Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Vorfahrt und Parken: Abgesenkter Bordstein
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Parken vor einem/am abgesenkten Bordstein | 10 Euro |
... dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 15 Euro |
Für mehr als drei Stunden an der Bordsteinabsenkung geparkt | 20 Euro |
... dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 30 Euro |
Abgesenkte Bordsteinkante überfahren, ohne den Blinker zu setzen | 10 Euro |
... dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 30 Euro |
... mit Unfall | 35 Euro |
Straße mit abgesenktem Bordstein: Welche Regeln gelten hier?
Auch ohne entsprechende Vorschrifts- oder Verbotszeichen ist das Parken an manchen Stellen untersagt, z. B. in engen Kurven oder in der Nähe von Bahnübergangen. Ähnlich ist das mit den Vorfahrtsregeln. Autofahrer müssen beispielsweise immer Vorfahrt gewähren, wenn sie einen verkehrsberuhigten Bereich verlassen.
Ein abgesenkter Bordstein zählt zu den Bereichen, die bestimmte Regeln mit sich bringen, auch wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden ist. Allerdings ist dies nicht allen Autofahrern geläufig.
Ist das Parken vor, an oder auf einem abgesenkten Bordstein verboten? Wie verhält es sich mit Regelungen zur Vorfahrt? Bedeutet ein abgesenkter Bordstein, dass Darüberfahrende immer Vorfahrt gewähren müssen? In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, was das Verkehrsrecht zu diesen Fragen sagt.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Abgesenktem Bordstein
Die StVO legt hier keine eindeutigen Vorfahrtsregeln fest, weshalb es in Streitfällen oft einem Gericht überlassen bleibt, dies zu klären. Die Entscheidungen fallen hier sehr unterschiedlich aus, deswegen sollten Sie zur Sicherheit immer warten, wenn Sie von einem abgesenkten Bordstein auf eine Straße einfahren möchten.
Das Parken vor einem abgesenkten Bordstein ist erlaubt, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird oder der Bordstein besonders lang ist.
Sie können die Bußgelder unserer Bußgeldtabelle hier annehmen.
Vorfahrtsregeln: Abgesenkter Bordstein zwingt zum Warten
Sie verlassen ein Grundstück und möchten in eine Straße einbiegen, wobei kein Vorfahrtszeichen, wohl aber ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist – wie verhalten Sie sich? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, werfen wir zunächst einen Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO):
Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] (§ 10 StVO).
Diese Beschreibung mag vielen Autofahrern nicht eindeutig genug sein. Im Folgenden klärt § 10 StVO jedoch genauer, dass sich derjenige, der über den abgesenkten Bordstein auf eine Straße fahren möchte, erforderlichenfalls einweisen lassen muss.
Hinweise sind außerdem im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu finden. Dieser hält nämlich ein Bußgeld für Autofahrer bereit, die vom Fahrbahnrand abfahren, ohne den Blinker zu setzen. Auch ein abgesenkter Bordstein gilt in der Regel als Fahrbahnrand. Daher sollten Sie blinken, wenn Sie darüber fahren.
Gerade bei solchen offenen Formulierungen lässt der Gesetzgeber oft viel Raum für individuelle Auslegung. Im Streitfall sollten Sie sich deshalb von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Was die Vorfahrtsregelung angeht, so kamen Gerichte in der Vergangenheit teilweise zu unterschiedlichen Schlüssen. Dem Landgericht Hagen zufolge bedeutet ein abgesenkter Bordstein, dass Autofahrer hier Vorfahrt gewähren müssen (Az.: 10 S 35/07).
Im Übrigen ist laut StVO ein abgesenkter Bordstein nicht der einzige Hinweis für besondere Vorfahrts- und Parkregelungen. Grundsätzlich ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten, auch gegenüber, wenn es sich um eine besonders enge Straße handelt.
Video: Zusammenfassung der Regeln am abgesenkten Bordstein
Abgesenkter Bordstein: Regelungen zum Parken und Abschleppen(-lassen)
Überall da, wo ein abgesenkter Bordstein erforderlich ist, dient dieser dazu, ein Grundstück oder einen Gehweg Fahrzeugen, Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwägen zugänglich zu machen. Deshalb verbietet die StVO in § 12 das Parken davor. Ein abgesenkter Bordstein ist also auch ohne Halte- oder Parkverbotsschild ein Hinweis auf ein Parkverbot.
Was passiert, wenn ein Fahrzeug die eigene Einfahrt blockiert, obwohl ein abgesenkter Bordstein vorhanden bzw. das Parken vor Grundstückseinfahrten ohnehin untersagt ist? Dürfen betroffene Grundstücksbesitzer das Kfz abschleppen lassen?
Es ist ratsam, dies der Polizei bzw. dem Ordnungsamt zu überlassen. Es kann sonst sein, dass Sie auf den Abschleppkosten sitzen bleiben oder sogar für Schäden, die während des Abschleppens entstehen, haften müssen. Befindet sich der Falschparker bereits auf dem Privatgrundstück, können Sie jedoch auch selbst einen Abschleppdienst beauftragen.
Laut StVO bedeutet ein abgesenkter Bordstein „nur“, dass das Parken verboten ist. Von einem Halteverbot ist nicht die Rede. Sofern Sie das Fahrzeug nicht verlassen und nicht länger als drei Minuten stehen bleiben, kann das Halten am abgesenkten Bordstein erlaubt sein (z. B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen).
Parken vor/auf abgesenktem Bordstein: Es kommt auf die Länge der Bordsteinabsenkung an
Das Parken kann vor oder auf einem abgesenkten Bordstein erlaubt sein, wenn …
- … das Verkehrszeichen Nr. 315 dies ausdrücklich erlaubt bzw. wenn eine Parkbucht vorhanden ist.
- … der abgesenkte Bordstein besonders lang ist.
Das Problem dabei: Wer beurteilt, ob ein abgesenkter Bordstein lang genug ist, um problemlos davor parken zu dürfen? Bereits in den 90er Jahren urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, dass das Parken vor einem abgesenkten Bordstein zulässig war, weil dieser mehr als eine Fahrzeuglänge aufwies (Az.: DAR 19997, 79).
Dem steht jedoch ein Urteil des Kammergerichts Berlin entgegen, welches das Parken selbst bei einer Bordsteinabsenkung mit einer Länge von 20 Metern für unzulässig befand. Das Gericht war der Meinung, dass das Parken am abgesenkten Bordstein trotz dessen Länge eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellte (Az. 3 Ws (B) 291/15 – 122Ss 88/15).