Parken in zweiter Reihe: Definition, Bußgeld und sonstige Sanktionen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog: Parken in zweiter Reihe

TatbestandBußgeldPunkte
Unerlaubt in zweiter Reihe parken55 Euro
… mit Behinderung
80 Euro1
… länger als 15 Minuten
85 Euro1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung
90 Euro1
… mit Gefährdung
90 Euro1
… mit Unfallfolge110 Euro1

Wenn es an Parkplätzen mangelt

Parken in zweiter Reihe: Droht eine Strafe für Autofahrer?
Parken in zweiter Reihe: Droht eine Strafe für Autofahrer?

In den Städten sind Parkplätze vielerorts Mangelware und die Suche nach einem geeigneten Stellplatz kann nervenzehrend sein. Steht nur eine kleine Erledigung an, entschließen sich so manch ein Autofahrer dazu, sein Kfz neben anderen Fahrzeugen, die am rechten Fahrbahnrand parken, abzustellen.

Doch welche Vorschriften gelten gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim sogenannten Parken in der zweiten Reihe? Ist dies in Ausnahmefällen erlaubt? Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken? Ist das Warnblicklicht dabei einzuschalten? Und wann müssen Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Parken in zweiter Reihe

Darf man in zweiter Reihe parken?

Nein, das Parken in zweiter Reihe ist gemäß StVO untersagt. Allerdings sieht das Gesetz auch eine Ausnahme vor.

Welche Fahrzeuge dürfen in 2. Reihe parken?

Um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, ist Taxen das Parken in 2. Reihe erlaubt. Ein Bußgeld lässt sich allerdings nur vermeiden, wenn die Verkehrslage eine solches Vorgehen auch zulässt.

Was bedeutet das unerlaubte Parken in zweiter Reihe?

Der Gesetzgeber bewertet ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit. Fürs Parken in zweiter Reihe droht daher mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Eine Übersicht der Sanktionen finden Sie hier.

Video: Parken in zweiter Reihe

Dieses Video erklärt Ihnen genauer, inwiefern Sie in zweiter Reihe halten oder parken dürfen.
Dieses Video erklärt Ihnen genauer, inwiefern Sie in zweiter Reihe halten oder parken dürfen.

Dürfen Autofahrer zum Parken die zweite Reihe nutzen?

Wann ist das Parken in der zweiten Reihe erlaubt?
Wann ist das Parken in der zweiten Reihe erlaubt?

Wo in Deutschland das Parken und Halten mit Kfz erlaubt bzw. verboten ist, ergibt sich aus der StVO. Ein Blick in den Gesetzestext verrät dabei, dass das Parken in zweiter Reihe grundsätzlich untersagt ist. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch eine Ausnahme von dieser Verkehrsregel vor. So heißt es unter § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO:

Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

Taxifahrern ist demnach das Parken in zweiter Reihe gestattet. Allerdings gilt dieses Sonderrecht nur, um Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Zudem gilt es zu prüfen, ob die Verkehrslage ein solches Vorgehen überhaupt ermöglicht. Für Paketdienste oder Lieferanten gilt eine solche Ausnahmeregelung hingegen nicht.

Übrigens! Nutzen Sie die zweite Reihe nicht zum Parken, sondern zum Halten, kann dies zulässig sein. Dies ist etwa beim Be- und Entladen sowie beim Ein- und Aussteigen der Fall. Dabei sollten Autofahrer unbedingt darauf achten, dass sie tatsächlich halten. Denn gemäß § 12 Abs. 2 StVO gilt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Was kann Autofahrer das unerlaubte Parken in zweiter Reihe kosten?

Müssen Autofahrer, die in zweiter Reihe parken, mit Sanktionen rechnen?
Müssen Autofahrer, die in zweiter Reihe parken, mit Sanktionen rechnen?

Wie zuvor ausgeführt, ist das Parken in der zweiten Reihe in der Regel nicht erlaubt. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Daher droht für Autofahrer, die die zweite Reihe zum Parken nutzen, keine Strafe, sondern ein Verwarn- bzw. Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt dabei von den Umständen der Tat ab.

Dabei sieht der Gesetzgeber für den allgemeinen Parkverstoß ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vor. Führt das Parken in zweiter Reihe zu einem Unfall, geht mit einer Gefährdung oder Behinderung einher oder dauert länger als 15 Minuten an, erhöht sich die Geldsanktion. Zudem muss der Parksünder mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sanktionen können außerdem drohen, wenn Verkehrsteilnehmer, die die zweite Reihe zum parken nutzen, das Warnblinklicht einschalten. Denn gemäß § 16 StVO handelt es sich dabei um einen missbräuchlichen Einsatz von Leuchtzeichen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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