Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024
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Straftatbestand im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit
Gesetze und Regelungen sollen im Straßenverkehr für Recht und Ordnung sorgen. Wenn Autofahrer gegen die Regeln verstoßen, können Sie auf Basis dieser Gesetze zur Verantwortung gezogen werden. Entscheidend ist dabei, um welchen Verstoß es sich handelt.
Manche vorschriftswidrige Handlungen werden im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ziehen ggf. einen Bußgeldbescheid, Punkte und schlimmstenfalls ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot nach sich. Andere Zuwiderhandlungen haben so schwere Folgen, dass sie nicht mehr nach dem Ordnungswidrigkeiten-, sondern dem Strafrecht beurteilt werden müssen. Das bedeutet, dass auch kein Bußgeld-, sondern nunmehr ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Eine Straftat, die z. B. im oder in Verbindung mit dem Straßenverkehr begangen wurde, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Relevant sind dafür unter anderem das Strafgesetzbuch (StGB), Im Straßenverkehr auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Im Folgenden klären wir, welche Verkehrsstraftaten es gibt und wie diese bestraft werden.
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FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Straftat im Straßenverkehr
Es handelt sich um Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Verkehr begangen werden (z. B. illegale Autorennen). Beispiele für Verkehrsstraftaten finden Sie hier.
Die Verjährungsfristen sind davon anhängig, welches Strafmaß für die jeweilige Straftat maximal vorgesehen ist. Sofern die Frist nicht unterbrochen oder gehemmt wird, sind zwischen drei und dreißig Jahren vorgesehen – mit Ausnahme von Mord, der nie verjährt.
Als Sanktionen kommen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder der Führerscheinentzug infrage. Das Strafmaß wird stets von einem Gericht festgelegt.
Wann ist ein Verstoß eine Straftat: Definition
Es gibt verschiedene Ansätze, den Begriff Straftat zu definieren. In der Regel liegt eine Straftat vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Tat ist gesetzlich verboten und mit einer Strafe bedroht.
- Sie ist schuldhaft begangen worden, das heißt, der Täter war sich seiner Tat bewusst.
- Es liegen keine anerkannten Rechtfertigungsgründe (z. B. Notwehr) vor.
Um eine Verkehrsstraftat handelt es sich, wenn die Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde. Das bezieht sich aber nicht nur auf Tatbestände wie z. B. Fahrerflucht, sondern auch Kennzeichenmissbrauch oder Hinterziehung der Kfz-Steuer.
Gibt es eine Anzeigepflicht? Für Privatpersonen in aller Regel nicht, insbesondere nicht, wenn die Straftat bereits erfüllt ist. Eine Pflicht gibt es gem. § 138 StGB allerdings bei bestimmten geplanten Schwerverbrechen wie z. B. Hochverrat, Mord, Raub und Brandstiftung, von denen Sie Kenntnis erlangen. Eine anzeigepflichtige geplante Verkehrsstraftat ist z. B. der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, wenn der oder die Täter damit einen Unglücksfall herbeiführen oder eine Straftat ermöglichen oder verdecken wollen.
Sie sind Zeuge einer Straftat geworden oder haben Kenntnis über eine geplante Straftat? Bringen Sie dies zur Anzeige. Kontaktieren Sie hierfür die örtliche Polizeidienststelle oder wählen Sie in dringenden Fällen den polizeilichen Notruf unter der Nummer 110.
Wesentliche Unterscheide zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr
Grundsätzlich ist die Ordnungswidrigkeit von der Straftat abzugrenzen. Die Unterscheidung ist wichtig, da je nach Tat eine andere Behörde zuständig ist, ein anderes Verfahren angewandt wird und andere Sanktionen drohen. Nachfolgende Grafik verdeutlicht dies im Detail:
Verjährungsfristen bei Straftaten
Die Verjährung von Straftaten ist wesentlich länger als bei Ordnungswidrigkeiten. Mord ist eine Straftat die niemals verjährt. Bei den übrigen Straftatbeständen ist die Verjährungsfrist immer vom jeweiligen Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe für die Straftat abhängig.
Beachten Sie dabei, dass die Fristen unterbrochen oder gehemmt werden können, z. B. wenn ein Sachverständiger beauftragt wird oder eine Durchsuchungsanordnung ergeht. Eine Übersicht der Fristen für die Verfolgungsverjährung finden Sie in nachfolgender Tabelle:
Höchstmaß der Freiheitsstrafe | Verjährt nach ... |
---|---|
lebenslang | 30 Jahren |
über 10 Jahre | 20 Jahren |
5-10 Jahre | 10 Jahren |
1-5 Jahre | 5 Jahren |
Alle übrigen Taten verjähren nach drei Jahren. |
Ebenso wie schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten im Fahrerlaubnisregister (FAER) in Flensburg verzeichnet. Im Jahr 2018 waren es 250.266 Straftaten laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders häufig vertreten waren Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr sowie der Tatbestand „Unfallflucht“.
Welche Konsequenzen haben Straftaten im Straßenverkehr in Deutschland?
Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit sind Bußgelder und Punkte in Flensburg bei einer Straftat nicht mehr ausreichend. Es muss zu härteren Sanktionen gegriffen werden. Diese sind üblicherweise:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
In beiden Fällen entscheidet ein Gericht über das konkrete Strafmaß. Oft ist bereits ein Strafrahmen gesetzlich vorgegeben. Für Fahrerflucht (eigentlich: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB) sieht das Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Das Gericht wird dabei auch berücksichtigen, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und welcher Schaden dadurch entstanden ist. Zieht eine Straftat eine Geldstrafe nach sich, so wird diese in Tagessätzen verhängt. Laut § 40 StGB sind mindestens fünf und maximal 360 Tagessätze vorgesehen.
Die Höhe des täglichen Zahlbetrags ist in der Regel vom Nettoeinkommen des Betroffenen abhängig. Die gesamte Geldstrafe kann mithilfe folgender Faustformel ermittelt werden:
Anzahl der Tagessätze x (Nettoeinkommen : 30) = Höhe der Geldstrafe
Zusätzlich kommen natürlich ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug bei Straftaten infrage. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das klassische ein- bis dreimonatige Fahrverbot für Verkehrssünder, sondern um ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot für Straftäter nach § 44 StGB, das auch bei Straftaten ausgesprochen werden kann, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden.
Lebt der Betroffene in besonders schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alternativ kann das Gericht auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen. Ein Tagessatz entspricht einem Tag im Gefängnis. Allerdings können sich Straftäter nicht freiwillig dafür entscheiden, die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln.
Arten von Straftaten: Beispiele aus dem Straßenverkehr
Fahrerflucht ist eine Straftat, die viele Autofahrer begehen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Denn bereits nach einem kleinen Parkrempler kann Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden, wenn Sie keine angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Kfz warten oder es versäumen, den Parkschaden der Polizei zu melden. Es handelt sich hier nur um ein Beispiel von vielen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Straftaten für Sie zusammengefasst:
Straftat | Mögliche Strafe |
---|---|
§ 21 StVG: Fahren trotz Fahrverbot bzw. ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, (falls vorsätzlich oder fahrlässig: Geldstrafe bis 180 Tagessätze, Freiheitsstrafe bis 6 Monate) |
§ 22 StVG: Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
§ 142 StGB: Fahrerflucht (eig.: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
§ 240 StGB: Nötigung (z. B. beharrliches Drängeln auf der Autobahn) | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
§ 315b StGB: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
§ 315c StGB: Gefährdung im Straßenverkehr | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
§ 315d StGB: Illegale Autorennen (auch der Versuch ist strafbar) | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre |
§ 316 StGB: Trunkenheitsfahrt (unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln fahren) | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
§ 323a StGB: Vollrausch | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
§ 6 PflVG: Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung in Betrieb genommen | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, (falls vorsätzlich oder fahrlässig: Geldstrafe bis 180 Tagessätze, Freiheitsstrafe bis 6 Monate) |
§ 1 u. 2 KraftStG i. V. mit § 370 Abgabenordnung: Steuerhinterziehung (Kfz-Steuer) | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Besonders wenn es im Straßenverkehr kracht, können weitere strafrechtliche Tatbestände vorliegen.
So ist beispielsweise auch Sachbeschädigung eine Straftat (§ 303 StGB). Noch schwerere Vorwürfe können erhoben werden, wenn Personen zu Schaden kommen z. B. durch …
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder sogar fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder
- unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB).
Auch die Anstiftung zu einer Straftat (§ 26 StGB) oder die falsche Bezichtigung einer Straftat (§164 StGB) kann strafrechtlich verfolgt werden.