Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Fahrverbot im Ausland hat ein Nachspiel im Inland
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr geht der Bußgeldbescheid meistens mit Sanktionen wie einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einher.
Wenn Sie Ersttäter sind, lässt sich das Fahrverbot verschieben. Innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids kann die Strafe verbüßt werden. Als Zeitraum für die Abgabe des Führerscheins ist auch der Jahresurlaub denkbar.
Es liegt nahe, in einem fremden Land Auto zu fahren, wenn Betroffene davon ausgehen, dass das Fahrverbot im Ausland nicht gilt, da es in Deutschland verhängt wurde. Aber ist dem wirklich so? Dürfen die deutschen Autofahrer trotz Fahrverbot im Ausland fahren? Ist das Fahrverbot im Ausland überhaupt gültig? Könnte der Führerscheinentzug im Ausland drohen? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Fahrverbot im Ausland
Nein, das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Allerdings können im Ausland hohe Sanktionen drohen, wenn Sie den Führerschein nicht mitführen.
Je nach Staat sind höhe Bußgelder, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen möglich. Informationen zu den Konsequenzen finden Sie hier.
Die ausländische Polizei kann Ihren Führerschein im Ausland in Verwahrung nehmen und diesen an die deutschen Behörden übersenden. Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist hingegen den deutschen Behörden vorbehalten.
Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Zunächst sollte deutlich werden, dass es sich bei einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht um die gleiche Strafe handelt. Ein Fahrverbot – z. B. im Ausland – muss für ein bis drei Monate abgeleistet werden.
In dieser Zeit wird der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben. Im Anschluss an das Fahrverbot kann die Fahrerlaubnis ohne Probleme wieder entgegengenommen werden.
Ein Fahrerlaubnisentzug unterscheidet sich vom Fahrverbot deutlich in der Dauer. Der Entzug beträgt mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre andauern. Den Führerschein bekommen Betroffene nicht so schnell wieder zurück. Oftmals muss nach der Sperrzeit zunächst eine MPU oder ein ärztliches Gutachten abgelegt werden, welches die Fahreignung bestätigt. Die Neuerteilung muss zudem bei der Behörde beantragt werden.
Fahrverbot für Ausländer in Deutschland
Ausländischen Fahrern kann bei einem verhängten Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland eine Strafe drohen. Der österreichische Führerschein darf in Deutschland allerdings nicht entzogen werden. Die Beamten dürfen diesen allerhöchstens einbehalten. Haben Sie also ein Fahrverbot im Ausland und fahren dennoch in Deutschland Auto, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland?
Sie haben in Deutschland ein Fahrverbot bekommen. Ist Fahren im Ausland dennoch gestattet? Sollten Sie sich im Inland trotz Fahrverbots hinter das Steuer setzen, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe können dabei die Folge sein. Gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch in Österreich?
Wenn Sie die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde in Deutschland abgegeben haben, sind Sie nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Dies kann auch im Ausland zu Strafen führen, wenn Sie erwischt werden.
Ein Führerscheinentzug droht in Österreich allerdings nicht. Aber Sie müssen mit einem Bußgeld von mindestens 726 Euro rechnen, wenn die Beamten ermitteln können, dass in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde.
In wiederum anderen europäischen Ländern verhält sich dies anders. Den Führerscheinentzug im Ausland haben Sie aber meistens nicht zu befürchten. Der Führerschein, sofern er nicht abgegeben wurde, darf allerdings von der ausländischen Behörde einbehalten werden. Die Strafen können zudem sehr hoch sein. Bei einem in Deutschland verhängten Fahrverbot, müssen Sie im Ausland – beispielsweise in Frankreich – 4.500 Euro zahlen. In Luxemburg sind sogar 500 bis 10.000 Euro und eine kurze Haftstrafe denkbar.
Ausnahmefall: Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz
In der Schweiz wird differenziert, weshalb es in Deutschland zu einem Fahrverbot gekommen ist. Im Ausland müssen Sie sogar mit einem Fahrerlaubnisentzug nach Art. 16 b und c des schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes (SVG) rechnen. Dies ist u. a. bei einem Fahrverbot wegen Alkohols am Steuer oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h innerorts der Fall.