Einbahnstraße: Welche Regeln gelten dort?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Einbahnstraße

VerstoßBußgeldPunkte
Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung.15 Euro
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg.55 Euro
… mit Behinderung.70 Euro1
… länger als 1 Stunde.70 Euro1
… länger als 1 Stunde mit Behinderung.80 Euro1
… mit Gefährdung.80 Euro1
… mit Unfallfolge.100 Euro1
Sie folgen als Kraftfahrzeugführer nicht der in einer Einbahnstraße vorgeschriebenen Fahrtrichtung.25 Euro
Sie folgen als Radfahrer nicht der in einer Einbahnstraße vorgeschriebenen Fahrtrichtung.20 Euro
… mit Behinderung.25 Euro
… mit Gefährdung.30 Euro
… mit Unfallfolge.35 Euro
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).50 Euro
… mit Unfallfolge.70 Euro1
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).20 Euro
… mit Behinderung.25 Euro
… mit Gefährdung.30 Euro
… mit Unfallfolge.35 Euro

Verkehrsberuhigung durch Einbahnstraßen

Worauf gilt es bei der Nutzung einer Einbahnstraße zu achten?
Worauf gilt es bei der Nutzung einer Einbahnstraße zu achten?

In den Innenstädten geht der Verkehr häufig hektisch zu und es fällt mitunter leicht, den Überblick zu verlieren. Eine Maßnahme zur Entschleunigung können Einbahnstraßen sein, weshalb sich diese vor allem in den Städten finden lassen. Darüber hinaus erleichtern sie gerade für Kinder das Überqueren von Fahrbahnen, denn diese müssen dort nur auf Fahrzeuge aus einer Fahrtrichtung achten.  

Doch welche Verkehrsregeln gelten in der Einbahnstraße? Ist das Parken und Halten dort generell erlaubt? Schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Einbahnstraße ein Überholverbot vor? Erhalten Fahrradfahrer besondere Befugnisse? Und mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die eine Einbahnstraße falsch befahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zur Einbahnstraße

Was ist eine Einbahnstraße?

Hierbei handelt es sich um eine Straße, in welcher alle Verkehrsteilnehmer nur in die gleiche Richtung fahren dürfen. Allerdings kann eine Einbahnstraße gemäß StVO unter Umständen auch für Straßenbahnen und/oder Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben werden.

Woran kann ich eine Einbahnstraße erkennen?

Sie können eine Einbahnstraße an zwei Verkehrszeichen erkennen. So gibt das Zeichen 220 die Einfahrt sowie die Fahrtrichtung an, wohingegen das Zeichen 267 üblicherweise anzeigt, dass Sie sich der Einbahnstraße aus falscher Richtung nähern. Hier finden Sie die Grafiken der Verkehrsschilder.

Wann droht für Verstöße gegen die Verkehrsregeln eine Strafe in der Einbahnstraße?

Welche Tatbestände in der Einbahnstraße ein Bußgeld und ggf. auch einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Verkehrsregeln für die Einbahnstraße

Wer mit seinem Fahrzeug eine Einbahnstraße befährt, darf sich dabei nur in die Richtung fortbewegen, welches das Zeichen 220 vorgibt. Hierbei handelt es sich um ein blaues, rechteckiges Schild mit einem weißen Pfeil und dem Wort „Einbahnstraße“. Fahren Sie aus der „falschen Richtung“ auf die Einbahnstraße zu, treffen Sie in der Regel auf das Schild „Einfahrt verboten“ (Zeichen 267), welches rund und rot mit einem weißen Balken ist. Darüber hinaus besteht laut StVO die Möglichkeit, eine Einbahnstraße durch ein Schild für Fahrräder und E-Scooter in beide Fahrtrichtungen freizugeben. Eine Übersicht der verschiedenen Verkehrszeichen haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Einbahnstraße


VZ 220
Einbahnstraße
Durchfahrt verboten


VZ 267
Durchfahrt verboten
Für Fahrräder in beide Richtungen freigegeben


VZ 1000-32
Für Fahrräder in beide Richtungen freigegeben

Übrigens! Damit eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden darf und somit das entsprechende Zusatzzeichen erhält, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So sind eine übersichtliche Verkehrsführung sowie eine ausreichende Fahrbahnbreite unerlässlich. Darüber hinaus sollte in der Einbahnstraße die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt sein, um das Risiko für Fahrradunfälle zu reduzieren.

Doch worauf müssen Verkehrsteilnehmer neben der richtigen Fahrtrichtung beim Befahren der Einbahnstraße noch achten? Gemäß StVO sind dort das Halten und Parken sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite gestattet. Aus Platzgründen kann es zudem sein, dass mithilfe von Verkehrsschildern das Gehwegparken angeordnet wird.

Darüber hinaus ist in einer Einbahnstraße das Überholen grundsätzlich gestattet, solange diese dafür auch breit genug ist. Zudem müssen sich Linksabbieger beim Verlassen der Einbahnstraße links einordnen. Diese Möglichkeit besteht in diesem Fall, weil üblicherweise kein Gegenverkehr kommt, der dadurch behindert wird.

Nicht zuletzt ist bei der Ausfahrt aus der Einbahnstraße die Vorfahrt zu beachten. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Nebenstraßen, sodass am Ende häufig ein Verkehrszeichen mit „Vorfahrt gewähren“ steht. Regelt kein Schild oder eine Ampel die Vorfahrt, gilt üblicherweise die Regelung rechts vor links.

Kompakt im Video: Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln

Welche Regeln gelten bei Einbahnstraßen und welche Bußgelder können bei Missachtung drohen? Das erfahren Sie im Video!
Welche Regeln gelten bei Einbahnstraßen und welche Bußgelder können bei Missachtung drohen? Das erfahren Sie im Video!

Vorschriften zur Einbahnstraße missachtet: Was droht?

Bußgeld in der Einbahnstraße: Wer die falsche Richtung als Autofahrer wählt, zahlt mindestens 25 Euro.
Bußgeld in der Einbahnstraße: Wer die falsche Richtung als Autofahrer wählt, zahlt mindestens 25 Euro.

Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Vorschriften, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Dies gilt natürlich auch, wenn die Verkehrsregeln in der Einbahnstraße missachtet werden. So sieht der Tatbestandskatalog für das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße ein Bußgeld in Höhe von mindestens 25 Euro vor. Eine Übersicht möglicher Verstöße bietet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.

Aber ist es dadurch grundsätzlich untersagt, in einer Einbahnstraße rückwärts zu fahren? Nein, tatsächlich dürfen Sie rückwärtsfahren, wenn es ums Einparken geht. Allerdings sind dabei laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2017 (Az. I-1 U 133/16) nur kurze Strecken zulässig. So können ggf. schon zwei bis drei Autolängen zu viel sein.

Bildnachweise: eigenes Bild, istockphoto.com/villiers

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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