Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Wie sinnvoll ist das?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ist der Führerschein durch einen Einspruch noch zu retten?

Lässt sich ein Führerscheinentzug durch einen Einspruch abwenden?
Lässt sich ein Führerscheinentzug durch einen Einspruch abwenden?

Fahrverbot und Führerscheinentzug sind nicht miteinander zu verwechseln. Während Ersteres nur vorübergehend gilt (in der Regel ein bis drei Monate), handelt es sich bei Letzterem um einen längerfristigen oder sogar dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis.

Dieser wird üblicherweise nicht für einfache Ordnungswidrigkeiten, sondern für schwere Verstöße oder Verkehrsstraftaten (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer) verhängt. Ob der Führerscheinentzug durch einen Einspruch noch abgewendet werden kann, hängt stark vom Einzelfall ab.

In diesem Ratgeber beantworten wir die Frage, ob ein Einspruch oder Widerspruch beim Führerscheinentzug hilft. Ein Muster wird ebenso bereitgestellt. Weiterhin beantworten wir die Frage, wie sinnvoll der Einspruch gegen den Führerscheinentzug ist.

FAQ: Fragen und Antworten zum Einspruch gegen den Führerscheinentzug

Kann ich einen Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen?

Sie können einen Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen, wenn noch keine richterliche Entscheidung zu dem Fall vorliegt. Ist bereits ein Urteil erfolgt, kommt ein Widerspruch in Frage. Hier können Sie nachlesen, welche Fristen für die Rechtsbehelfe jeweils gelten.

Brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich können Sie den Widerspruch gegen den Führerscheinentzug auch selbst formulieren. Allerdings empfiehlt sich in diesem Fall die Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Wie muss ein Widerspruch gegen den Führerscheinentzug aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Widerspruch gegen den Führerscheinentzug formuliert werden kann. Dieses können Sie kostenlos herunterladen.

Video zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll? Erfahren Sie es in diesem Video.

Statt Einspruch lieber Widerspruch gegen den Führerscheinentzug?

Allgemein sind Einspruch und Widerspruch im deutschen Recht zu unterscheiden. Zwar zielen beide darauf ab, eine Entscheidung auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen, allerdings kommt es auf die Angelegenheit per se an, welches der beiden Rechtsmittel infrage kommt.

Beim Einspruch gegen den vorläufigen Führerscheinentzug sollte ein Anwalt helfen.
Beim Einspruch gegen den vorläufigen Führerscheinentzug sollte ein Anwalt helfen.

Grundsätzlich enthält jede rechtliche Entscheidung eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Diese klärt Sie darüber auf, wo, wie und welches Rechtsmittel Sie nutzen können, um gegen die Entscheidung vorzugehen.

Liegt noch keine richterliche Entscheidung vor, kann ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug (bei vorläufiger Entziehung oder Beschlagnahme) eingelegt werden. Ist bereits ein Urteil ergangen, kommt statt einem Einspruch der Widerspruch gegen den Führerscheinentzug infrage.

Zu beachten sind hier vor allem die unterschiedlichen Fristen. Diese betragen in der Regel:

  • Einspruch: 14 Tage
  • Widerspruch: 7 Tage

Im Übrigen können Sie entweder gegen den Bescheid als Ganzes vorgehen oder speziell Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen und die anderen Konsequenzen Ihres Verstoßes (Bußgeld, Punkte etc.) akzeptieren.

Haben Sie versehentlich Einspruch statt Widerspruch gegen den Führerscheinentzug eingelegt, ist das in der Regel aber nicht weiter problematisch. Die Behörde kann das Schreiben entsprechend umdeuten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug?

Widerspruch oder Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Unser Muster dient zur Orientierung.
Widerspruch oder Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Unser Muster dient zur Orientierung.

Ob sich ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Mit dem Bußgeldcheck ** können Sie Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch kostenlos prüfen lassen.

Beispiel: Wurden Sie mit Drogen am Steuer erwischt und der Führerschein vorläufig entzogen, kommt es beim Einspruch gegen den Führerscheinentzug auch darauf an, welche Droge und wie viel davon Sie konsumiert haben und welche Aussagen Sie bereits vor Ort gegenüber der Polizei gemacht haben.

Weil der Entzug des Führerscheins nur für schwere Vergehen und damit nicht leichtfertig verhängt wird, ist es äußerst schwer, mit einem Einspruch erfolgreich gegen den Führerscheinentzug vorzugehen.

Trotzdem sollten Sie nichts unversucht lassen, da Sie unter Umständen immerhin eine Sperrfristverkürzung erwirken können. Damit rückt der Tag, an dem Sie (mit oder ohne MPU) die Führerschein-Wiedererteilung beantragen können, etwas näher.

Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis: Muster

Nachfolgendes Muster kann Ihnen als Orientierung für Ihren Widerspruch (nicht Einspruch) gegen den Führerscheinentzug dienen. Beachten Sie jedoch, dass die Vorlage nicht ungeprüft übernommen werden sollte. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder im Falle einer Verkehrsstraftat auch einen Rechtsanwalt für Strafrecht) konsultieren.

Denken Sie außerdem daran, dass Sie je nach Einzelfall auch Einspruch nicht nur gegen den Führerscheinentzug, sondern den Bescheid insgesamt einlegen können.

Michael Muster
Musterweg 11
1412 Mustercity

Muster-Behörde
Musterstraße 12
1412 Mustercity

[Datum]

Widerspruch gegen den Führerscheinentzug: [Aktenzeichen] vom [Datum]

Guten Tag,

im oben genannten Bescheid wurde mir folgendes Vergehen vorgeworfen: [Beschreibung].

Der mir vorgeworfene Verstoß wurde mit ____ Euro Bußgeld, ____ Punkten und dem Führerscheinentzug geahndet.

Gegen den mir zur Last gelegten Vorwurf lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Diesen begründe ich wie folgt: [Begründung].

Prüfen Sie insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal unter den von mir genannten Gesichtspunkten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Unterschrift]

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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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