Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
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Anzeige für Drängler und Ausbremser
Im öffentlichen Straßenverkehr treffen die verschiedensten Mentalitäten und Fahrstile aufeinander, sodass unter den einzelnen Verkehrsteilnehmern nicht immer Einigkeit herrscht, wie eine Situation zu bewerten ist. Wer eine aggressive Fahrweise an den Tag legt oder sich nicht an die Vorgaben zum Sicherheitsabstand hält, muss daher unter Umständen mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen.
Doch was bedeutet „Nötigung“ im Straßenverkehr? Kann das Zuparken eines anderen Fahrzeugs diesen Tatbestand erfüllen oder der Einsatz der Lichthupe? Was kostet eine Nötigung im Straßenverkehr? Und was kann ich tun, wenn ich selbst beim Autofahren genötigt wurde? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Nötigung im Straßenverkehr
Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt laut Definition vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch ein vorsätzlich verkehrswidriges Verhalten Sie so unter Druck setzt, dass Sie aus Angst zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden. Hier finden Sie zur Nötigung im Straßenverkehr verschiedene Beispiele.
Der Gesetzgeber sieht für eine Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Darüber hinaus drohen drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Haben Sie wegen dem Vorwurf einer im öffentlichen Straßenverkehr begangenen Nötigung Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, ist eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen.
Nein, bei der Straftat Nötigung handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Erlangen Polizei und Staatsanwaltschaft davon Kenntnis, muss demnach die Aufnahme von Ermittlungen erfolgen. Möglich ist dies in der Regel aber nur, wenn die Betroffenen eine Nötigung im Straßenverkehr melden.
Nötigung im Straßenverkehr: Voraussetzungen der Straftat
Entgegen der verbreiteten Meinung ist die Nötigung im Straßenverkehr kein eigener Paragraph im StGB, sondern es gelten die unter § 240 definierten allgemeinen Vorgaben zur Nötigung. Darin heißt es:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Nötigung liegt demnach vor, wenn jemand vorsätzlich unter Druck gesetzt wird und sich dadurch aus Angst um sein Leben zu einem bestimmten Verhalten gezwungen sieht. Dabei stellt diese Furcht ein wichtiges Tatmerkmal dar.
Darüber hinaus gibt der Auszug auch Auskunft über das bei einer Nötigung im Straßenverkehr geltende Strafmaß. So müssen Täter bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Zusätzlich dazu können für eine Nötigung im Straßenverkehr 3 Punkte in Flensburg drohen, wenn gleichzeitig die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Erfolgt hingegen nur die Anordnung eines Fahrverbots, führt dies zu 2 Punkten.
Was gilt beim Autofahren als Nötigung?
Ein rücksichtloses Verhalten beim Überholvorgang alleine rechtfertigt den Straftatbestand üblicherweise nicht. Anders sieht es hingegen aus, wenn Täter die Fortbewegung des Opfers unterbinden will. In einem solchen Fall kann wegen Nötigung im Straßenverkehr das Ausbremsen anderer eine Strafe nach sich ziehen. Zu dieser Entscheidung kam das Kammergericht Berlin am 20. Dezember 2016 (Az.: (3) 161 Ss 211/16 (144/16)).
Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr kann auch dichtes Auffahren in Kombination mit dem Einsatz von Hupe und Lichtzeichen begründen. So urteilte das Amtsgericht Mannheim am 01. Februar 1957 (Az.: 8 Ds 96/56).
Es handelt es übrigens nicht automatisch um eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn die Lichthupe beim Überholen auf der Autobahn zum Einsatz kommt. Denn gemäß § 16 StVO ist in diesem Fall die Abgabe von Schall- und Lichtzeichen erlaubt.
Das gezeigte Fehlverhalten erfüllt nicht die Kriterien einer Nötigung im Straßenverkehr? Ein Bußgeld kann dennoch drohen, wenn ein Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln vorliegt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Abstandsunterschreitungen oder Fehler beim Überholen handeln.
Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstatten: Was ist zu beachten?
Werden Verkehrsteilnehmer gegen ihren Willen zu einem bestimmten Verhalten gedrängt, kann dies zu schweren Unfällen führen. Aus diesem sollten Sie sich nicht scheuen, bei einer Nötigung im Straßenverkehr einen entsprechenden Strafantrag zu stellen. Dabei sind vor allem folgende Angaben wichtig:
- Angaben zum Fahrzeug (Kennzeichen, Marke, Typ, Farbe etc.)
- Informationen zum Fahrer (Geschlecht, Aussehen, Alter etc.)
- Details zum Vorfall (Ort, Zeit, Tatbeschreibung etc.)
- ggf. Zeugenaussagen oder sonstige Beweise
Grundsätzlich kann eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr auch ohne Beweise und Zeugen erstattet werden. Denn die Justiz geht prinzipiell davon aus, dass es sich bei der anzeigenden Person tatsächlich um das Opfer handelt. Zudem entstehen durch eine Verurteilung des Täters keine wirtschaftlichen Vorteile für das Opfer. Schließlich fließt eine wegen Nötigung im Straßenverkehr gezahlte Geldstrafe in die Staatskasse.
Wichtig! Beachten Sie, dass bei einer Nötigung im Straßenverkehr die Verjährung nach fünf Jahren eintritt.