Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024
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Ein Ärgernis: Falschparker auf privaten Parkplätzen
Wer keine Lust mehr auf die ständige Suche nach einem geeigneten Stellplatz hat, kann vielerorts einen privaten Parkplatz mieten. Da diese Annehmlichkeit mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist es besonders ärgerlich, wenn unbefugte Personen den eigenen Privatparkplatz unerlaubt nutzen.
Doch wer darf ein Auto von einem Privatparkplatz abschleppen lassen? Welche Vorschriften gilt es dabei zu beachten? Was kostet das Abschleppen, bei unerlaubtem Falschparken? Und wer muss die Ausgaben übernehmen, wenn Sie einen Falschparker abschleppen lassen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Thema „Falschparker abschleppen lassen“
Im öffentlichen Straßenverkehr können Polizei und Ordnungsamt den Abschleppdienst für Falschparker rufen. Handelt es sich allerdings um einen Privatparkplatz, ist hingegen nur der Eigentümer des entsprechenden Grundstücks dazu berechtigt.
Die Abschleppkosten fürs Falschparken liegen in der Regel zwischen 130 und 300 Euro. Bei der Bemessung spielen unter anderem die Region, der Arbeitsaufwand und die Tageszeit eine Rolle.
Die vom Abschleppdienst erhobenen Kosten fürs Falschparken müssen die verantwortlichen Autofahrer bezahlen, die unerlaubt parken. Sind diese nicht zu ermitteln, muss der Halter des Fahrzeugs laut Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) haften.
Video: Falschparker abschleppen lassen
Darf ich von meinem Privatparkplatz ein Auto anschleppen lassen?
Haben Sie einen Privatparkplatz angemietet oder gekauft, dürfen Sie als Eigentümer darüber bestimmen, wer diesen nutzen darf. Parken unbefugte Personen ein Fahrzeug auf Ihrem Stellplatz, ist dies laut § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als verbotene Eigenmacht zu bewerten. Sie werden durch das unrechtmäßige Verhalten Dritter also daran gehindert, Ihren Besitz zu nutzen und sind dadurch dazu berechtigt, einen Abschleppdienst zu beauftragen und den Falschparker abschleppen zu lassen. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Privatparkplatz entweder durch ein Hinweisschild und/oder bauliche Maßnahmen auch deutlich als solcher zu erkennen ist.
Falsch geparkt: Abschleppkosten und Haftung
Wollen Sie als Grundstückseigentümer bzw. Mieter einen Falschparker abschleppen lassen, müssen Sie dabei ggf. in Vorleistungen gehen. Laut einem Urteil des BGH vom 5. Juni 2009 (Az.: V ZR 144/08) müssen die Kosten für das Abschleppen bei offensichtlichem Falschparken allerdings als Schadensersatz vom verantwortlichen Fahrer erstattet werden. Die Rückzahlung kann dabei zum Beispiel eine Bedingung für die Herausgabe des Fahrzeugs sein. Ist der Fahrer nicht bekannt, haftet laut Urteil des BGH vom 11. März 2016 (Az.: V ZR 102/15) der Halter des Fahrzeugs.
Dabei ist aber zu beachten, dass die Kosten für den Abschleppdienst wegen Falschparken nicht zu hoch ausfallen, denn der Anspruch auf Erstattung beschränkt sich laut einem BGH-Urteil vom 4. Juli 2014 (Az.: V ZR 229/13) lediglich auf die ortsüblichen Gebühren. Je nach Wohnort und Aufwand liegen diese üblicherweise zwischen 130 und 300 Euro. Verlangt das Abschleppunternehmen pauschal deutlich höhere Preise, kann der Parkplatzbesitzer auf der Differenz sitzen bleiben.
Mein Auto wurde von einem Privatparkplatz abgeschleppt: Was nun?
Wie zuvor ausgeführt, haben Grundstücksbesitzer das Recht, Falschparker abschleppen zu lassen. Doch was ist zu unternehmen, wenn das eigene Auto plötzlich weg ist? Zuallererst sollten Sie sich an den Eigentümer des Privatparkplatzes wenden, um herauszufinden, wo sich Ihr Fahrzeug befindet. Nicht selten werden die Informationen zum Standort aber erst preisgegeben, wenn die Rechnung des Abschleppunternehmens bezahlt wurde. Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich zulässig.
Um dennoch im Nachhinein ggf. rechtliche Mittel ergreifen zu können, sollten Sie eine detaillierte Rechnung verlangen und sich bestätigen lassen, dass Sie diese nur unter Vorbehalt begleichen. Mitunter kann es auch hilfreich sein, wenn Sie darauf hinweisen, dass Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. So gilt es zum Beispiel zu klären, ob der Auftraggeber überhaupt dazu berechtigt ist, Falschparker abschleppen zu lassen, ob die Abschleppkosten angemessen sind und ob der Privatparkplatz überhaupt als solcher zu erkennen ist.