Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Fahrtenbuch
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß oder gar nicht geführt | 100 € |
Fahrtenbuch nicht sechs Monate nach Ablauf der Frist aufbewahrt | 100 € |
Fahrtenbuch der zuständigen Person nicht zur Kontrolle ausgehändigt | 100 € |
Wann wird eine Fahrtenbuchauflage angeordnet?
In Deutschland findet die sogenannte Fahrerhaftung Anwendung. Dies bedeutet: Wer sich als Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet hat, muss auch dafür geradestehen. Die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog (wie z. B. Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot) können daher nicht, wie beispielsweise in Österreich, einfach dem Fahrzeughalter auferlegt werden, wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Der zuständigen Behörde stehen im Regelfall lediglich drei Monate Zeit zur Verfügung, um einen Verkehrssünder zu identifizieren und diesem einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Erhält der Halter des Fahrzeugs im Vorfeld einen Anhörungsbogen und weigert sich, Angaben über den Fahrer zu machen, der den Verstoß beging, kann ihm die Auflage drohen, ein Fahrtenbuch zu führen. Infos zur Fahrtenbuchregelung gibt’s im Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Fahrtenbuch
Wenn mit Ihrem Kfz eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen wurde und Sie sich weigern, den wahren Fahrer im Anhörungsbogen zu benennen, kann eine Fahrtenbuchauflage auf Sie zukommen. Die zuständige Behörde hofft, dadurch den wahren Fahrer ausfindig zu machen.
Ja, hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für ein Fahrtenbuch.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für Verstöße rund um das Fahrtenbuch vorsieht, verrät Ihnen diese Tabelle.
Führen eines Fahrtenbuches: Was der Gesetzgeber vorschreibt
Ab wann Kraftfahrer ein Fahrtenbuch führen müssen, regelt § 31a der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Im ersten Absatz des genannten Paragraphen heißt es dazu:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. […]“
Demzufolge muss stets der Halter des jeweiligen Pkw das Fahrtenbuch schreiben. Schließlich sollte er darüber Bescheid wissen, wem er sein Kfz wann geliehen hat. Wie lange ein Fahrtenbuch angeordnet wird, liegt übrigens im Ermessen der zuständigen Behörde.
Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, wie schwer die jeweilige Zuwiderhandlung war oder wie kooperativ sich der Halter bei der Ermittlung des eigentlichen Fahrers zeigt. Sollte es der Behörde nicht gelingen, den betroffenen Fahrer innerhalb von drei Monaten zu identifizieren, muss das laufende Bußgeldverfahren normalerweise eingestellt werden.
Welche Anforderungen an ein Fahrtenbuch gestellt werden
Nicht selten sind sich Fahrzeughalter bei einem angeordneten Fahrtenbuch unsicher, wie sie es führen müssen. Gemäß § 31a Absatz 2 StVZO muss ein Fahrtenbuch gewisse Anforderungen erfüllen. Diese beschreibt der genannte Paragraph wie folgt:
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.“
Von wo die betroffene Person losfährt, wo sie hin möchte oder weshalb sie die entsprechende Fahrt überhaupt unternimmt, ist übrigens keine Anforderung, der ein Fahrtenbuch laut § 31a StVZO gerecht werden muss. Das Gleiche gilt für den Kilometerstand des Kfz.
Grundsätzlich ist ausschließlich der Inhalt von einem Fahrtenbuch gesetzlich geregelt – für welche optische Gestaltung sich betroffene Fahrzeughalter entscheiden, liegt ganz bei ihnen. Damit Sie sich zumindest ein grobes Bild davon machen können, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aussehen könnte, stellen wir Ihnen im Folgenden ein Beispiel zur Verfügung.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um ein Muster von einem Fahrtenbuch handelt und Sie selbst entscheiden können, wie Sie das Ganze strukturieren. Klicken Sie zum Download einfach auf den entsprechenden Link:
Was geschieht bei einem Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage?
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, sollten Kraftfahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn um zu überprüfen, ob Sie dem Ganzen auch nachkommen, kann das Fahrtenbuch der StVZO zufolge jederzeit an einem im Vorfeld festgelegten Ort überprüft werden. Weiterhin schreibt die Verordnung Fahrzeughaltern vor, das Buch „sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.“ (§ 31a Absatz 3 StVZO)
Doch was, wenn Sie das Fahrtenbuch beispielsweise verloren haben und bei einer möglichen Kontrolle nichts vorweisen können? In der Regel ist es nicht besonders ratsam, zu versuchen, das Malheur zu vertuschen, indem Sie das Fahrtenbuch fix nachschreiben. Schließlich ist die zuständige Behörde im Regelfall mit solchen Tricks bestens vertraut und erkennt relativ schnell, wenn Fahrtenbücher manipuliert wurden.
Haben Sie sich geweigert, das Fahrtenbuch ordnungs-gemäß zu führen, und die Behörde bekommt Wind davon, drohen Ihnen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Auf ein nicht vorhandenes oder nicht vorschriftsgemäß geführtes Fahrtenbuch folgt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Das Gleiche gilt, wenn Sie das Fahrtenbuch für Ihren Pkw nach Ablauf der jeweiligen Frist nicht sechs Monate lang aufbewahrt oder die Kontrolle verweigert haben.
Wichtig: Neben den gerade genannten Ahndungen für ein nicht korrekt geführtes Fahrtenbuch kann die Strafe außerdem aus einer Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bestehen. Wie lange diese genau ausgedehnt wird und ob es überhaupt dazu kommt, entscheidet jedoch einzig und allein die zuständige Behörde.
Kann auch bei einem Firmenfahrzeug ein Fahrtenbuch angeordnet werden?
Es ist in bestimmten Branchen keine Seltenheit, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen. Für viele Arbeitnehmer ist ein Firmenwagen so etwas wie ein Statussymbol, mit dem sie vor allem bei externen Kundenterminen Eindruck schinden können.
Übertreiben sie es allerdings auf dem Weg dorthin beispielsweise mit der zulässigen Höchstgeschwindig-keit und werden geblitzt, flattert in der Regel schnell ein Zeugenfragebogen in den Briefkasten des Unternehmens. Beschließt der Arbeitgeber, das Schreiben zu ignorieren, oder behauptet er, nicht zu wissen, wer das Kfz zum Tatzeitpunkt steuerte, kann die Konsequenz aus dem Führen von einem Fahrtenbuch für diesen Dienstwagen bestehen.
Gut zu wissen: Waren in der Vergangenheit bereits schon öfter Firmenfahrzeuge ein und desselben Unternehmens in Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht verwickelt und die Fahrer konnten nicht identifiziert werden?
In diesem Fall kann gegebenenfalls der kompletten Fahrzeugflotte eines Unternehmens eine Fahrten-buchauflage drohen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch unter anderem, dass die Behörde davon ausgehen muss, dass es gravierende Probleme in der Organisation des Fuhrparks gibt.
Schließlich sollte der Arbeitgeber an und für sich stets darüber Bescheid wissen, welcher Mitarbeiter wann welches Fahrzeug steuert. Bei der Entscheidung, ein Fahrtenbuch für die ganze Flotte anzuordnen oder nicht, spielen jedoch stets die Umstände des Einzelfalls eine Rolle.
Unter kfz-fahrtenbuch.de finden Sie weitere Informationen zum Thema digitales Fahrtenbuch.