder einen abgesenkten Bordstein erreichbar sind. Auch Straßen, die nicht zu den Öffentlichen gehören, sind von der Vorfahrtsregel ausgeschlossen. Beispiele hierfür sind Grundstücks- oder Garagenausfahrten. Des Weiteren sind Straßen, welche zwar dem öffentlichen, jedoch nicht dem durchgehenden Verkehr dienen, wie zum Beispiel Tankstellen- oder Parkhäuserausfahren oder der typische Fußgängerbereich, von der Rechts-vor-Links-Regel nicht betroffen. Fahrzeugfahrer, die von diesen genannten Straßen auf eine Öffentliche fahren möchten, müssen den anderen Verkehrsteilnehmern somit die Vorfahrt gewähren.
Welche Verhaltensregeln müssen dringend beachtet werden?
Aufgrund der Tatsache, dass in solchen oben genannten Situationen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer zusammenstoßen, wurde die Vorfahrtsregel zur Sicherheit aller Fahrzeugfahrer ins Leben gerufen. Fahrer, die die Vorfahrt zu beachten haben, müssen durch das eigene Fahrverhalten deutlich machen, dass die Vorfahrt gewährt wird. Hierzu zählt zum Beispiel die rechtzeitige und deutliche Drosselung der eigenen Geschwindigkeit. Hier besteht die Wartepflicht für Fahrzeugfahrer. Verkehrsteilnehmer, die mit einer hohen Geschwindigkeit an eine Kreuzung oder Einmündung heranfahren und erst kurz vorher scharf bremsen, zeigen die Wartebereitschaft nicht an, sodass es durch das fehlende Zeichen zum Warten hier zu Sanktionen kommen kann. Weitergefahren werden darf selbstverständlich nur dann, wenn die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer weder behindert, noch gefährdet werden. Sollte es sich dabei um unübersichtliche Kreuzungen oder Einmündungen handeln, so darf sich der betroffene Fahrer langsam herantasten, bis er die nötige Übersicht hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer auch beim Abbiegen nicht behindert werden.
In besonders schwerwiegenden Fällen handelt es sich nicht nur um eine Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern das Vergehen wird als Straftat gewertet, sodass die Geldstrafe und Punkte erhöht werden und neben einem Fahrverbot auch eine Freiheitsstrafe als Sanktion in Frage kommt.
Verkehrsregeln bei Stoppschildern, Ampeln und Engstellen mit Schildern
Die Straßenverkehrsordnung schreibt Verkehrsteilnehmern vor, bei einem Stoppschild an der Haltelinie zu halten. Erst danach darf weitergefahren werden. Wer das Zeichen Stoppschild nicht beachtet und dabei eine Gefährdung verursacht, dem droht:
- ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro
- ein Punkt in Flensburg
- evtl. Freiheitsstrafe
Eine rote Ampel sagt aus, dass die Autofahrer, welche eine grüne Ampel angezeigt bekommen, Vorfahrt haben. Fahrzeugfahrer müssen bei einer roten Ampel stehen bleiben und warten, bis diese wieder grün anzeigt.
Bei Missachtung
- Bußgelder bis zu 360 Euro
- bis zu zwei Punkte in Flensburg
- ein Fahrverbot
- evtl. Freiheitsstrafe
Bei einer beschilderten Engstelle müssen Fahrer besonders auf die Vorfahrt achten. Wer hier die Vorfahrt nicht beachtet, droht:
- ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro
- 10 Euro bei entstandener Gefährdung
Die Vorfahrtsregel bleibt auch dann bestehen, wenn die Verkehrsteilnehmer die vorfahrtsberechtigte Straße zu schnell, linksseitig bei einem Überholvorgang oder sogar rückwärts befahren. Die gilt selbstverständlich auch für Radfahrer.
Sollten Sie die Vorfahrt missachtet haben, so nutzen Sie unseren Bußgeldkatalog, um sich schon jetzt die zu erwartende Strafe anzeigen zu lassen.