Sperrfrist beim Führerschein – So bekommen Sie den „Lappen“ wieder

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist die Fahrerlaubnis weg?

Innerhalb der Sperrfrist ist der Führerschein für mindestens sechs Monate weg. Auf das Autofahren muss verzichtet werden.
Innerhalb der Sperrfrist ist der Führerschein für mindestens sechs Monate weg. Auf das Autofahren muss verzichtet werden.

Schwere Verstöße wie Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahrerflucht können dazu führen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Auch acht eingetragene Punkte im Fahreignungsregister führen zum Fahrerlaubnisentzug. Viele Verkehrsteilnehmer wissen allerdings nicht, dass auch kleinere Verstöße, sollten sie wiederholt auftreten, den Entzug zur Folge haben.

Sollte das Gesetz entscheiden, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer vom Autofahrer ausgeht, ist der „Lappen“ für mindestens sechs Monate weg.

Diese Zeit wird im Verkehrsrecht als Sperrfrist bezeichnet. Innerhalb der Sperrfrist hat der Fahrer kaum eine Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen.

Aber wie genau bemisst sich die Dauer der Sperrfrist? Unter welchen Umständen und wann kann die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist neu beantragt werden? Was passiert, wenn Sie gar keine Fahrerlaubnis hatten, als Sie die Tat begangen haben? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zur Sperrfrist

Wann kommt es zu einer Sperrfrist?

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie mit dem Fahrerlaubnisentzug konfrontiert werden, geht ein solcher stets mit einer Führerscheinsperre einher. Während dieser Zeit wird die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen.

Wie lange dauert eine Sperrfrist?

Die Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre an. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich angeordnet werden.

Wann ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen?

Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Sperrfristverkürzung.

Wie bemisst sich die Sperrfrist?

Die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis wird zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt. In besonderen Fällen ist es sogar möglich, dass die Sperrzeit vom Führerschein lebenslang bestehen bleibt. Das Gericht entscheidet dabei über die Länge der Sperrfristen. Dabei wird auch die Zeit berücksichtigt, in welcher der Führerschein bereits vorläufig entzogen wurde.

Beispiel: Sie wurden zum wiederholten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt und die Polizei kassiert Ihre Fahrerlaubnis vorläufig ein. Bis zum Urteil vor Gericht verstreichen aber bereits drei Monate. Sollte der Richter dann festlegen, dass die gesamte Sperrfrist acht Monate betragen soll, müssen Sie nur noch fünf Monate auf das Fahren verzichten.

Der Entzug der Fahrerlaubnis steht im Gegensatz zum Fahrverbot. Letzteres wird für höchstens drei Monate angeordnet. Beim Fahrverbot bekommen Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist zurück, ohne ein gesondertes Gutachten vorlegen zu müssen. Zudem müssen Sie auch keinen Antrag auf Neuerteilung stellen.

Interessant: War der Verkehrssünder bei seiner Tat gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, muss die Behörde dennoch eine Führerschein-Sperrfrist festlegen. Diese wird dann isolierte Sperrfrist genannt. Innerhalb dieser Sperrzeit darf ebenfalls kein Führerschein ausgehändigt werden.

So bekommen Sie die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist zurück

Nach der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Nach der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Ist die Sperrfrist zu Ende, bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Sie müssen diese neu beantragen.

Das ist frühestens sechs Monate vor Ende der gerichtlich angeordneten Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Dabei wird genau überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllen.

Zudem kann nach einer Sperrfrist eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) verlangt werden. In der Regel ist es vom Einzelfall abhängig, wann eine MPU nach der Sperrfrist vonnöten ist. Unter folgenden Umständen kann aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig werden:

  • Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Straftaten oder schwere Verstöße im Straßenverkehr
  • Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, die nach einer Straftat die Kraftfahreignung in Frage stellen
  • Alkohol am Steuer, sofern im Blut 1,6 Promille oder mehr festgestellt worden sind

Übrigens: Das Gericht kann nachträglich eine Sperrfristverkürzung nach § 69a Abs. 5 StGB (Strafgesetzbuch) anordnen. Dabei muss die Sperrfrist aber bereits drei Monate gedauert haben und der Betroffene zum Fahren von Kraftfahrzeugen geeignet sein. In Einzelfällen kann ein Aufbauseminar zu einer Verkürzung der Sperrfrist und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis führen. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Gericht über Ihre Chancen.

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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 1 Kommentar… Kommentar einfügen }
  • Daniel 22. Dezember 2019, 16:06

    Guten Tag,
    Vor ueber 10 Jahren hatte ich eine Medikamentenabhaengigkeit und hatte in diesem Zusammenhang eine Urkunde gefälscht worauf mein Führerschein eingezogen worden ist. ( Bin nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss Auto gefahren.) Es wurde damals eine MPU angeordnet. Diese 10 Jahre sind mittlerweile verstrichen. Wann darf ich meinen Führerschein neu machen?
    MfG Daniel

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