Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Mittelspurschleicher
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verkehr durch zu langsames Fahren behindern | 20 Euro | - |
Gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn verstoßen mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 Euro | 1 |
Lichthupe missbräuchlich einsetzen | 5 Euro | - |
Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 Euro | 1 |
… mit Gefährdung | 120 Euro | 1 |
… mit Unfallfolge | 145 Euro | 1 |
Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis |
Wenn die mittlere Spur blockiert wird
Die meisten Autofahrer wollen schnell und sicher ans Ziel kommen, weshalb es besonders ärgerlich sein kann, wenn ein Mittelspurschleicher auf der Autobahn das zügige Vorankommen behindert. Gleichzeitig kann ein solcher Verkehrsteilnehmer auch für zusätzlichen Stress sorgen und unter Umständen sogar die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Doch wie sollten Autofahrer am besten reagieren, wenn sie sich mit einem Mittelspurschleicher konfrontiert sehen? Durch welches Fahrverhalten zeichnen sich solche Verkehrsteilnehmer aus? Und sieht der Gesetzgeber für Mittelspurschleicher ein Bußgeld vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Mittelspurschleicher
Umgangssprachlich wird unter einem Mittelspurschleicher ein Fahrzeugführer verstanden, der auf einer mindestens dreispurigen Autobahn dauerhaft die mittlere Spur nutzt. Gleichzeitig ist dieser mit einer verhältnismäßig geringen Geschwindigkeit unterwegs, sodass es zu einer Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer kommt.
Der Gesetzgeber bewertet einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot als Ordnungswidrigkeit, weshalb der Bußgeldkatalog Anwendung findet. Dieser sieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Informationen zu weiteren Sanktionen liefert diese Tabelle.
Nein, in der Regel untersagt der Gesetzgeber das Überholen von rechts. Autofahrer sollten stattdessen versuchen, den Mittelspurschleicher vorschriftsgemäß zu überholen und dadurch die Behinderung hinter sich zu lassen. Ein Einsatz der Lichthupe oder Drängeln ist hingegen wenig zielführend und kann ggf. eine Nötigung darstellen.
Video zum Mittelspurschleicher
Warum sind Schleicher auf der Mittelspur gefährlich?
Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss gemäß den Grundregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Rücksicht zeigen und eine Behinderung soweit möglich vermeiden. Mittelspurschleicher scheinen diese allgemeinen Vorgaben allerdings zu ignorieren, denn mit ihrem Verhalten beeinträchtigen sie den Verkehrsfluss. Zudem sie können mitunter auch zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Doch was ist ein Mittelspurschleicher konkret? Eine juristische Definition der Bezeichnung oder einen entsprechenden Tatbestand gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der Fahrzeugführer beschreibt, die auf mindestens dreispurigen Autobahnen mit verhältnismäßig geringer Geschwindigkeit dauerhaft die mittlere Fahrspur nutzen.
Durch dieses Verhalten behindern sie das zügige Vorankommen der anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem müssen Autofahrer, die die rechte Spur der Autobahn unterwegs sind und zum Beispiel einen langsameren Lkw überholen wollen, durch den Mittelspurschleicher auf die linke Fahrbahn ausscheren. Da in diesem Fall zwei Fahrspuren zu überwinden sind, ist das Überholmanöver mit zusätzlichen Gefahren verbunden. Denn es besteht die Gefahr, dass Fahrzeugführer, die auf der linken Fahrspur besonders schnell unterwegs sind, den begonnenen Überholvorgang nicht als solchen erkennen und sich dadurch ein Unfall ereignet.
Müssen Mittelspurschleicher mit Sanktionen rechnen?
Zwar schreibt § 2 Abs. 2 StVO ein generelles Rechtsfahrgebot vor, allerdings definiert der Gesetzgeber dabei auch Ausnahmen. So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Wie dieser Auszug zeigt, ist es Fahrzeugführern außerhalb geschlossener Ortschaften auf mindestens dreispurigen Straßen gestattet, auch dauerhaft die mittleren Fahrstreifen zu nutzen. Dieser Regelung dient eigentlich dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem häufige Spurwechsel vermieden werden. Gleichzeitig kann dies aber auch dazu führen, dass Mittelspurschleicher keine Sanktionen zu befürchten haben. Die absichtliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Behinderung durch zu langsames Fahren lassen sich aber ggf. trotzdem sanktionieren.
Wichtig! Autofahrer sollten sich durch einen Mittelspurschleicher nicht provozieren und zu einem unüberlegten Verhalten hinreißen lassen. Denn wer andere Verkehrsteilnehmer durch Abstandsunterschreitungen bedrängt oder unerlaubterweise die Lichthupe einsetzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog kann mitunter auch eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr drohen, die bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.