Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Weiterführende Bußgeldkataloge zum Thema „Fahrrad“ inklusive Bußgeldtabellen:
Straßenverkehrsordnung: Auf dem Fahrrad gelten Vorschriften
Besonders in den Sommermonaten sind viele Fahrradfahrer im Straßenverkehr unterwegs. Damit der Verkehr reibungslos funktioniert, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Diese sieht zum Beispiel vor, dass ein vorhandener Radweg vom Radfahrer genutzt werden muss.
Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad rechnen. Ein Bußgeld ist dann meistens die Folge. Denn auch auf dem Drahtesel soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Beleuchtung, Klingel und ordnungsgemäße Bremsen sind daher Pflicht.
Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Radfahrer vor? Können auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg drohen? Wann muss ein Radfahrer mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen? Welche Verkehrszeichen sind für Fahrradfahrer besonders wichtig? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Auch Fahrradfahrer müssen sich an die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO halten. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für den Radverkehr.
Wer auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Der Gesetzgeber sieht dies etwa bei Rotlichtverstoßen, Alkohol am Lenker und dem unerlaubten Fahren auf dem Gehweg vor.
Ja, diese Möglichkeit besteht. So müssen etwa Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind, den Führerschein abgeben.
Welche Verkehrszeichen fürs Fahrrad sind wichtig?
Auch auf dem Fahrrad müssen einige Verkehrszeichen berücksichtigt werden. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad rechnen. Radwege werden durch ein rundes, blaues Schild mit weißem Rand gekennzeichnet. Dieses kann in verschiedenen Ausführungen verwendet werden.
Ein viereckiges, weißes Schild mit schwarzem Rand und Fahrrad zeigt auf, dass Personen, die auf dem Drahtesel unterwegs sind, den Weg oder die Straße befahren dürfen. Ein dreieckiges Schild mit breitem roten Rand und einem schwarzen Fahrrad auf weißem Grund soll vor Fahrradverkehr warnen. Ein ähnliches rundes Schild hingegen spricht ein Fahrradverbot aus. Missachten Sie dieses Verbot, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Wann droht ein Bußgeld auf dem Fahrrad?
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein Verwarngeld für Radfahrer droht. Bußgelder auf dem Fahrrad sind jedoch recht selten der Fall.
Zwischen 100 und 120 Euro drohen allerdings, wenn Sie einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung begehen oder einen Unfall verursachen. Noch teurer wird es, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigte.
Übrigens: Die Höhe eines Verwarngeldes liegt zwischen 5 und 55 Euro. Dazu ist der Versand eines Bußgeldbescheids nicht nötig.
Grundsätzlich droht ein Verwarngeld, wenn ein vorhandener Radweg nicht benutzt wird oder Sie freihändig auf dem Rad unterwegs sind.
Können Sie auf dem Fahrrad auch Punkt in Flensburg kassieren?
Bußgelder auf dem Fahrrad sind nicht die einzige Konsequenz für Radfahrer, wenn ein Verstoß begangen wurde. Bei einer Missachtung des Rotlichts einer Ampel droht zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg. So können Sie also auch auf dem Drahtesel Eintragungen in das Fahreignungsregister sammeln und einen Fahrerlaubnisentzug herbeiführen.