Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Bußgeldkatalog Einbahnstraße
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung. | 15 Euro | |
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg. | 55 Euro | |
… mit Behinderung. | 70 Euro | 1 |
… länger als 1 Stunde. | 70 Euro | 1 |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung. | 80 Euro | 1 |
… mit Gefährdung. | 80 Euro | 1 |
… mit Unfallfolge. | 100 Euro | 1 |
Sie folgen als Kraftfahrzeugführer nicht der in einer Einbahnstraße vorgeschriebenen Fahrtrichtung. | 25 Euro | |
Sie folgen als Radfahrer nicht der in einer Einbahnstraße vorgeschriebenen Fahrtrichtung. | 20 Euro | |
… mit Behinderung. | 25 Euro | |
… mit Gefährdung. | 30 Euro | |
… mit Unfallfolge. | 35 Euro | |
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). | 50 Euro | |
… mit Unfallfolge. | 70 Euro | 1 |
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). | 20 Euro | |
… mit Behinderung. | 25 Euro | |
… mit Gefährdung. | 30 Euro | |
… mit Unfallfolge. | 35 Euro |
Verkehrsberuhigung durch Einbahnstraßen
In den Innenstädten geht der Verkehr häufig hektisch zu und es fällt mitunter leicht, den Überblick zu verlieren. Eine Maßnahme zur Entschleunigung können Einbahnstraßen sein, weshalb sich diese vor allem in den Städten finden lassen. Darüber hinaus erleichtern sie gerade für Kinder das Überqueren von Fahrbahnen, denn diese müssen dort nur auf Fahrzeuge aus einer Fahrtrichtung achten.
Doch welche Verkehrsregeln gelten in der Einbahnstraße? Ist das Parken und Halten dort generell erlaubt? Schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Einbahnstraße ein Überholverbot vor? Erhalten Fahrradfahrer besondere Befugnisse? Und mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die eine Einbahnstraße falsch befahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Einbahnstraße
Hierbei handelt es sich um eine Straße, in welcher alle Verkehrsteilnehmer nur in die gleiche Richtung fahren dürfen. Allerdings kann eine Einbahnstraße gemäß StVO unter Umständen auch für Straßenbahnen und/oder Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben werden.
Sie können eine Einbahnstraße an zwei Verkehrszeichen erkennen. So gibt das Zeichen 220 die Einfahrt sowie die Fahrtrichtung an, wohingegen das Zeichen 267 üblicherweise anzeigt, dass Sie sich der Einbahnstraße aus falscher Richtung nähern. Hier finden Sie die Grafiken der Verkehrsschilder.
Welche Tatbestände in der Einbahnstraße ein Bußgeld und ggf. auch einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Verkehrsregeln für die Einbahnstraße
Wer mit seinem Fahrzeug eine Einbahnstraße befährt, darf sich dabei nur in die Richtung fortbewegen, welches das Zeichen 220 vorgibt. Hierbei handelt es sich um ein blaues, rechteckiges Schild mit einem weißen Pfeil und dem Wort „Einbahnstraße“. Fahren Sie aus der „falschen Richtung“ auf die Einbahnstraße zu, treffen Sie in der Regel auf das Schild „Einfahrt verboten“ (Zeichen 267), welches rund und rot mit einem weißen Balken ist. Darüber hinaus besteht laut StVO die Möglichkeit, eine Einbahnstraße durch ein Schild für Fahrräder und E-Scooter in beide Fahrtrichtungen freizugeben. Eine Übersicht der verschiedenen Verkehrszeichen haben wir nachfolgend zusammengestellt:
VZ 220 Einbahnstraße |
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VZ 267 Durchfahrt verboten |
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VZ 1000-32 Für Fahrräder in beide Richtungen freigegeben |
Übrigens! Damit eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden darf und somit das entsprechende Zusatzzeichen erhält, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So sind eine übersichtliche Verkehrsführung sowie eine ausreichende Fahrbahnbreite unerlässlich. Darüber hinaus sollte in der Einbahnstraße die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt sein, um das Risiko für Fahrradunfälle zu reduzieren.
Doch worauf müssen Verkehrsteilnehmer neben der richtigen Fahrtrichtung beim Befahren der Einbahnstraße noch achten? Gemäß StVO sind dort das Halten und Parken sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite gestattet. Aus Platzgründen kann es zudem sein, dass mithilfe von Verkehrsschildern das Gehwegparken angeordnet wird.
Darüber hinaus ist in einer Einbahnstraße das Überholen grundsätzlich gestattet, solange diese dafür auch breit genug ist. Zudem müssen sich Linksabbieger beim Verlassen der Einbahnstraße links einordnen. Diese Möglichkeit besteht in diesem Fall, weil üblicherweise kein Gegenverkehr kommt, der dadurch behindert wird.
Nicht zuletzt ist bei der Ausfahrt aus der Einbahnstraße die Vorfahrt zu beachten. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Nebenstraßen, sodass am Ende häufig ein Verkehrszeichen mit „Vorfahrt gewähren“ steht. Regelt kein Schild oder eine Ampel die Vorfahrt, gilt üblicherweise die Regelung rechts vor links.
Kompakt im Video: Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln
Vorschriften zur Einbahnstraße missachtet: Was droht?
Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Vorschriften, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Dies gilt natürlich auch, wenn die Verkehrsregeln in der Einbahnstraße missachtet werden. So sieht der Tatbestandskatalog für das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße ein Bußgeld in Höhe von mindestens 25 Euro vor. Eine Übersicht möglicher Verstöße bietet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Aber ist es dadurch grundsätzlich untersagt, in einer Einbahnstraße rückwärts zu fahren? Nein, tatsächlich dürfen Sie rückwärtsfahren, wenn es ums Einparken geht. Allerdings sind dabei laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2017 (Az. I-1 U 133/16) nur kurze Strecken zulässig. So können ggf. schon zwei bis drei Autolängen zu viel sein.
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