Neuer EU-Führerschein: Gültigkeit, Fristen & Hintergrundinfos

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kurz & knapp: EU-Führerschein

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Alle Führerscheine, die innerhalb der EU vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen früher oder später in ein einheitliches, fälschungssicheres Exemplar umgetauscht werden. Wurde Ihr Führerschein nach dem 19.01.2023 ausgestellt, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Vor dem Datum ausgestellte Dokumente müssen bis zu einem bestimmten Datum bei der Führerscheinstelle ersetzt werden. Die genauen Fristen erhalten Sie weiter unten.

Wie erkenne ich, dass ich einen EU-Führerschein habe?

Ein EU-Kartenführerschein lässt sich anhand einiger Merkmale bestimmen: Zum einen am Material, er besteht nicht aus Papier, sondern aus stabilerem Polycarbonat (Kunststoff). Außerdem trägt der europäische Führerschein die Maße 86 auf 54 mm und hat so das Scheckkartenformat der ID 1-Norm, eine rosa-grüne Farbe und auf der Vorder- sowie Rückseite befinden sich einheitliche Angaben zur Inhaberin bzw. zum Inhaber.

Wie lange ist ein EU-Führerschein ohne Ablaufdatum gültig?

Wurde Ihr Führerschein in der EU vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, befindet sich darauf höchstwahrscheinlich unter dem Feld „4b.“ (Ablaufdatum) nur ein Spiegelstrich und es ist kein Datum hinterlegt. Aber Achtung: Diese EU-Führerscheine laufen trotzdem ab. Es besteht jedoch weiterhin Gültigkeit. Ein solcher EU-Führerschein muss bis zu seinem bestimmten Ablaufdatum durch ein fälschungssicheres Exemplar ausgetauscht werden, das der EU-Führerscheinrichtlinie entspricht. Wie lange der neue EU-Führerschein dann gültig ist, erfahren Sie hier.

EU-Führerschein umtauschen: Die Erklärung

Vielleicht sind Sie auch bald an der Reihe, um Ihren EU-Führerschein umschreiben zu lassen?
Vielleicht sind Sie auch bald an der Reihe, um Ihren EU-Führerschein umschreiben zu lassen?

Ganz wichtig vorweg: Es handelt sich nicht um einen erneuten Erwerb der Fahrerlaubnis. Das heißt, beim Umtausch müssen Sie den EU-Führerschein nicht neu machen!

Aber dennoch ist der Umtausch zu einem neuen EU-Führerschein Pflicht. Grund für das 2013 eingeführte EU-Recht um den Führerschein ist zum einen die europaweite Vereinheitlichung aller Dokumente, aber auch ein größerer Schutz vor Fälschungen. Außerdem bleibt durch die wiederkehrenden Erneuerungen das Passbild aktuell und die Erkennbarkeit von Inhaberinnen und Inhabern auf den Fotos weiterhin gegeben.

Denken Sie bei Ihrem Termin unbedingt daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den jetzigen Führerschein mitzubringen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ungefähr acht Wochen. Es empfiehlt sich das zum Ablaufdatum Ihrer jeweiligen Frist mit einzuberechnen. Nach dem Umschreiben ist der neue EU-Führerschein immer 15 Jahre lang gültig, ehe er wieder auf dieselbe Weise erneuert werden muss.

Welche Kosten für den EU-Führerschein sind durch den Umtausch zu erwarten?

Beim Umtausch zu einem neuen EU-Führerschein sollten Sie Kosten in Höhe von ca. 25 Euro erwarten. Es gelten die bundesweit einheitlichen Gebühren von:

  • 25,30 Euro für den Umtausch zum Kartenführerschein und
  • 7,70 Euro für eine Expressherstellung Ihres Führerscheins.

Das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins finden Sie unter dem Punkt „4a.“: Auf der Vorderseite unter Ihrem Geburtsdatum und über der Ausstellungsbehörde.

Diese Umtauschfristen hat ein europäischer Führerschein

Besitzen Sie bereits einen solchen EU-Führerschein?
Besitzen Sie bereits einen solchen EU-Führerschein?

Zwei Aspekte müssen Sie bei der Gültigkeit von einem EU-Führerschein beachten:

  1. Das Ausstellungsdatum ist bis 31. Dezember 1998: Ihr Geburtsjahr ist ausschlaggebend
  2. Das Ausstellungsdatum ist ab 1. Januar 1999: Das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins ist wichtig

Die Fristen für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Ihr Geburtstag liegt

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Liegt Ihr Geburtsjahr vor 1953, müssen Sie den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.

Die Fristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins liegt zwischen

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Bis zum Ende der Frist, müssen Sie Ihren EU-Führerschein umschreiben lassen. Haben Sie das nicht rechtzeitig erledigt, erhalten Sie nach Ablauf der Frist ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Einen EU-Führerschein umschreiben trotz MPU, geht das?

Ist es wirklich legal, den EU-Führerschein zu bekommen, ohne eine MPU zu durchlaufen?
Ist es wirklich legal, den EU-Führerschein zu bekommen, ohne eine MPU zu durchlaufen?

Im Internet tummeln sich die Anfragen, rund um die sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung und wie Sie mit Hilfe von einem EU-Führerschein diese MPU einfach umgehen können. Es gibt sogar Anbieter, die einen EU-Führerschein ganz ohne MPU in nur fünf Schritten versprechen. Dabei wird die Fahrerlaubnis einfach in einem anderen europäischen Land erworben. Aber ist ein solcher EU-Führerschein ohne MPU überhaupt legal?

Grundsätzlich werden die innerhalb der EU ausgestellten Führerscheine EU-weit anerkannt. Um den Führerschein in einem Land erwerben zu dürfen wird vorausgesetzt, dass auch der Wohnsitz für mindestens 185 Tage dort liegt.

Um in Europa diesen „Führerschein-Tourismus“ einzudämmen, arbeiten die deutschen Behörden eng mit den ausländischen Behörden zusammen. Haben Sie beispielsweise einen EU-Führerschein in Polen oder Tschechien erworben, stehen Sie bei vorheriger MPU-Anordnung ohnehin für fünf Jahre unter einer Sperrfrist in Deutschland. Außerdem belaufen sich die Kosten von einer MPU und dem EU-Führerschein jeweils auf ca. 2.650 Euro bzw. auf über 3.000 Euro. So einen EU-Führerschein zu kaufen, statt sich einer MPU auf legalem Weg zu unterziehen, macht auch in Bezug auf die höheren Kosten also nur bedingt Sinn. Zudem könnte Ihnen dieser „Trick“ bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland während der Sperrfrist zum Verhängnis werden: Wird das Dokument für ungültig erklärt, droht wegen der StraftatFahren ohne Fahrerlaubnis“ eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Video: Der Umtausch Ihres Führerscheins einfach erklärt

Wer muss überhaupt seinen Führerschein umtauschen und was gibt es für Fristen?
Wer muss überhaupt seinen Führerschein umtauschen und was gibt es für Fristen?
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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