Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Innerhalb der EU existieren verschiedene Führerscheinklassen – auch in Deutschland. Eine besondere Aktualität erlangte dieses Thema, als vor kurzem neue Führerscheinklassen eingeführt wurden.
Doch welche Klassen gibt es mittlerweile überhaupt? Wie sind sie unterteilt? Und inwiefern unterscheiden sie sich von den alten Führerscheinklassen?
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu den Führerscheinklassen
Insgesamt 16 Führerscheinklassen existieren in Deutschland. Hinzu kommen diverse Erweiterungen sowie Sonderformen, wie z. B. der Autoführerschein mit 17 (BF17). Eine Übersicht aller Klassen finden Sie hier.
Allgemein bezieht sich die Führerscheinklasse B (Pkw-Führerschein) auf Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Sie damit jedoch auch Motorräder fahren. Weitere Infos dazu erhalten Sie in unserem Video zur Führerscheinerweiterung B196.
Nein, einen Führerschein der Klasse C können Sie beispielsweise allgemein erst mit 21 Jahren erwerben, eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 hingegen bereits mit 16. Je nachdem, für welche Klasse Sie sich interessieren, kann das Mindestalter variieren.
Führerscheinklassen und Fahrerlaubnisklassen
Generell gilt in Deutschland die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr – auch Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt. Diese besagt zunächst ganz allgemein in § 1:
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
Unter dem § 4 wird dann das Führen von Kraftfahrzeugen spezifiziert:
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.
Tipp der Redaktion: Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse B überhaupt fahren. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel auf: fahrzeugkraft.de.
Wenn Sie demnach mit einem Fahrzeug unterwegs sein möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis erlangen. Dies gelingt durch das erfolgreiche Bestehen einer Fahrprüfung. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann mit dem Führerschein dokumentiert, den Sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Deshalb können die Begriffe Führerscheinklassen und Fahrerlaubnisklassen weitestgehend synonym gebraucht werden.
Für die unterschiedlichen Kraftfahrzeuge wurden Führerscheinklassen eingeführt, die bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Diese finden Sie auch in der FeV.
Der nachstehende Ratgeber möchte Ihnen eine kurze Übersicht über die Führerscheinklassen geben.
Führerscheinklassen – Eine Übersicht
Zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts wurden Führerscheinklassen eingeführt, um die Vielzahl an unterschiedlichen Kraftfahrzeugen zu kategorisieren.
Bereits in diesem frühen Stadium des motorisierten Zeitalters gab es vier Fahrerlaubnisklassen:
- Krafträder
- Kraftfahrzeuge – zulässige Gesamtmasse bis 2,5 Tonnen
- Fahrzeuge über 2,5 Tonnen
- Kraftwagen mit über 2,5 Tonnen und mit mehr als 10n Steure-PS (Pferdestärken, auf die Steuern erhoben werden)
Seit dem 19. Januar 2013 findet in Deutschland eine neue EU-Verordnung Anwendung, mit der 16 neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt wurden.
Diese Umstellung erfolgte auf der dritten Führerscheinrichtlinie für einheitliche EU-Führerscheinklassen. Die Richtlinie wurde bereits 2006 beschlossen und trat am 19. Januar 2007 in Kraft. Sie sollte bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt werden und bis spätestens 2013 angewendet werden.
Die Absicht hinter dieser neuen Regelung ist die Harmonisierung vom Fahrerlaubnisrecht in den EU-Mitgliedstaaten und die Förderung der Verkehrssicherheit sowie der Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit. Die Neuerungen sollen dem sogenannten Führerscheintourismus entgegenwirken.
Die EU-Richtlinie regelt also die neuen Führerscheinklassen, die Voraussetzungen und Bedingungen für deren Erteilung sowie Entziehung. Auch die Ausbildung der Fahrprüfer ist darin enthalten.
Nachstehend finden Sie eine aktuelle Tabelle der Führerscheinklassen:
Führerscheinklasse | Fahrzeugtyp |
---|---|
A | Krafträder und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern |
AM | Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern + Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis zu 35 kW Leistung |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3500 kg Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3500 kg Gesamtmasse; ab 17 Jahre |
B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger in Kombination mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 kg und 4250 kg |
B196 | Erweiterung auf Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse A1 |
BE | Fahrzeuge aus der Klasse B + Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3500 kg |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3500 kg Gesamtmasse |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3500 kg und 7000 kg |
CE | Kombination Kraftfahrzeug der Klasse C und Anhänger mit 750 kg |
C1E | Kombination aus Kfz der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg + Kfz der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg |
D | Kfz, die mehr als acht Personen (ohne Fahrer) transportieren |
D1 | Kfz bis acht Meter Länge, die zwischen acht und 16 Personen (ohne Fahrer) transportieren |
DE | Kombination aus Fahrzeugen der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
D1E | Kombination aus Fahrzeugen der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
L | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h |
T | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h |
Im Übrigen: Seit dem 01.01.2020 ist es auch möglich, mit einem B-Führerschein Motorrad zu fahren. Die wichtigsten Infos zur Führerscheinerweiterung B196 sehen Sie im folgenden Video:
Daneben gibt es den „Quad- und den Mofa-Führerschein“. Unter einem Quad versteht der Gesetzgeber ein vierrädiges Kraftfahrzeug mit einer Sitzbank. Von einem Mofa ist dann zu sprechen, wenn es sich um ein einspuriges sowie einsitziges Fahrrad handelt, das mit einem Hilfsmotor funktioniert. Hierbei beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h.
Mit einem Führerschein der Klasse AM oder B dürfen Sie ein Quad fahren.
Die Führerscheinklassen – alt und neu
Mit der Reform der Führerscheinklassen fielen einige weg oder wurden zusammengeführt. Zudem wandelten sich die Bezeichnungen von einer ausschließlich numerischen in eine alphanumerische, d. h. die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen werden nun in einer Kombination von Zahlen und Buchstaben angegeben.
Alte Führerscheinklassen gab es bis ins Jahr 1999. Diese sieben Fahrerlaubnisklassen wurden, wie bereits erwähnt, durch die EU-Richtlinie ersetzt und schließlich 2013 um eine weitere ergänzt.
Wie genau sich die Fahrerlaubnisklassen von alt nach neu umgestellt haben, erfahren Sie in der nachstehenden Tabelle:
Alte Führerscheinklassen | Neue Führerscheinklassen |
---|---|
1 | A |
1a | A2 |
1b | A1 |
2 | C, CE, D, DE, D1, D1E |
3 | B, BE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E |
4 | AM |
5 | L |
Zwei Klassen, die die meisten noch kennen, tauchen in der obigen Tabelle nicht auf. Sie sind im Rahmen der Reform weggefallen.
Die Führerscheinklasse S:
Darunter fielen Quads und Trikes. Generell zählten alle Kleinkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu dieser Klasse.
Weitere Bedingungen für diese Klasse:
- bei Fremdzündungsmotoren nicht mehr als 50 ccm
- bei Verbrennungsmotoren mit einer maximalen Nutzleistung von vier kW
- bei Elektromotoren mit einer maximalen Nenndauerleistung von vier kW
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer Leermasse bis 350 kg
Die Führerscheinklasse M:
Dazu zählten unter anderem Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Mofas.
Folgende Merkmale waren für die Klasse ausschlaggebend:
- Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- eine elektrische Antriebsmaschine oder ein Verbrennungsmotor
- bis zu 50 ccm Hubraum
Die Führerscheinklassen: Beschränkungen
Neben der Einteilung der neuen Führerscheinklassen hat die EU-Richtlinie von 2006 auch weitere Veränderungen mit sich gebracht. Die Gültigkeitsdauer der Führerscheine beträgt nur noch 15 Jahre. Diese Veränderung gilt jedoch nur für all jene Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sollten Sie einen Führerschein besitzen, den Sie vor diesem Stichtag erlangt haben, ist bis zum Jahr 2033 Zeit, um ihn umzutauschen. Sie müssen Ihre Fahrprüfung nicht wiederholen.
Wichtig! Der neue Führerschein wird mit exakt den gleichen Daten alle 15 Jahre für Sie ausgestellt.
Die neuen Beschränkungen betreffen vor allem das Mindestalter einzelner Führerscheinklassen.
Für die Führerscheinklassen B und BE besteht in der Regel das Mindestalter von 18 Jahren. Doch durch das sogenannte begleitete Fahren dürfen bereits 17-Jährige unter Aufsicht einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug gemäß dieser Fahrerlaubnisklasse fahren. Doch diese Sonderregelung gilt nur im Inland, bis das 18. Lebensjahr vollendet ist.
Ein Fahrzeug der Führerscheinklasse C oder CE dürfen alle fahren, die im Rahmen einer Ausbildung mit einem Lkw unterwegs sind. Das bedeute, das Mindestalter ist auf 18 Jahre gesetzt. Dies gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland.
Ähnliches gilt für die Fahrerlaubnisklassen D1 und D1E. Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen Sie den Führerschein erlangen, wenn Sie sich in einer Ausbildung in einer derartigen Richtung befinden oder wenn Sie diese bereits abgeschlossen haben.
Auch für die Klassen D und DE gelten diese Beschränkungen. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass die Grenze 18 Jahre für all jene vorgegeben ist, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin im Linienverkehr bis zu 50 km/h machen oder abgeschlossen haben. Dies gilt auch für Personen ab 20 Jahre und für 21-Jährige, die eine beschleunigte Grundausbildung im Linienverkehr bis zu 50 km/h absolviert haben.
Besonderheiten bei den Fahrerlaubnisklassen
Im Allgemeinen ist die Geltungsdauer für alle Führerscheinklassen gleich, nämlich unbegrenzt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. Dabei sind einige Klassen betroffen, bei denen der Führerschein nur für fünf Jahre ausgestellt wird.
Das betrifft grundsätzlich die Führerscheinklassen C und CE sowie C1 und C1E. Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht, gilt diese Regelung ebenso für Sie.
Haben Sie die Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 gemacht, muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre der Führerschein neu beantragt und ein Gesundheitscheck gemacht werden. Auch für den Bus-Führerschein gilt diese Einschränkung; für die Klassen D, DE, D1, D1E.
Doch wie sieht es bei den Führerscheinklassen mit den Kosten aus? Eine pauschale Antwort gibt es diesbezüglich nicht. Denn es existieren in jedem Bundesland andere Regelungen zum Thema Führerschein.
Wenn Sie einen Pkw-Führerschein der Klasse B machen möchten, sind mehrere Komponenten zu bedenken. Neben den Theoriestunden und den praktischen Fahrstunden müssen auch Überlandfahrten, Nacht- und Autobahnfahrten absolviert werden. Zudem ist bei der schriftlichen Prüfung etwa mit 25 Euro zurechnen und bei der praktischen Prüfung mit 80 Euro. Im Schnitt ist insgesamt mit 1200 bis 2000 Euro zu rechnen.
Tipp! Es zahlt sich aus, wenn Sie gleich mehrere Führerscheinklassen zusammen absolvieren, da die Grundgebühr nur einmal berechnet wird.
Wichtig! Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 umtauschen: Mehr dazu auf: filmpost.de
Weiterführende Informationen zum Thema „Führerscheinklassen“ finden Sie auf https://www.academy-fahrschulen.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/