E-Scooter: Welche Vorschriften gelten für die Teilnahme am Straßenverkehr?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog: E-Scooter

TatbestandBußgeldPunkte
Zu zweit auf dem E-Scooter fahren10 Euro
Mit E-Scootern neben­einander fahren15 Euro
Freihändig fahren10 Euro
Beleuch­tung fehlt / funk­tioniert nicht20 Euro
E-Scooter entspricht nicht den Sicherheits­anforderungen25 Euro
Versicherungsschutz fehlt40 Euro
Fahr­zeug oder Anhänger mit dem E-Scooter gezogen10 Euro
ABE abgelaufen30 Euro
ABE fehlt70 Euro
Glocke fehlt / funk­tioniert nicht15 Euro
Auf nicht zulässigen Verkehrsflächen gefahren15 Euro
... mit Behin­derung20 Euro
... mit Gefähr­dung25 Euro
... mit Sach­beschä­digung30 Euro
Rotlicht­verstoß60 Euro1
... mit Gefähr­dung100 Euro1
... mit Unfall120 Euro1
Qualifizierter Rotlicht­verstoß100 Euro1
... mit Gefähr­dung160 Euro1
... mit Unfall180 Euro1

Unter Alkoholeinfluss E-Scooter fahren

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 Euro21 Monat
... zum 2. Mal 1.000 Euro23 Monate
... zum 3. Mal 1.500 Euro23 Monate
Ab 0,3 Promille mit Aus­fall­er­schei­nungen / Unfall­folge3Straf­tat; Ent­­zie­hung der Fahr­­er­laub­­nis möglich
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille3Straf­tat; Ent­­zie­hung der Fahr­­er­laub­­nis möglich

Elektro-Tretroller als Alternative zum Auto?

Aus Spaß wird Ernst: Den Nutzern der E-Scooter droht ein Bußgeld, wenn die Verkehrsregeln missachtet werden.
Aus Spaß wird Ernst: Den Nutzern der E-Scooter droht ein Bußgeld, wenn die Verkehrsregeln missachtet werden.

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Mit diesem Datum begannen die Elektro-Tretroller, die offiziell zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen gehören, vor allem die Eroberung der Innenstädte. Denn verschiedene Anbieter stellen die E-Scooter zum Mieten bereit. Grundgedanke hinter der Zulassung war die Schaffung einer Alternative gegenüber Pkw für die Überbrückung kurzer Distanzen

Doch welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr? Wann erhalten diese in Deutschland eine Betriebserlaubnis? Wo dürfen E-Scooter laut StVO fahren? Welche Geschwindigkeit erreichen die Gefährte maximal? Und schreibt der Gesetzgeber für die elektrischen Tretroller eine Helmpflicht vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema „E-Scooter“

Sind E-Scooter in Deutschland erlaubt?

Ja, seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter mit einer Straßenzulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, lesen Sie hier.

Wo dürfen E-Scooter laut Gesetz fahren?

Gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die Verkehrsflächen für Fahrräder zu nutzen. Dabei kann es sich um Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen handeln. Sind diese nicht vorhanden, müssen E-Scooter auf der Straße fahren. Die Gehwege sind hingegen tabu.

Hat es Konsequenzen, wenn sich die Nutzer der elektrischen Tretroller nicht an die Verkehrsregeln halten?

Ja, es können sogar Bußgelder von bis zu 180 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Welche Sanktionen für die einzelnen Verstöße mit E-Scootern drohen, können Sie dieser Tabelle entnehmen. Zudem gilt auf dem E-Scooter dieselbe Promillegrenze wie für Kfz-Fahrer, d. h. ein Alkoholverstoß kann sogar noch weit drastischere Folgen haben, wie diese Tabelle zeigt.

Video: Wichtige Infos zum E-Scooter

Wie verhalten Sie sich auf dem E-Scooter richtig? Alles Wichtige dazu auch im Video.
Wie verhalten Sie sich auf dem E-Scooter richtig? Alles Wichtige dazu auch im Video.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten E-Scooter in Deutschland eine Zulassung?

Ohne Versicherung darf der Elektro-Tretroller nicht am Verkehr teilnehmen.
Ohne Versicherung darf der Elektro-Tretroller nicht am Verkehr teilnehmen.

Damit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist, benötigen E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Als Nachweis dafür dient das sogenannte Typenschild. Fehlt dieses, ist von einem Kauf abzuraten, denn E-Scooter ohne Zulassung dürfen nur auf Privatgeländen fahren. Die wichtigsten Kriterien für den Erhalt der ABE haben wir nachfolgend zusammengefasst:

  • Leistung von maximal 500 W
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Beleuchtung (vorne weiß, hinten rot)
  • zwei unabhängige Bremsen
  • eine Klingel

Achtung! Auf dem Markt sind auch E-Scooter mit 25 – 45 km/h Höchstgeschwindigkeit erhältlich. Diese besitzen allerdings in der Regel keine Straßenzulassung und sind daher nur für Privatgelände geeignet oder gelten – zum Beispiel aufgrund eines Sitzes – rechtlich nicht als Elektrokleinstfahrzeuge sondern als Krafträder.

Zusätzlich zu den baulichen Voraussetzungen gilt es noch weitere Vorschriften zu beachten. So benötigen Sie für E-Scooter eine entsprechende Versicherung, um im Ernstfall bei einem Unfall abgesichert zu sein. Diese ist aber nur für Modelle erhältlich, die über eine ABE verfügen. Als Beleg für eine bestehende Haftpflichtversicherung erhält der E-Tretroller eine Versicherungsplakette, die hinten aufzukleben ist. Die Versicherung gilt maximal für 12 Monate und muss somit jedes Jahr erneuert werden.

Wird für den E-Scooter eine Fahrerlaubnis benötigt?

Einfach in der Tasche stecken lassen: E-Scooter dürfen auch ohne Führerschein gefahren werden.
Einfach in der Tasche stecken lassen: E-Scooter dürfen auch ohne Führerschein gefahren werden.

Vorschriften gibt es allerdings nicht nur für das Gefährt, sondern auch für den Fahrer. So liegt das Mindestalter gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bei 14 Jahren. Von dieser niedrigen Altersgrenze profitieren in der Praxis allerdings nur Jugendliche, die über einen eigenen E-Scooter verfügen. Denn die meisten Unternehmen, die diese verleihen, schreiben in Ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Anhand des geringen Mindestalters lässt sich bereits ableiten, dass E-Scooter ohne Führerschein geführt werden dürfen. Auch eine Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung einer Einführung zum Umgang mit dem Gefährt sieht der Gesetzgeber bislang nicht vor. Dennoch sollte das richtige Handling im Vorfeld abseits des großen Verkehrsaufkommens erst einmal geübt werden. Wichtig ist dabei, ein Gefühl für das Lenk- und Bremsverhalten zu entwickeln.

Durch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h besteht beim E-Scooter grundsätzlich keine Helmpflicht. Sie sind somit auch in diesem Aspekt den Fahrrädern gleichgestellt. Experten raten dennoch dazu, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, um mögliche Verletzungen bei einem Unfall abzumildern.

Weiterführende Informationen zum Thema E-Scooter:

Verkehrsregeln für Elektro-Tretroller

Ein E-Scooter muss laut Gesetz so geparkt werden, dass niemand behindert wird.
Ein E-Scooter muss laut Gesetz so geparkt werden, dass niemand behindert wird.

Um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten, definiert der Gesetzgeber für E-Scooter eigene Verkehrsregeln. Festgehalten sind diese in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. So sind mit den kleinen Flitzern üblicherweise Radwege oder andere Verkehrseinrichtungen für Fahrräder zu nutzen. Fehlen diese, muss auf die Straße ausgewichen werden. Der Gehweg hingegen ist regelmäßig tabu.

Gut zu wissen: Zur Zeit ist das Fahren mit einem Elektro-Roller in Polen noch auf den Gehwegen erlaubt: Mehr dazu auf: meinwarschau.com.

Auch die Personenanzahl auf den E-Scootern ist beschränkt, so heißt es unter § 8 eKFV:

Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.

Konkret bedeutet dies, dass immer nur eine Person auf dem E-Scooter unterwegs sein darf. Erfolgt die Nutzung zu zweit, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Darüber hinaus dürfen die E-Tretroller nicht als Zugfahrzeug für Anhänger dienen oder Gegenstände auf dem Trittbrett transportiert werden.

Die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge schreiben zudem vor, dass E-Scooter einzeln hintereinander und auf der Fahrbahn möglichst weit rechts fahren müssen. Ein Abbiegevorgang ist im Vorfeld deutlich anzuzeigen. Ist kein Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, schreibt der Gesetzgeber ebenso wie beim Fahrrad die Ankündigung mithilfe von Handzeichen vor. Zudem sind freihändiges Fahren sowie die Bedienung eines Handys während der Fahrt untersagt.

Zu einem Streitthema entwickelt sich mittlerweile das Parken der E-Scooter, denn in vielen Innenstädten werden die Leihmodelle wahllos abgestellt und blockieren die Gehwege. Dabei gilt der Grundsatz, dass so zu parken ist, dass niemand dadurch behindert wird. Unter § 11 Abs. 5 eKFV steht es zudem:

Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

Gerade nachts ist es um das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs vielerorts besonders schlecht gestellt. Miet-E-Scooter scheinen daher ideal zu sein, um nach einer Feier nach Hause zu fahren. Allerdings gelten auch auf den Elektrokleinstfahrzeugen die üblichen Promillegrenzen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren liegt diese bei 0,0 Promille, ansonsten schreibt der Gesetzgeber eine Promillegrenze von 0,5 Promille vor.

Neben den individuellen Vorschriften für E-Scooter gilt es natürlich auch die allgemeinen Vorgaben aus der StVO zu beachten sind. Hierzu zählen insbesondere die Gebote der ständigen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Diese Regeln sind wichtig, damit es nicht zu Unfällen wie zum Beispiel diesen kommt: blaulicht-aachen.de

Welche Sanktionen drohen?

Zu zweit auf dem E-Scooter? Erlaubt ist dies in Deutschland nicht.
Zu zweit auf dem E-Scooter? Erlaubt ist dies in Deutschland nicht.

Wer sich mit dem E-Scooter nicht an die zuvor ausgeführten Vorschriften hält, muss mit Sanktionen rechnen. In der Regel sieht der Gesetzgeber für mögliche Verkehrsverstöße Geldbußen vor. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände und der drohenden Geldbußen liefert die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.

Allerdings ist es nicht bei jedem Verkehrsverstoß nur mit einem Bußgeld getan. So sieht der Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß auch einen Punkt in Flensburg vor. Ein Verstoß gegen den Grenzwert von 0,5 Promille zieht neben zwei Punkten zudem auch ein Fahrverbot nach sich. Wie lange der Führerschein abgegeben werden muss und wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt dabei von der Anzahl der Alkoholverstöße ab.

Ab 1,1 Promille liegt außerdem keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Was dem E-Scooter-Fahrer als Strafe droht, entscheidet somit ein Gericht. Möglich ist entweder eine Freiheits- oder Geldstrafe. Zudem kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen – dann werden auch drei Punkte in Flensburg registriert. Kommt es „nur“ zu einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot, sind es immerhin noch zwei Punkte.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf byc-news.de im Beitrag: Welche Regeln gelten für E-Scooter ?

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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