Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Das Auto oder Motorrad nur in bestimmten Monaten anmelden
Von Frühling bis Herbst sind die Straßen voll von Motorrädern und Rollern. Bei gutem Wetter die Straßen mit dem zweirädrigen Gefährt unsicher zu machen, gehört für viele Fahrer zur warmen Jahreszeit dazu. Den Fahrtwind zu spüren, vermittelt vor allem ein Gefühl von Freiheit.
Damit die Fahrzeuge nicht über das gesamte Jahr zugelassen werden müssen, können bei der Zulassungsbehörde sogenannte Saisonkennzeichen beantragt werden. Diese sind, anders als Kurzzeitkennzeichen, zwischen zwei und elf Monate pro Jahr gültig. Daraus ergeben sich eine niedrigere Steuer und oftmals auch günstigere Versicherungsbeiträge.
Aber wie sieht ein Saisonkennzeichen eigentlich aus? Dürfen Sie ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auch außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen abstellen? Was müssen Sie bezüglich der Versicherung bei einem Saisonkennzeichen beachten? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Saisonkennzeichen
Mit diesem Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb einer zuvor definierten Saison im Straßenverkehr nutzen. Beliebt etwa bei Motorrädern oder Oldtimern, die häufig nur in der wärmeren Jahreszeit zum Einsatz kommen.
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum begrenzt und auf dem Nummernschild vermerkt. Der Zeitraum darf dabei mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate lang sein. Nutzen Sie das Kfz außerhalb des angegebenen Zeitraum, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Durch das Saisonkennzeichen fallen Kfz-Steuer und Versicherungsprämie nur während der Saison an. Trotz der zeitweisen Nutzung gelten allerdings die regulären Fristen für die Hauptuntersuchung.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
In Deutschland existieren Saisonkennzeichen seit 1997. Ein solches Kennzeichen bietet sich vor allem an, wenn Sie Ihr Kfz nicht im gesamten Jahr fahren wollen oder können. Dies ist oftmals bei Motorrädern oder Rollern der Fall. Die Fahrzeuge stehen bei Eis, Schnee und großer Kälte im Winter meistens nur in der Garage und warten auf ihren nächsten Einsatz im Frühjahr.
Der Aufbau des Saisonkennzeichens unterscheidet sich kaum vom herkömmlichen Kennzeichen. Ganz links ist der Buchstabe zur Länderkennung ersichtlich.
Anschließend folgt die Abkürzung der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises. Dahinter sind die Siegel für die Hauptuntersuchung und das Bundesland aufgedruckt.
Es folgt eine individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge für die Identifikation des Fahrzeugs. Ganz rechts ist der Zulassungszeitraum eingeprägt. Die obere Zahl definiert den Anfangsmonat der Zulassung. Unter dem waagerechten Strich kann der letzte Monat der Zulassung abgelesen werden.
Steht im Kennzeichen beispielsweise oben eine 03 und unten eine 10, dann bedeutet dies, dass das Fahrzeug vom 01. März bis 31. Oktober des Jahres zugelassen ist. Von November bis einschließlich Februar darf das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden.
Grundsätzlich kann das Saisonkennzeichen für eine Dauer von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Die Dauer muss zwangsläufig an einem Stück erfolgen.
Saisonkennzeichen: Welche Kosten entstehen bei der Beantragung?
Saisonkennzeichen ersparen dem Halter eine Menge Behördengänge. Denn soll ein Kfz nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg angemeldet sein, muss es ohne Saisonkennzeichen jedes Jahr aufs neue ab- und wieder angemeldet werden.
Ein Saisonkennzeichen hat den Vorteil, dass es jedes Jahr für den gleichen Zeitraum gilt und so Steuern und Versicherungsbeiträge gespart werden können. Außerdem schlägt die Anmeldung der Kennzeichen nur einmalig mit 27 bis 32 Euro zu Buche. Diese müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde entrichtet werden.
Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für die Kennzeichenschilder rechnen. Diese können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Meistens kostet ein Schild durchschnittlich etwa 12 bis 20 Euro. Damit die Zulassung erfolgen kann, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Vollmachtgebers
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder als beglaubigte Kopie
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder als beglaubigte Kopie
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraums
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Wie Sie das Saisonkennzeichen ändern oder verlängern können
Möchte der Halter den Zulassungszeitraum ändern oder verlängern, ist eine förmliche Änderung bei der zuständigen Zulassungsbehörde vonnöten. Der Zeitraum für das Saisonkennzeichen kann dabei sowohl verkürzt als auch verlängert werden.
Zusätzlich zum Verwaltungsakt müssen außerdem die Kennzeichenschilder geändert werden. Der neue Zulassungszeitraum wird aufgedruckt. Damit der volle Versicherungsschutz weiterhin greift, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung kontaktieren, um den Versicherungszeitraum zu ändern. Eine neue elektronische Versicherungsbestätigung ist für die Zulassungsstelle zur Änderung nötig.
Was gilt beim Saisonkennzeichen bezüglich der Versicherung?
Grundsätzlich müssen Sie das Fahrzeug, für welches Sie ein Saisonkennzeichen beantragen wollen, zunächst bei Ihrer Kfz-Haftpflicht melden. Nach Angabe des Saisonzeitraums bekommen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die für die Anmeldung vonnöten ist.
Nicht immer ist der Versicherungstarif für einen kürzeren Jahreszeitraum der günstigste. Rechnen Sie die Gebühren für das Saisonkennzeichen bestenfalls durch. Eventuell bietet sich bei Ihnen auch ein Wechselkennzeichen an. Mit diesem können zwei Fahrzeuge das ganze Jahr über im Wechsel betrieben werden.
Saisonkennzeichen und TÜV abgelaufen: Was Sie beachten sollten!
Jegliche Fahrten sind außerhalb des Versicherungs- und Zulassungszeitraums verboten. Auch Prüfungs- und Übungsfahrten dürfen dementsprechend nicht durchgeführt werden, wenn das Kfz nicht zugelassen ist.
Aber was müssen Sie tun, wenn der TÜV außerhalb des Zulassungszeitraums abläuft? Grundsätzlich dürfen Sie das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht zum TÜV fahren.
Sollte der TÜV beispielsweise im November 2016 abgelaufen sein und das Fahrzeug ist erst ab März 2017 wieder zugelassen, müssen Sie im März auf direktem Weg zum TÜV oder zur DEKRA fahren, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Fahren Sie außerhalb des Zulassungszeitraums mit dem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen, droht ein Bußgeld von 50 Euro. Kommt es dabei gar zu einem Sach- oder Personenschaden aufgrund eines Unfalls, muss Ihre Kfz-Haftpflicht nicht für den Schaden aufkommen, da dieser außerhalb des Versicherungsschutzes entstanden ist.