Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Fahrrad – Kind
Tatbestand | Bußgeld in Euro |
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Kind (älter als sieben Jahre) auf einem einsitzigen Fahrrad mitnehmen | 5 |
Kind ohne Sicherheitsvorkehrungen auf einem einsitzigen Fahrrad mitnehmen | 5 |
mehr als zwei Kinder in einem Fahrradanhänger mitnehmen | 5 |
Kind (älter als sieben Jahre) in einem Fahrradanhänger mitnehmen | 5 |
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Fahrradfahren mit Kind
Die Transport von Kindern ist auf dem Fahrrad mit einem entsprechenden Kindersitz oder mithilfe eines Fahrradanhängers möglich. Welche Vorgaben dabei zu beachten sind, lesen Sie hier.
Ist ein Kind auf dem Fahrrad nicht richtig gesichert, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Für diesen Verstoß droht laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro.
Kinder bis acht Jahren müssen mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen, eine erwachsene Aufsichtsperson darf in diesem Fall ebenfalls mit dem Rad auf dem Bürgersteig fahren.
Verordnungen für den Kindertransport auf dem Fahrrad
Was gilt es zu beachten, wenn Sie auf Ihrem Fahrrad Ihr Kind mitnehmen wollen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage können Sie agieren? Und mit welchen Bußgeldern müssen Sie rechnen, falls sie diese missachten sollten? Zwar freut sich jedes Kind auf die Fahrt mit dem ersten eigenen Kinderfahrrad, aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Kind noch nicht alt genug ist, um selbst am Straßenverkehr teilzunehmen? Der folgende Ratgeber soll Ihnen bei den Fragen zum Thema weiterhelfen.
Mit dem Fahrrad ein Kind mitzunehmen, ist an sich schon eine Herausforderung. Denn sobald Sie ein Kind auf dem Fahrrad mitnehmen, beeinflusst dies die Lenkung sowie das Bremsverhalten des Fahrrads. Dadurch können Sie in brenzligen Situationen nicht mehr schnell genug und adäquat reagieren.
Grundsätzlich: Der Gepäckträger ist für die Personenbeförderung beziehungsweise für die Mitnahme eines Kindes nicht geeignet.
Fahrradfahren mit Kind
Sie können Kinder mit dem Fahrrad transportieren, wenn Sie auf folgende Vorschrift achten.§ 21 Abs. 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt die Personenbeförderung auf dem Rad:
Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Die wichtigsten Daten, wenn Sie ein Kind mit dem Fahrrad transportieren möchten, sind:
- Nur Kinder bis sieben Jahre dürfen auf dem Fahrrad mitgenommen werden.
- Das Fahrrad, mit dem Sie Kinder befördern wollen, muss mit einem sicheren Zubehör für den Transport ausgestattet sein. Dabei ist neben einer Radverkleidung auch auf ein vertrauenswürdiges Siegel zu achten.
- Wenn Sie ein Kind oder Baby auf dem Fahrrad mitnehmen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
- Neben den gängigen Kindersitzen für das Fahrrad gibt es mittlerweile auch ein anderes Zubehör, den Anhänger fürs Fahrrad, speziell zum Kindertransport, der für zwei Kinder geeignet ist. Auch hier gilt wiederum, dass die Kinder nicht älter als sieben sein sollten und der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Ein Baby auf dem Fahrrad transportieren
Auf dem Fahrrad das Kind mitzunehmen, ist zwar vom maximalen Alter des Kindes her geregelt, doch eine Verordnung, die ein Mindestalter angibt, existiert nicht. Auch die Körpergröße ist nicht geregelt. Das Radfahren mit einem Baby liegt demnach in der Verantwortung der Eltern.
Dabei wird allgemein empfohlen bis zum elften Monat zu warten. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Baby in der Regel eigenständig sein Köpfchen halten.
Das Baby auf dem Fahrrad mitzunehmen, sollte dann bestenfalls mithilfe eines Anhängers geschehen. Dabei Sollten Sie auf die Federung des Anhängers achten. Zudem ist es ratsam, auf die Begebenheiten der Wege zu achten, die Sie benutzen möchten. Das schließt eine angepasste Geschwindigkeit mit ein sowie eine Maximaldauer von drei Stunden.
Generell gilt: Die Mitnahme einer zweiten Person (abgesehen von Kindern bis sieben Jahre) auf dem Rad ist nicht zulässig.