Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Sanktionen im Straßenverkehr gemäß Bußgeldkatalog
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, lässt der Bußgeldbescheid mit den Sanktionen meistens nicht lange auf sich warten. Neben einem Bußgeld und ggf. auch Punkten in Flensburg kann auch ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot darin vermerkt werden.
Betroffene benutzen beide Begriffe oftmals synonym, denn bei beiden Konsequenzen muss der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden. Verkehrssünder dürfen für diesem Zeitraum kein Fahrzeug führen. Tun sie dies doch, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Worin liegt aber beim Fahrverbot und Führerscheinentzug der Unterschied? Wie lange muss jeweils der Führerschein abgegeben werden? Bekommen Sie nach einem Führerscheinentzug oder Fahrverbot den „Lappen“ direkt wieder zurück? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu Führerscheinentzug und Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot dürfen Sie für eine gewisse Zeit keine Kfz im Straßenverkehr steuern. Bei einem Führerscheinentzug wird Ihnen die Fahrerlaubnis hingegen gänzlich aberkannt.
Bei einem Fahrverbot müssen Sie normalerweise zwischen einem und drei Monaten auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen nicht fahren.
Dies funktioniert ausschließlich durch einen Antrag auf Neuerteilung. Im Vorfeld wird die zuständige Behörde in der Regel ein positives MPU-Gutachten von Ihnen einfordern.
Video: Führerscheinentzug kurz und bündig erklärt
Worin liegt der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Wenn der Führerschein wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einkassiert wird, ist das äußerst ärgerlich. Dann steht für den Verkehrssünder nämlich Laufen auf dem Plan, denn das Führen von Kraftfahrzeugen ist für einen bestimmten Zeitraum untersagt. Aber handelt es sich dabei nun um einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot?
Fahrverbot: Wie lange ist der Führerschein weg?
Begehen Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 31 km/h droht kein Fahrerlaubnisentzug sondern ein Fahrverbot. Auch wenn Sie zum ersten Mal gegen die Grenze von 0,5 Promille verstoßen, muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden.
Wiederholungstäter müssen direkt nach Rechtskraft der Entscheidung das Fahrverbot antreten. Bei Ersttätern sieht das Gesetz vor, dass sie innerhalb von vier Monaten den Zeitpunkt der Abgabe selbst wählen können. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein wieder zurück. Aber worin liegt nun der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?
Was beim Führerscheinentzug anders ist
Beim Führerscheinentzug handelt es sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei schweren Alkohol- oder Drogenverstößen im Straßenverkehr oder bei acht Punkten in Flensburg droht der Führerscheinentzug als Konsequenz. Innerhalb der sogenannten Sperrfrist darf kein Kraftfahrzeug geführt werden.
Die Sperrzeit beträgt dabei zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Hier ergibt sich schon der erste Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und dem Fahrverbot. Kurz vor Ablauf der Sperrzeit muss die Fahrerlaubnis, nachdem sie entzogen wurde, neu beantragt werden. Dies ist bereits sechs Monate vor Ablauf dieser Frist möglich.
Um den „Lappen“ zurückzubekommen, muss in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.
Erst wenn diese bestanden und die Fahreignung damit bestätigt ist, kann die Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde neu erteilt werden. Beim Führerscheinentzug muss die Fahrerlaubnis in der Regel auch gleich nach Rechtskraft der Entscheidung abgegeben werden.
Kann ich ein Fahrverbot und einen Führerscheinentzug gleichzeitig bekommen?
Sollten Sie mehrere Verstöße begangen haben, können ein Führerscheinentzug und ein Fahrverbot auch gleichzeitig verhängt werden. Allerdings wird durch den Führerscheinentzug das Fahrverbot zumeist direkt abgeleistet, da es in der Regel kürzer ist als eine Entziehung der Fahrerlaubnis.