Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2026
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FAQ: Rechtskraft beim Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid erwächst in Rechtskraft, wenn Sie das Bußgeld bezahlen. Zahlen Sie nicht, tritt die Rechtskraft nach Ablauf der Einspruchsfrist von 14 Tagen ein.
Liegt ein rechtskräftiger Bescheid vor, so ist es in aller Regel nicht mehr möglich, Einspruch gegen diesen einzulegen. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid während eines Urlaubs, so ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich. Hier lesen Sie mehr dazu.
Um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern, haben Sie ab Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. So lange dieser geprüft wird und das Verfahren läuft, kann keine Rechtskräftigkeit eintreten.
Inhalt
Was bedeutet rechtskräftig eigentlich?
Der Begriff der Rechtskraft ist wohl vielen Menschen eher aus Straf- als aus Bußgeldverfahren bekannt. In beiden Fällen spielt er allerdings eine zentrale Rolle. In diesem Artikel wollen wir uns näher damit beschäftigen, wann ein Bußgeldbescheid eigentlich rechtskräftig wird und was das für den Verkehrssünder konkret bedeutet.
Sie sind zu schnell gefahren, wurden dabei geblitzt und haben nun ein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten? Dann wird Ihnen mindestens eine Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen. Hinzu können, je nach Schwere des Verstoßes, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote von bis zu drei Monaten kommen.
Werden die im Bußgeldbescheid aufgeführten Sanktionen rechtskräftig, so können Sie in aller Regel keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Das bedeutet, dass Sie nach Rechtskraft die Konsequenzen Ihres Verstoßes tragen müssen. Zudem definiert § 84 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Folgendes:
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
Wann erlangt ein Bußgeldbescheid Rechtskraft? Grundsätzlich können Sie diese Information dem Bescheid selbst entnehmen. Das Schreiben muss nämlich eine Angabe darüber enthalten, wann es rechtskräftig und damit auch vollstreckbar wird.
In aller Regel gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das kann etwa dann sinnvoll sein, wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.
Sind Sie nicht sicher, ob dieser Schritt in Ihrem Fall Sinn ergibt, können Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie beraten und, sobald er mit dem Fall beauftragt wurde, auch eine Akteneinsicht beantragen.
Gut zu wissen: Eine Rechtskraft des Bußgeldbescheids tritt auch ein, wenn Sie die geforderte Geldbuße bezahlen. Somit gilt das Verfahren als abgeschlossen und Rechtsmittel sind in aller Regel nicht mehr möglich.
Rechtskräftiger Bußgeldbescheid: Sind Rechtsmittel immer ausgeschlossen?
Zwar tritt die Rechtskraft von einem Bußgeldbescheid nach 14 Tagen automatisch ein, allerdings gibt es auch dann noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Waren Sie nämlich beispielsweise im Urlaub, als das Schreiben bei Ihnen einging, so hatten Sie keine Chance, einen Einspruch einzulegen.
In einem solchen Fall greift § 32 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
Wird der Antrag bewilligt, beginnt die Einspruchsfrist von vorne. Sie haben ab Bekanntgabe also zwei Wochen Zeit, sich schriftlich an die Bußgeldstelle zu wenden.
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