Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen: Welche Strafe droht dafür?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sanktionen zum Mittelfinger im Straßenverkehr

Tat­be­standSank­tion
Mittel­finger im Ver­kehr zei­genGeld- oder Frei­heits­stra­fe
(üb­licher­weise liegt die Geld­strafe zwi­schen 600 und 4.000 Euro)

Kleine Geste mit weitreichenden Konsequenzen

Welche Folgen hat der Mittelfinger im Straßenverkehr?
Welche Folgen hat der Mittelfinger im Straßenverkehr?

Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr können sich die Emotionen schnell mal erhitzen. Wer hinter dem Lenkrad bei einer abgeschnittenen Vorfahrt vor sich hin flucht, muss dafür in der Regel mit keinen Sanktionen rechnen. Anders kann sich die Angelegenheit allerdings bei obszönen Gesten wie etwa dem Mittelfinger – mitunter auch als Stinkefinger bezeichnet – gestalten.

Doch wie bewertet der Gesetzgeber ein solches Verhalten? Droht ein Bußgeld für den Mittelfinger im Straßenverkehr? Oder sind härtere Sanktionen möglich? Lohnt sich eine Anzeige wegen einem Stinkefinger im Straßenverkehr? Ist ein Beweis für die Nachverfolgung notwendig? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Mittelfinger im Straßenverkehr

Ist es strafbar, im Straßenverkehr den Mittelfinger zu zeigen?

Wer anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber bewertet dieses Fehlverhalten als eine Straftat und ahndet diese gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB).

Was kostet ein Mittelfinger im Straßenverkehr?

Pauschale Aussagen, welche Summen Mittelfinger aus dem Auto als Strafe nach sich zieht, sind in der Regel nicht möglich. Denn bei einer Geldstrafe legen die Richter anhand des Nettoeinkommens Tagessätze fest. In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Geldsanktion auf 600 bis 4.000 Euro beläuft.  

Wie lässt sich ein Stinkefinger im Straßenverkehr beweisen?

Wollen Sie Anzeige wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr erstatten, kann ohne Zeugen eine Ahndung mitunter schwierig sein. Ist allerdings ein Mitfahrer an Bord, der die Beleidigung bestätigen kann, sollten Sie sich unbedingt das Kennzeichen sowie Merkmale zum Fahrzeug und zu Fahrer merken.

Mittelfinger zeigen: Welche Strafe droht, wenn im Verkehr obszöne Gesten verwendet werden?

Strafe für den Mittelfinger: Zeigen Sie im Straßenverkehr den Stinkefinger, stellt dies eine Beleidigung dar.
Strafe für den Mittelfinger: Zeigen Sie im Straßenverkehr den Stinkefinger, stellt dies eine Beleidigung dar.

Wird der Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt, stellt dies eine obszöne Geste dar. Der Gesetzgeber bewertet ein solches Verhalten als Beleidigung und somit als Straftat. Ein Bußgeld reicht beim Stinkefinger im Straßenverkehr daher nicht aus. Welche Sanktionen stattdessen drohen, ergibt sich aus § 185 StGB. Darin heißt es:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie dieser Auszug zeigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Haftstrafe anzuordnen, allerdings findet in der Praxis eher die Geldstrafe Anwendung. Wie hoch diese ausfällt, hängt dabei von den Umständen der Tat und dem Nettoeinkommen des Täters ab. Aufgrund dieser Faktoren lassen sich keine konkreten Angaben zur Geldsanktion machen, allerdings sind in der Regel Summen zwischen 600 und 4.000 Euro üblich.

Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen und beweisen

Beim Stinkefinger im Straßenverkehr liegt die Beweislast beim Opfer.
Beim Stinkefinger im Straßenverkehr liegt die Beweislast beim Opfer.

Damit sich überhaupt ein Gericht mit einer solchen Beleidung befasst, muss die geschädigte Person Anzeige wegen des Mittelfingers erstatten. Mit diesem Anliegen können Sie sich grundsätzlich an jede Polizeiwache wenden.  

Erfolgsversprechend ist ein solches Vorgehen in der Regel aber nur, wenn Sie den Mittelfinger im Straßenverkehr irgendwie nachweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie sich unbedingt das Kennzeichen des Fahrzeugs merken, denn nur so lässt sich später der Täter ermitteln.

Hilfreichen sind zudem vor allem Zeugenaussagen von Passanten, anderen Verkehrsteilnehmer oder dem Beifahrer. Fehlen diese, steht es beim Stinkefinger schnell Aussage gegen Aussage, sodass sich eine Verurteilung schwierig gestaltet.

Wichtig! Um die Glaubwürdigkeit der eigenen Aussage zu untermauern, sollten Sie sich neben dem Kennzeichen noch möglichst viele Details zum Täter und seinem Fahrzeug merken. Bei der eindeutigen Identifizierung können unter anderem Alter, Geschlecht sowie Äußerlichkeiten von Bedeutung sein. Beim Fahrzeug sind zudem Farbe, Modell sowie Merkmale wie Sticker oder Unfallschäden hilfreich.

Quellen und weiterführende Links

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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