Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Fahrverbot – Wann die Sanktion laut Bußgeldkatalog droht
Neben Verwarn- und Bußgeld sowie Punkten in Flensburg kann schnell auch ein Fahrverbot drohen. Aber ab wann genau? Ein Fahrverbot ist generell ärgerlich. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit wie einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß begangen, müssen Sie in besonders schweren Fällen mit einem Fahrverbot rechnen.
Autofahrer müssen dann ein bis drei Monate auf Ihre Fahrerlaubnis und das Führen von Kraftfahrzeugen verzichten. Dies kann besonders für Berufskraftfahrer oder Personen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, heikel werden. Monatelang auf den Führerschein zu verzichten ist in diesen Fällen oftmals nicht möglich.
Meistens stellt sich als erstes die Frage: Ab wann droht ein Fahrverbot, wenn Sie zu schnell unterwegs waren? Wann muss es angetreten werden? Darf der Zeitpunkt frei gewählt werden? Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Thema „Ab wann droht ein Fahrverbot?“
Wann der Gesetzgeber ein Fahrverbot vorsieht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Sind für eine Ordnungswidrigkeit zwei Punkte vorgesehen, droht in der Regel auch ein Fahrverbot.
Bei Tempoverstößen außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot ab 41 km/h zu viel vor, innerorts ist dies bereits ab 31 km/h der Fall. Darüber hinaus müssen Wiederholungstäter ab 26 km/h den Führerschein zeitweise abgeben.
In der Regel gilt das Fahrverbot mit dem Inkrafttreten des Bußgeldbescheides. Allerdings haben Ersttäter in der Regel die Möglichkeit, den Beginn innerhalb eines Zeitraum von 4 Monaten selbst festzulegen.
Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Bei einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen Betroffenen sofort Punkte in Flensburg, Fahrverbot und ein Bußgeld in den Kopf. Temposünder müssen allerdings nicht per se mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie zu schnell unterwegs waren.
In folgenden Fällen sollten Sie allerdings neben einem Bußgeld zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
außerorts | |||
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat * |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat * |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
innerorts | |||
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat * |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschritten) |
Fahrverbot – Ab wie vielen Punkten ist die Fahrerlaubnis weg?
Es kann nicht genau festgestellt werden, ab wann Punkte ein Fahrverbot auslösen, da die Punkte in Flensburg nicht daran geknüpft sind.
Sollte das Kraftfahrbundesamt (KBA) allerdings zwei Punkte in Flensburg für eine Ordnungswidrigkeit an den Temposünder vergeben, müssen Sie in der Regel auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen, da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verstoß handelt.
Interessant: Bei acht Punkten geht es nicht mehr nur um die Frage: „Ab wann droht ein Fahrverbot?“ Denn wer ein so hohes Punktekonto hat, verliert die Fahrerlaubnis gänzlich, und zwar nicht nur für drei Monate.
Bei einem Fahrverbot zieht die Bußgeldbehörde den Führerschein für ein bis drei Monate ein. Anschließend bekommen Sie diesen ohne Bedingungen zurück. Sind Sie von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen, müssen Sie zwischen sechs Monaten und fünf Jahren auf das Fahren von Kraftfahrzeugen verzichten. Zudem muss der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Oftmals wird dazu ein bestandenes MPU-Gutachten gefordert.
Fahrverbot – Wann müssen Betroffene es antreten?
Viele Verkehrssünder stellen sich folgende Frage: Ab wann muss das Fahrverbot angetreten werden? Ersttäter haben für diesen Antritt des Fahrverbots in der Regel bis zu vier Monate ab Rechtskraft des Bescheids Zeit. Das Fahrverbot zählt erst ab dem Zeitpunkt als angetreten, zu dem der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist. Dementsprechend haben sie die Möglichkeit, frei zu entscheiden, wann sie die Fahrerlaubnis abgeben und das Fahrverbot antreten wollen.