Rechtsbehelfsbelehrung: Welchen Zweck erfüllt sie?

Von Arnhold H.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Kurz & knapp: Rechtsbehelfsbelehrung

Was ist eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung?

Die Rechtsbehelfsbelehrung soll Sie über Ihre Rechte im Hinblick auf die Anfechtung einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung informieren. In Deutschland ist sie in den meisten Rechtsgebieten grundsätzlich auszustellen. Ob es Muster für solche Belehrungen gibt, können Sie hier herausfinden.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsmittel und Rechtsbehelf?

Beide Begriffe finden meist synonyme Verwendung, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Ein Rechtsbehelf ist der Oberbegriff und bezeichnet das Verfahren selbst, um sich gegen eine Entscheidung zu wehren. Ein Rechtsmittel stellt hingegen einen konkreten Rechtsbehelf dar (bspw. eine Beschwerde, Berufung oder Revision). In diesem Abschnitt finden Sie eine ausführlichere Zusammenfassung dieser Bestandteile einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Welche Bedeutung hat eine Rechtsbehelfsbelehrung bei einem Bescheid?

Es ist in der Regel davon abhängig, ob Sie bereits rechtliche Schritte in Form eines Rechtsbehelfs eingeleitet haben oder nicht. Erhalten Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung für einen Bußgeldbescheid oder Gerichtsbescheid, soll diese Sie über die ersten Möglichkeiten informieren, die Ihnen für eine Anfechtung zur Verfügung stehen. Bei einem Abhilfebescheid gibt es in der Regel keine Belehrung bis auf eine Widerspruchsklausel. Widerspruchsbescheide benötigen hingegen eine Aufklärung über weitere mögliche Schritte (wie bspw. eine Anfechtungsklage). Welche Informationen grundsätzlich in einer Belehrung stehen müssen, erfahren Sie hier.

Ist ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung gültig?

Ja, ein Bußgeldbescheid bzw. ein Gerichtsurteil bleiben trotzdem wirksam. Eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung (Beispiele dafür sind falsche Angaben und irreführende Formulierungen, die Ihr Vorgehen erschweren) sorgt also nicht direkt dafür, dass etwas ungültig wird. Können Sie Ihre Rechtsbehelfsfrist (bspw. 2 Wochen bei Bußgeldbescheiden) deswegen nicht einhalten, besteht allerdings die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Ihr Verfahren wird danach so angesehen, als hätten Sie die Frist nie versäumt. Sie müssen diesen Schritt aber ausführlich begründen können.

Rechtliche Grundlagen der Rechtsbehelfsbelehrung

Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss zum Beispiel immer enthalten, welche Formvorschriften es für einen bestimmten Rechtsbehelf gibt.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss zum Beispiel immer enthalten, welche Formvorschriften es für einen bestimmten Rechtsbehelf gibt.

„Rechtsmittelbelehrung“ und „Rechtsbehelfsbelehrung“ sind zwei Begriffe mit einem ähnlichen Hintergrund – sie stimmen jedoch nicht hundertprozentig überein. Rechtsbehelfe dienen grundsätzlich dazu, jegliche gerichtliche oder behördliche Entscheidungen anfechten und damit womöglich sogar abmildern oder rückgängig machen zu können. Rechtsmittel sind wiederum konkrete Rechtsbehelfe.

Für Behelfe gibt es grundsätzlich die folgende Unterteilung:

  • formlos: Jede Verwaltungshandlung kann durch einen solchen Rechtsbehelf angezweifelt werden (bspw. über eine Aufsichtsbeschwerde, Petition oder Gegenvorstellung). Hier sind Sie nicht an etwaige Antragsformen oder Fristen gebunden. Der Behelf muss lediglich dem Sachverhalt entsprechend passend gewählt sein.
  • förmlich: Diese Art von Behelfen muss sich an vorgeschriebene Formen und Fristen halten. Sie umfasst neben Rechtsbehelfen wie Einsprüchen, Widersprüchen, Beschwerden oder Anträgen auf Zurücksetzung von Verfahren auch spezifische Rechtsmittel (bspw. Berufung und Revision).

Auch wenn nicht jeder Gesetzestext die gleichen Formulierungen dazu beinhaltet, bleibt deren allgemeingültige Aussage die gleiche: Jedem Betroffenen steht eine Belehrung über zulässige Rechtsbehelfe und -mittel zu, sofern es sich um eine anfechtbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts handelt. Damit ist sie in den meisten Rechtsgebieten mittlerweile Pflicht (egal ob Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung). ZPO und VwGO bilden z. B. bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Prozessen die gesetzliche Basis für den Einsatz von solchen Informationsschreiben.

Wichtig: Bei Strafprozessen gibt es bei der Rechtsbehelfsbelehrung gemäß StPO zusätzliche Einteilungen in ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe. Zu ersteren zählen alle Rechtsmittel, wie bspw. die Beschwerde (§§ 304 ff.), die Revision (§§ 333 ff.) oder die Berufung (§§ 312 ff.). Letztere beinhalten hingegen Maßnahmen wie die Wiedereinsetzung in einen vorigen Stand oder die Wiederaufnahme eines Verfahrens (§§ 359 ff.).

Der Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung und wann diese nötig ist

Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelfsbelehrung: Fehlt die Belehrung, verlängert sich Ihre Frist gemäß § 58 Abs. 2 des VwGO auf ein Jahr.
Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelfsbelehrung: Fehlt die Belehrung, verlängert sich Ihre Frist gemäß § 58 Abs. 2 des VwGO auf ein Jahr.

Wann kommt es in der Regel zu einer Rechtsbehelfsbelehrung? Im Verwaltungsrecht regelt bspw. § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Belehrungspflicht.

Wird die Rechtsbehelfsbelehrung für einen Verwaltungsakt notwendig, müssen sich die Behörden nach § 37 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) richten.

In folgenden Rechtsgebieten ist eine Belehrung unter anderem ebenfalls verpflichtend:

  • Einspruchsverfahren bei Finanzbehörden (§356 der Abgabenordnung (AO) Abs. 1)
  • sozialgerichtliche Verfahren (§ 66 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Abs. 1)
  • Strafrecht (§ 35a der Strafprozessordnung (StPO))
  • Familienrecht (§ 39 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG))
  • Arbeitsrecht (§ 9 Abs. 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG))
  • Sozialrecht (§ 36 des zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X))
  • Zivilrecht (§ 232 der Zivilprozessordnung (ZPO))

Wichtig: Es gibt unterschiedliche Regelungen zur Rechtsbehelfsbelehrung beim Abhilfebescheid und Widerspruchsbescheid. Gemäß § 73 Abs. 3 S. 1 der VwGO muss nur bei letzterem eine solche Belehrung dabei sein, nicht aber zwingend bei ersterem. Bei einem Abhilfebescheid ist die Rechtsbehelfsbelehrung für Ihren Widerspruch grundsätzlich nicht verpflichtend, weil das Gericht oder die Behörde nach Einlegung des Behelfs Ihren jeweiligen Forderungen stattgegeben haben. Es wird dann in der Regel nur eine Widerspruchsklausel beigefügt. Handelt es sich stattdessen um eine Absage in Form eines Widerspruchsbescheids, werden Sie über die nächstmöglichen Schritte (z. B. eine Anfechtungsklage) aufgeklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Ist eine Klage eine zulässige Reaktion auf eine Entscheidung, muss diese in der Belehrung aufgeführt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Ist eine Klage eine zulässige Reaktion auf eine Entscheidung, muss diese in der Belehrung aufgeführt werden.

Ähnlich wie beim Anwendungsbereich, ist eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung auch vom Inhalt her an einige Vorgaben gebunden, die in jedem Fall darin enthalten sein müssen.

Sie gibt demnach z. B. an, welche Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, innerhalb welcher Fristen diese eingelegt werden müssen und bei welcher Behörde oder welchem Gericht der Rechtsbehelf einzureichen ist.

Kontrollieren Sie daher, ob folgende Angaben vorhanden sind:

  • die/das zuständige Behörde oder Gericht
  • welche Art des Rechtsbehelfs bzw. konkreten Rechtsmittels zulässig ist
  • die Frist, bis zu der Sie bspw. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Widerspruch gegen eine Gerichtsentscheidung einlegen müssen
  • die Art, in der Sie den Rechtsbehelf bei der Behörde beantragen sollen (z. B. welche Vorschriften bezüglich der Form gelten)

Was können Sie aber tun, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft sein sollte? Erhalten Sie bspw. keine Bußgeldbescheid-Rechtsbehelfsbelehrung, kann Ihre Frist, einen bestimmten Rechtsbehelf einzulegen, auf ein Jahr verlängert werden. Wichtig ist nur, dass der erhaltene Bescheid selbst nicht dadurch unwirksam wird, sondern lediglich eine Fristverlängerung stattfindet. Gleiches gilt für falsche oder missverständliche Angaben im Belehrungsschreiben.

Gibt es für die Rechtsbehelfsbelehrung ein generelles Muster?

Nein. In der Regel verwendet jedes Bundesland seine eigenen Formulierungen, die sich entweder gar nicht oder nur geringfügig überschneiden und fallspezifisch sind. Aus diesem Grund lässt sich keine generelle Musterformulierung finden. Ein Beispiel soll Ihnen trotzdem einmal verdeutlichen, wie bspw. die Rechtsbehelfsbelehrung nach misslungenem Widerspruch als potenzielles Muster aussehen kann:

„Gegen den Bescheid des/der [Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat] vom [Datum des Ausgangsbescheids] kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheids Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht [Ortsbezeichnung des zuständigen Verwaltungsgerichts] in [Postleitzahl und Sitz des zuständigen Verwaltungsgerichts], Postfachanschrift: Postfach […], Hausanschrift: […].“ (Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord des Bundeslandes Bayern)

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 verstärkt Arnhold das Redaktionsteam von bussgeldrechner.com. Davor absolvierte er Studien in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. In seinem redaktionellen Alltag befasst er sich vorwiegend mit verkehrsrechtlichen Sachverhalten und anderen dazugehörigen Rechtsthemen.

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