Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldkatalog für fehlende Autobeleuchtung
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 Euro | - |
... mit Gefährdung | 15 Euro | - |
... mit Sachbeschädigung | 35 Euro | - |
Innerorts kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt | 25 Euro | - |
Außerorts kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt | 60 Euro | 1 |
Ohne Abblendlicht einen Tunnel befahren | 10 Euro | - |
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt | 20 Euro | |
... mit Gefährdung | 25 Euro | |
Lichthupe missbraucht | 5 Euro | |
Nicht geblinkt | 10 Euro |
Beleuchtung beim Auto: Was Sie über die Fahrzeugbeleuchtung wissen müssen
Im Auto bewegen Sie sich in einem abgeschlossenen Metallkäfig voran. Die Kommunikation nach außen zu den anderen Verkehrsteilnehmern kann also reineweg über bestimmte Warnzeichen erfolgen.
Dazu gehören neben der Hupe auch die Lichteinrichtungen Ihres Fahrzeugs. Die Fahrzeugbeleuchtung ist also maßgeblich für die Gewährleistung der Sicherheit im Verkehr.
Insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von Wetter oder Dunkelheit, sind funktionierende Lichteinrichtungen elementar.
Doch wann müssen Sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Fernlicht ausschalten? Und ist die Lichthupe erlaubt? Darf man LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht benutzen?
Im Folgenden Artikel finden Sie die Antworten auf diese Fragen, sowie allgemeine Informationen zur Autobeleuchtung und entsprechende Bußgelder.
Inhalt
FAQ: Autobeleuchtung
Das Fahrzeug muss sowohl vorne als auch hinten über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Hier lesen Sie, welche Beleuchtung konkret vorgeschrieben ist.
Zum Beispiel in einem Tunnel sind Sie dazu verpflichtet, das Abblendlicht einzuschalten. Auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht sollten Sie diese Autobeleuchtung nutzen.
Fahren Sie beispielsweise ohne Abblendlicht in einen Tunnel, müssen Sie 10 Euro zahlen. Weitere mögliche Bußgelder können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Sehen und gesehen werden: Von der Öllampe zum LED-Tagfahrlicht
Ende des 19. Jahrhunderts begann die Entwicklung des Automobils mit Verbrennungsmotor im allgemeinen. Nach und nach löste dieses Dampfmaschinen und Pferdefuhrwerke ab. Steckte das Kfz auch noch in den Kinderschuhen, überlegten die Erfinder bereits, wie sie die Sichtbarkeit der Fahrzeuge verbessern könnten.
Zu Beginn wurden Kerzen, Ölleuchten oder Gaslampen angebracht. Diese leuchteten jedoch nur wenige Meter voraus – eine steigende Gefahr, je schneller die Kfz und je voller die Straßen wurden. Das elektrische Licht zog 1913 in das Automobil. Die sogenannte Zweifaden-Glühlampe, oder Billux-Licht wurde bis in die 60er Jahre in Autos verbaut.
Es folgten Halogen- und Xenonlampen, die ein helleres und besser sichtbares Licht boten. Schließlich hat das stromsparende LED-Prinzip die Vorherrschaft übernommen.
Als LED werden Leuchtdioden (Englisch: light-emitting-diode, also kurz LED) bezeichnet. Diese zeichnen sich zusätzlich durch eine gute Leuchtkraft und eine lange Lebensdauer aus. Die meisten Neuwagen sind mit LED ausgestattet.
Abblendlicht, Nebellicht, Tagfahrlicht: Vorschriften und Übersicht über die Beleuchtung beim Auto
Ein gewöhnlicher Pkw verfügt über eine große Anzahl an Leuchtvorrichtungen und Einstellungsmöglichkeiten.
An der Vordeseite verfügt das Auto über zwei Leuchten, die je nach Einstellung mindestens folgende Funktionen bieten:
- Fernlicht
- Abblendlicht
- Standlicht
- Fahrrichtungsanzeiger (Blinker)
Auf der Rückseite befinden sich
- Schlussleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Fahrrichtungsanzeiger
- Nebelschlussleuchte
- Kennzeichenbeleuchtung
- Rückleuchten
Zusätzlich sind gerade moderne Fahrzeuge mit weiteren Funktionen ausgestattet, wie etwa ein Tagfahrlicht oder ein Kurvenlicht.
Farbenspiel: Nach vorne und zur Seite darf ein Fahrzeug in der Regel nur gelbes oder weißes Licht strahlen, nach hinten hingegen nur rotes. So fungiert eine rote Rückleuchte beispielsweise als Bremslicht – unabhängig davon, ob es sich um ein gewöhnliches oder ein adaptives Bremslicht handelt. Letzteres leuchtet nicht nur, sonder blinkt bei einer Notbremsung mehrmals pro Sekunde.
Abblendlicht und Co.: Wann werden sie eingeschaltet?
Ein unsachgemäßer Gebrauch der Scheinwerfer gefährdet alle Verkehrsteilnehmer. So blenden Sie beispielsweise den Gegenverkehr, wenn Sie Ihr Abblendlicht nicht rechtzeitig einschalten. Schwere Unfälle können folgen. Deshalb gelten verschiedene Bestimmungen für die unterschiedlichen Vorrichtungen.
Das Fernlicht sorgt für eine gute Sicht des Fahrers bei Dunkelheit. Insbesondere auf Landstraßen kann es sehr hilfreich sein. Das Fernlicht ist auf der Autobahn nicht verboten, solange der Mittelstreifen lichtdicht ist. Allerdings sollten Sie besonders wachsam fahren, um keine vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu blenden. Innerhalb von Ortschaften ist das Fernlicht nicht erlaubt.
Bei der sogenannten Lichthupe handelt es es sich um das kurze Einschalten des Fernlichts, um die Aufmerksamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers zu erlangen. In Verbindung mit einem zu dichten Auffahren oder weiteren Signalen, die auf den Vorausfahrenden Druck ausüben, wird die Lichthupe als Nötigung gewertet. Sie können die Lichthupe auf der Autobahn oder außerorts jedoch als Warnzeichen zum Überholen nutzen – solange Sie keinen anderen Fahrer bedrängen.
Das Abblendlicht kann hingegen häufiger genutzt werden. Es ermöglicht Ihnen eine gute Sicht für eine Entfernung von etwa 50 Metern, in dem es die Fahrbahn beleuchtet. Sie können das Abblendlicht einstellen, indem Sie den Neigungswinkel des Scheinwerfers verändern.
Achten Sie dabei auf eine ausreichende Sichtweite – der entgegenkommende Verkehr darf vom Abblendlicht jedoch keinesfalls geblendet werden. Während der Hauptuntersuchung wird geprüft, ob das Abblendlicht richtig justiert wurde.
Das Standlicht besteht meist aus einer schwachen Glühlampe. Diese soll das Kfz beleuchten, wenn es geparkt ist. Das Standlicht ist vorgeschrieben, wenn Sie Ihren Pkw nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen außerorts abstellen. Ob ein LED-Standlicht erlaubt ist, sagt Ihnen ein Blick in die Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs.
Mit den Fahrtrichtungsanzeigern – gewöhnlich Blinker genannt – zeigen Sie dem restlichen Verkehr, in welche Richtung Sie fahren bzw. abbiegen wollen.
Mehr Informationen, wann Sie welchen Scheinwerfer einschalten müssen, erhalten Sie in diesem Video:
Fehlerhafte Beleuchtung am Auto: Das passiert bei der Hauptuntersuchung
Da die Sicherheit auf den Straßen maßgeblich von der korrekten Beleuchtung Ihres Wagens abhängt, schauen TÜV und DEKRA bei der Hauptuntersuchung (HU) genauer hin. Bei manchen Mängeln bekommen Sie dennoch eine Plakette. Andere müssen erst behoben und das Auto bei einer Nachprüfung erneut vorgestellt werden.
Gerade beim Abblendlicht verstehen die Prüfer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) keinen Spaß. Andere Verkehrsteilnehmer werden von zu hoch eingestellten Abblendlicht-Scheinwerfern geblendet– dies stellt einen erheblichen Mangel am Fahrzeug dar, der korrigiert werden muss. Korrekt eingestellt beleuchten die Scheinwerfer die Fahrbahn ausreichend, ohne zu blenden.
Folgende Mängel können bezüglich der Beleuchtung festgestellt werden:
Tatbestand | Geringfügiger Mangel (GM) oder erheblicher Mangel (EM)? |
---|---|
Scheinwerfer gesprungen | GM |
Scheinwerfer ohne Glas/ beschädigt | EM |
Blinkfrequenz der Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorschriftsmäßig | GM |
Abblendlicht zu niedrig eingestellt | GM |
Abblendlicht zu hoch eingestellt | EM |
Abblendlichtleuchten ungleichmäßig | GM oder EM |
Schlussleuchte verblasst oder nachträglich eingefärbt | EM |
Kontrolleuchten leuchten nicht | GM |
Kennzeichenbeleuchtung defekt | GM |
Oft liegt es zudem im Ermessen der Prüfer, ob der Mangel als geringfügig oder erheblich eingeschätzt wird.
In Deutschland ist die Unterbodenbeleuchtung nicht legal. Sie können an Ihrem Fahrzeug nur Teile anbringen, die über eine amtliche Zulassung inklusive Prüfnummer verfügen. Unterbodenleuchten sind in Deutschland jedoch nicht zugelassen – auch wenn es die LED-Artikel beispielsweise im Internet zu kaufen gibt.
Bestimmungen: Sind Nebelschlussleuchten und Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?
Das Tagfahrlicht dient der zusätzlichen Sichtbarkeit der Fahrzeuge bei guten Sichtverhältnissen am Tage. Als Tagfahrlicht dienen lichtschwache Lampen – die Leuchtkraft der Tagfahrleuchten liegt deutlich unter derjenigen des Abblendlichtes.
Manche Fahrer möchten das Standlicht als Tagfahrlicht nutzen. Dies ist allerdings laut § 17 der StVO nicht gestattet. Da das Standlicht eine erheblich geringere Leuchtkraft als Tagfahrleuchten hat, ist das Fahren nur mit Standleuchten verboten. Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht sind ebenfalls nicht zulässig. Sie können entweder ein Tagfahrlicht nachrüsten oder das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzen.
Adaptive Leuchten sind von § 17 der StVO ausgenommen. Durch ihre einstellbare Leuchtkraft können sie sowohl als Standlicht als auch als Tagfahrlicht genutzt werden. Adaptive Tagfahrleuchten benutzen meist die LED-Technik.
In Deutschland gilt nur eine Empfehlung zum Tagfahrlicht, jedoch keine Pflicht. In bestimmten europäischen Ländern müssen Sie allerdings mit eingeschaltetem Tagfahrlicht fahren.
Alle ab Februar 2011 neu typisierten Fahrzeuge müssen jedoch mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein.
Schlechte Sicht durch Nebel
Im Straßenverkehr schränkt Nebel die Sichtverhältnisse deutlich ein. Um Unfälle zu vermeiden, können Sie bei einer Sichtbarkeit von unter 50 Metern die Nebelschlussleuchte einschalten.
Dabei handelt es sich um ein rotes Rücklicht, welches 40 Mal stärker als die normalen Rücklichter leuchtet.
Der Einsatz der Nebelschlussleuchte ist keine Pflicht. Aufgrund der extrem hohen Leuchtkraft ist die Benutzung der Lampe verboten, wenn die Sichtbarkeit mehr als 50 Meter beträgt.
Im Allgemeinen empfiehlt sich bei Nebel, das Abblendlicht zu benutzen – der Einsatz von Fernlicht würde Sie eher zurück blenden, als dass es Ihre Sichtverhältnisse verbessert.
Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist? So lautet eine beliebte Frage der Führerscheinprüfung. Prüflinge sollten sich durch die Farbauswahl nicht beirren lassen: Die gelbe Kontrollleuchte ist für die Nebelschlussleuchte zuständig!