Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: Fragen und Antworten zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid bzw. der Tatvorwurf von der Bußgeldstelle überprüft. War der Einspruch berechtigt, stellt die Behörde das Bußgeldverfahren ein. Sind für die Bußgeldstelle keine Fehler ersichtlich, geht die Angelegenheit zum zuständigen Amtsgericht.
Welche Kosten mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einhergehen, lässt sich pauschal nicht beziffern, denn diese hängen vom Ablauf sowie Ausgang des Verfahrens ab. Mehr dazu hier.
Ob es sinnvoll ist, Einspruch zu erheben, hängt insbesondere von den drohenden Sanktionen ab. So kann sich ein solches Vorgehen zum Beispiel lohnen, wenn die berufliche Existenz durch ein Fahrverbot in Gefahr ist. Eine Einschätzung zu Ihren individuellen Erfolgsaussichten erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Sowohl formal als auch inhaltlich gibt es für das Aufsetzen des Einspruchs keine starren Vorgaben. Demnach reicht grundsätzlich auch ein handschriftlicher Brief mit einem einzigen Satz aus. Wichtig ist allerdings, dass Sie Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheides angeben. Wollen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, können Sie sich dafür an diesem Muster orientieren.
Inhalt
Video zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wozu dient der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Wer im öffentlichen Straßenverkehr gegen die Vorschriften verstößt und somit eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In diesem Schreiben informiert die Bußgeldstelle über den Tatvorwurf und verhängt dafür Sanktionen.
Verkehrssünder müssen das Bußgeld, mögliche Punkte in Flensburg und Fahrverbote allerdings nicht widerstandslos hinnehmen, denn der Gesetzgeber gibt ihnen die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Sinnvoll kann dies etwa bei Falschmessungen durch Blitzer oder bei weitreichenden Sanktionen sein, die zum Beispiel die berufliche Existenz gefährden.
Wollen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, müssen Sie dafür Einspruch einlegen. Ein entsprechendes Schreiben können Sie grundsätzlich selbst formulieren, bei Unsicherheiten ist es allerdings sinnvoll, sich an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er kann Akteneinsicht beantragen, den Tatvorwurf prüfen und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen. Möchten Sie die Einspruchsmöglichkeiten Ihres Bußgeldbescheides überprüfen lassen? Nutzen Sie dafür den kostenlosen Bußgeldcheck **.
Allerdings sollten Sie sich mit der Entscheidung für oder gegen einen Einspruch nicht zu viel Zeit lassen, denn der Gesetzgeber definiert eine relativ kurze Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid. So heißt es unter § 67 Abs. 1 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt die Frist somit 14 Tage. Versäumen Sie diese, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können nur noch in Ausnahmefällen gegen das Bußgeld und die sonstigen Sanktionen vorgehen.
Übrigens! Informationen über die Möglichkeiten zur Anfechtung eines Bußgeldbescheides finden Sie auch auf dem Schreiben selbst. Denn der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die unter anderem über die Einspruchsfrist informiert. Fehlt diese, verlängert sich die Frist üblicherweise auf ein Jahr.
Entstehen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Kosten?
Reichen Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, entstehen dafür seitens der Behörde erst einmal keine Kosten. Versenden Sie das Schreiben allerdings per Post, fallen Ausgaben fürs Porto an. Damit Sie den Eingang des Briefes bei der Bußgeldstelle und somit die Wahrung der Einspruchsfrist auch nachweisen können, empfiehlt sich grundsätzlich der Versand als Einschreiben.
Kommt die Bußgeldstelle bei der Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass Ihr Einspruch begründet ist, stellt sie das Bußgeldverfahren ein und die Angelegenheit hat sich somit erledigt.
Anders sieht es hingegen aus, wenn die Bußgeldstelle Ihren Einspruch zum Bußgeldbescheid ablehnt, denn dann wird die Angelegenheit an das Gericht weitergegeben. Kommt es zur Verhandlung, fallen Gerichtskosten an. Diese entsprechen üblicherweise zehn Prozent der Bußgeldsumme, wobei generell mindestens 55 Euro zu zahlen sind.
Lassen Sie sich beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von einem Anwalt beraten oder vertreten, fallen für dessen Dienste ebenfalls Kosten an. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen unter anderem von der Höhe der Geldbuße ab. Wollen Sie erst einmal die Möglichkeiten für den Einspruch Ihres Bußgeldbescheides überprüfen lassen, können Sie dafür auch den kostenlosen Bußgeldcheck ** nutzen.
Ein Einspruch ist somit immer auch mit einem finanziellen Risiko verbunden, denn bejaht das Gericht den Verkehrsverstoß, müssen Sie für diese Gebühren aufkommen. Abhilfe kann allerdings eine bestehende Rechtsschutzversicherung schaffen, die die Kosten übernimmt.
Muster zum Bußgeldbescheid: Einspruch selbst einlegen!
Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich auch ohne die Unterstützung eines Anwalts einlegen. Allerdings müssen Sie beim Aufsetzen des Schreibens verschiedene Dinge beachten. Sie sollten den Einspruch zum Beispiel möglichst so formulieren, dass Sie sich nicht selbst belasten.
Daher ist es unter Umständen durchaus sinnvoll, beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf eine Begründung zu verzichten. Erforderlich ist diese in der Regel erst im Zuge der Verhandlung vor Gericht. Gleichzeitig müssen Sie alle wichtigen Informationen angeben, damit der Brief auch Ihrem Bußgeldverfahren zugeordnet werden kann.
Formale Vorgaben für den Einspruch schreibt der Gesetzgeber nicht vor, weshalb Sie einen einfachen Dreizeiler aufsetzen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen kostenlos ein Muster für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zur Verfügung. Beachten Sie dabei, dass es sich lediglich um eine Formulierungshilfe handelt, die Sie noch individuell anpassen müssen.
Max Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Zentrale Bußgeldstelle Musterstadt
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Musterstadt, den 01.01.2022
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 30.12.2021
Aktenzeichen: 123/ABC
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 30.12.2021 (Aktenzeichen: 123/ABC) ein. Dieses Vorgehen begründe ich wie folgt:
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Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
[Unterschrift]
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter:
Muster zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (.PDF)
Muster zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (.DOC)