Wann die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid eintritt

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Rechtskraft beim Bußgeldbescheid

Wann tritt die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid ein?

Ein Bußgeldbescheid erwächst in Rechtskraft, wenn Sie das Bußgeld bezahlen oder nach Ablauf der Einspruchsfrist von 14 Tagen.

Welche Folgen hat es, wenn der Bescheid rechtskräftig ist?

Liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor, so ist es in aller Regel nicht mehr möglich, Einspruch gegen diesen einzulegen. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid während eines Urlaubs, so ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich. Hier lesen Sie mehr dazu.

Was können Sie tun, damit der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird?

Um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern, haben Sie ab Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, schriftlich einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. So lange dieser geprüft wird und das Verfahren läuft, kann keine Rechtskräftigkeit eintreten.

Was bedeutet rechtskräftig eigentlich?

Wann liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor?
Wann liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor?

Der Begriff der Rechtskraft ist wohl vielen Menschen eher bekannt aus Straf- als aus Bußgeldverfahren. In beiden Fällen spielt er allerdings eine zentrale Rolle. In diesem Artikel wollen wir uns näher damit beschäftigen, wann ein Bußgeldbescheid eigentlich rechtskräftig wird und was das für den Verkehrssünder konkret bedeutet.

Sie sind zu schnell gefahren, wurden dabei geblitzt und haben nun ein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten? Dann wird Ihnen mindestens eine Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen. Hinzu können, je nach Schwere des Verstoßes, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote von bis zu drei Monaten kommen.

Werden die im Bußgeldbescheid aufgeführten Sanktionen rechtskräftig, so können Sie in aller Regel keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Das bedeutet, dass Sie nach Rechtskraft die Konsequenzen Ihres Verstoßes tragen müssen. Zudem definiert § 84 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Folgendes:

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Nun stellt sich die Frage, wann es überhaupt dazu kommt, dass ein Bußgeldbescheid die Rechtskraft erlangt. Grundsätzlich können Sie diese Information dem Bescheid selbst entnehmen. Das Schreiben muss nämlich eine Angabe darüber enthalten, wann es rechtskräftig und damit auch vollstreckbar wird.

In aller Regel gilt dafür eine Frist von zwei Wochen. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das kann etwa dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.

Sind Sie nicht sicher, ob dieser Schritt in Ihrem Fall Sinn ergibt, können Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie beraten und sobald er mit dem Fall beauftragt wurde auch eine Akteneinsicht beantragen.

Gut zu wissen: Eine Rechtskraft des Bußgeldbescheids tritt auch ein, wenn Sie die geforderte Geldbuße bezahlen. Somit gilt das Verfahren als abgeschlossen und Rechtsmittel sind in aller Regel nicht mehr möglich.

Rechtskräftiger Bußgeldbescheid: Sind Rechtsmittel immer ausgeschlossen?

Sie müssen vor Eintritt der Rechtskraft einen Einspruch einlegen.
Sie müssen vor Eintritt der Rechtskraft einen Einspruch einlegen.

Zwar tritt die Rechtskraft von einem Bußgeldbescheid nach 14 Tagen automatisch ein, allerdings gibt es dann doch eine Möglichkeit, noch Rechtsmittel einlegen zu dürfen.

Waren Sie nämlich beispielsweise im Urlaub als das Schreiben bei Ihnen einging, so hatten Sie ja nie die Chance, einen Einspruch einzulegen.

In einem solchen Fall greift § 32 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

Wird der Antrag bewilligt, beginnt die Einspruchsfrist von vorne. Sie haben ab Bekanntgabe also zwei Wochen Zeit, sich schriftlich an die Bußgeldstelle zu wenden.

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Über den Autor

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Sarah K.

Sarah kam nach Ihrem Journalismus-Studium 2016 in unser Team und unterstützt die Redaktion seither. Sie beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Verkehrsrecht und versucht, diese leicht verständlich zu erklären.

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