Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Ordnungswidrigkeit begangen – Fahrverbot antreten?
Nach einem Geschwindigkeitsverstoß oder dem Überfahren einer roten Ampel kann schnell ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten liegen. Dieser umfasst nicht nur Angaben zu Ihrer Person, sondern auch zu den Sanktionen, die Ihnen nach dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt wurden. Ein Bußgeld und Punkte in Flensburg laut Bußgeldkatalog sind oftmals nicht auszuschließen.
Besonders hart ist die Anordnung eines Fahrverbots. Dieses beträgt je nach Schwere der Tat zwischen ein und drei Monate. Der Verkehrssünder muss dementsprechend seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben und darf für den vorgeschriebenen Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen. Für Berufskraftfahrer kann dabei sogar der Job auf dem Spiel stehen.
In diesem Ratgeber klären wir die Frage, wann Sie das Fahrverbot antreten müssen. Gibt es Möglichkeiten, den Zeitraum selbst zu wählen? Wann muss der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sein? Und wann genau beginnt die Frist, wenn Sie das Fahrverbot antreten wollen?
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Antreten vom Fahrverbot
Wurde in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, werden Sie als Ersttäter angesehen und dürfen innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst entscheiden, wann Sie das aktuelle Fahrverbot antreten.
Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot antreten, sobald der Bußgeldbescheid in Rechtskraft erwächst.
Nein, weder Wiederholungstäter noch Ersttäter können ein Fahrverbot aufteilen. Es muss immer in einem Stück abgeleistet werden.
Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Müssen Sie laut Bußgeldbescheid ein Fahrverbot antreten, ist dies im ersten Moment ein harter Schlag. Oftmals wird der Führerschein genutzt, um täglich zur Arbeit zu kommen und ein Verlust hätte deutliche Auswirkungen auf Ihr Leben.
Aber müssen Sie Ihren Führerschein unverzüglich bei der Behörde abgeben? Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen, hängt davon ab, ob Sie innerhalb der letzten 24 Monate bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, die ein Fahrverbot nach sich zog.
Ist dem nicht so, gelten Sie als Ersttäter. Sie haben dann den Vorteil, dass Sie den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils abgeben können. Dabei ist es möglich, den genauen Zeitpunkt frei zu wählen. Wenn Sie das Fahrverbot antreten wollen, geben Sie den Führerschein in der Behörde ab und die Frist von ein bis drei Monaten beginnt damit.
Das Straßenverkehrsgesetz regelt dies wie folgt:
„Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.“ (§ 25 StVG)
Fahrverbot: Wann spätestens antreten?
Sie müssen das Fahrverbot antreten, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sofern Sie ein Wiederholungstäter sind. Dies ist zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens der Fall, falls kein Einspruch eingelegt wird.
Viele versuchen, die Rechtskraft mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hinauszuzögern. Dies kann allerdings hohe Anwalts- und Prozesskosten nach sich ziehen.
In diesem Fall kommt es nämlich zu einer Gerichtsverhandlung, sofern der Einspruch nicht abgewiesen wird. Erst nach dem Urteil und den nachfolgenden Fristen tritt dann die Rechtskraft ein und Sie müssen das Fahrverbot antreten.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei behilflich sein. Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht haben Sie eventuell sogar die Möglichkeit, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dies ist in besonderen Ausnahmefällen bei Ersttätern denkbar, die beispielsweise aufgrund des Fahrverbots ihren Job verlieren würden.
Fahrverbot aufteilen – Geht das?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Führerschein abzugeben und damit auch das Fahrverbot antreten, ist es nicht möglich dieses aufzuteilen. Sie müssen ein Fahrverbot von einem Monat oder mehr in einem Stück ableisten. Als Ersttäter können Sie jedoch durch die viermonatige Frist das Fahrverbot auf einen Zeitraum legen, in dem Sie auf Ihren Führerschein leichter verzichten können – etwa im Urlaub.