Geldbuße gemäß OWiG: Wissenswertes für Verkehrsteilnehmer

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sanktionen im Straßenverkehr

Wann zieht eine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße nach sich?
Wann zieht eine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße nach sich?

Halten sich Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen nicht an die geltenden Vorschriften, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber allerdings je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Sanktionen. So zieht eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht selten eine Geldbuße nach sich, die unter Umständen zusätzlich auch noch durch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot ergänzt wird.

Doch was ist eine Geldbuße laut Definition konkret? Wann zieht eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr eine solche nach sich? Kann eine Geldbuße in Deutschland verjähren? Welche Fristen gilt es dabei zu beachten? Und worin unterscheiden sich Geldbuße und Geldstrafe? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema „Geldbuße“

Wann ist von einer Geldbuße die Rede?

Als Geldbuße werden laut Definition alle monetären Sanktionen bezeichnet, welche die Behörden bei Ordnungswidrigkeiten verhängen. Es handelt sich hierbei also um einen Oberbegriff für Bußgeld und Verwarnungsgeld.

Wer bestimmt die Höhe der Geldbuße bei Verkehrsverstößen?

Welche Sanktionen der Gesetzgeber für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vorsieht, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Da dieser sowohl Buß- als auch Verwarnungsgelder umfasst, kann er auch als Geldbußenkatalog bezeichnet werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße?

Beide Begriffe bezeichnen grundsätzlich Geldsanktionen, die in Deutschland für bestimmte Fehlverhalten verhängt werden können. Wodurch sich Geldbuße und Geldstrafe auszeichnen und somit auch unterscheiden, lesen Sie hier.

Grundlagen zur Geldbuße

Oberbegriff Geldbuße: Im Verkehr lassen sich Ordnungswidrigkeiten als Verwarnungs- oder Bußgeld ahnden.
Oberbegriff Geldbuße: Im Verkehr lassen sich Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld ahnden.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften und Gesetze hält, muss grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Für Ordnungswidrigkeiten sieht der Gesetzgeber dafür in erster Linie eine sogenannte Geldbuße vor. Dabei ergeben sich die maßgeblichen Vorschriften vor allem aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). So heißt es zur Höhe einer möglichen Geldbuße unter Paragraph 17 Abs. 1 OWiG:

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Wie dieses Zitat zeigt, sind Geldbußen üblicherweise auf maximal 1.000 Euro gedeckelt, allerdings gibt es im Verkehrsrecht auch Ausnahmen. So müssen Autofahrer, die zum dritten Mal gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen haben, mit einer Geldsanktion in Höhe von 1.500 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.

Bei einer Geldbuße für Verkehrsverstöße kann es sich je nach Vorgehen der Behörde um ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld handeln. Sieht der Tatbestandskatalog eine Sanktion zwischen 5 und 55 Euro vor, besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Verwarnungsgeldes ein verkürztes Verfahren einzuleiten. Wird das Knöllchen fristgerecht bezahlt, gilt dieses als abgeschlossen. Liegt die Geldbuße laut bundeseinheitlichem Katalog bei mindestens 60 Euro, ist hingegen ein Bußgeldverfahren notwendig. Dieses geht mit mehr Bürokratie und somit auch mehr Kosten einher.

Werden rechtliche Begriffe im Alltag verwendet, kann dabei schnell etwas durcheinandergeraten. So werden Geldbuße und Geldstrafe zum Beispiel mitunter als Synonyme verwendet. Zwar versteht normalerweise jeder, was damit gemeint ist, korrekt ist die Verwendung allerdings nicht. Denn bei den Juristen kommt es nicht selten auf die Feinheiten an. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Merkmale in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Merk­malGeld­bußeGeld­strafe
Droht bei…Ord­nungs­widrig­keitenStraf­taten
Wird fest­gelegt durch…Tat­be­stands­kata­logRich­ter
Höhe der Geld­sank­tion…ein­heit­lichein­kommens­ab­hängig
Infor­mation zur Geld­sank­tion…Verwar­nung /
Buß­geld­be­scheid
Ur­teil
An­fech­tung durch…Ein­spruchBe­ru­fung / Revi­sion

Ratenzahlung, Fahrverbote und Verjährungsfristen

Höhere Geldbuße statt Fahrverbot: Ist ein solcher Handel möglich?
Höhere Geldbuße statt Fahrverbot: Ist ein solcher Handel möglich?

Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten ist es mit einem Bußgeld häufig nicht getan. So sieht der Tatbestandskatalog in solchen Fällen in der Regel zusätzlich Konsequenzen – wie Punkte in Flensburg und zeitweise Fahrverbote – vor. Die Kombination dieser Sanktionen sollen beim Verkehrssünder Unannehmlichkeiten verursachen und dafür sorgen, dass künftig die Vorschriften eingehalten werden.

Gleichzeitig gilt es aber auch so gut wie möglich und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu verhindern, dass die Sanktionen Existenzen bedrohen. Aus diesem Grund sieht beispielsweise § 18 OWiG die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu. Wer also Probleme hat, die Geldbuße auf einmal zu begleichen, kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die Zahlung in Teilbeträgen vereinbaren.

Für Mitarbeiter im Außendienst oder Pendler kann der zeitweise und unfreiwillige Verzicht auf den Führerschein mitunter den Verlust des Berufes bedeuten. Daher ist es unter Umständen möglich, von einem angedachten Fahrverbot abzusehen und dafür die Zahlung einer höheren Geldbuße zu vereinbaren. Da ein Fahrverbot allerdings eine hohe erzieherische Funktion hat, wird von dieser Option nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht. Ob diese Möglichkeit in Ihrem individuellen Fall besteht, sollten Sie im Vorfeld ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

Wann tritt die Verjährung bei einer Geldbuße ein?

Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, beginnt ab dem Moment der Tat die sogenannte Verfolgungsverjährung. Die Behörden haben dann im Regelfall drei Monate Zeit, Ihnen eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Allerdings gibt es auch behördlichen Vorgänge, welche die Verjährungsfrist unterbrechen. Dies ist zum Beispiel bei Versand eines Anhörungsbogens der Fall.

Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides beginnt die Vollstreckungsverjährung. Diese bestimmt, innerhalb welches Zeitraums die Behörden die Geldbuße durchsetzen können. Abhängig von der Höhe der Sanktion erfolgt die Verjährung nach drei bzw. fünf Jahren.

Bildnachweise: eigenes Bild, fotolia.com/© machiavel007, istockphoto.com/Ximagination

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissen und Kulturanthropologie studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.com und bereitet dafür komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich auf.

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