Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Was ist die StVO?
Der Straßenverkehr ist in vielerlei Hinsicht durch das deutsche Verkehrsrecht reglementiert. Es existiert eine Reihe von Gesetzestexten und Verordnungen. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung – kurz StVO – in Deutschland die wohl bekannteste unter ihnen.
Sie ist Teil des allgemeinen Straßenverkehrsgesetzes neben anderen Verordnungen:
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur StVO
Die StVO dient vor allem der Verkehrssicherheit. Durch die Einhaltung der Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung soll das Risiko für Unfälle minimiert werden.
Unter anderem zählen Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen, Halten und Parken zu den wichtigsten Regeln aus der StVO.
Infos zum Aufbau der StVO finden Sie an dieser Stelle.
Definition und Allgemeines
Zunächst einmal sei festgehalten, dass die StVO eine Rechtsverordnung ist, die alle Regelungen beinhaltet in Bezug auf die Teilnehmer am Straßenverkehr, d. h. auf öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen.
Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1934 und unterlag in den letzten Jahrzehnten einer Vielzahl an Novellierungen – also Erneuerungen und Erweiterungen. Die letzte Neufassung fand 2013 statt und die letzte Veränderung Ende 2015.
Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Verordnung ist der § 6 des Straßenverkehrsgesetzes. Dabei sind für die Umsetzung die Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Diese müssen sich an der VwV der StVO orientiert. Dies sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften der StVO, die die Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung beinhaltet.
Die StVO umfasst vor allem die wichtigsten Bestimmungen, die einen sicheren Straßenverkehr gewährleisten.
Unter anderem zu den Themen:
- Halten und Parken (§ 12 StVO)
- Abstand (§ 4 StVO)
- Geschwindigkeitsbegrenzungen (§ 3 StVO)
- Abbiegen (§ 9 StVO)
- Überholen (§ 5 StVO)
Daneben ist auch eine Klassifikation der Verkehrszeichen in der StVO (die Schilder, die Ihnen im Straßenverkehr begegnen) zu finden.
Den Abschluss der Verordnung bilden die Vorschriften zur Durchführung, inklusive den Vorschriften zum Bußgeld.
Wichtig! Die Straßenverordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer). Eine spezielle StVO für das Fahrrad existiert nicht.
Aufbau der StVO
Wie bereits erwähnt, gibt es drei Grundpfeiler in der StVO. Doch was diese einzelnen Segmente konkret beinhalten, soll nun erläutert werden.
Die allgemeinen Verkehrsregeln
Die ersten 35 Paragraphen der StVO umfassen die grundlegenden Regelungen für den Verkehr. Dabei sei zunächst der erste Paragraph im Besonderen hervorzuheben.
Paragraph 1 der StVO besagt Folgendes:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Daran schließen Ver- und Gebote an. Sie sind thematisch sortiert und zusammengefasst worden. Dabei kann es für einzelne Begriffe etwas schwierig sein, herauszufinden, an welcher Stelle in der Straßenverordnung sie zu finden sind.
Hier eine kleine Auswahl, wie und wo Sie ganz bestimmte Begriffe finden:
- Wenn Sie beispielsweise in der StVO Aussagen zum Kreisverkehr finden möchten, sollten Sie wissen, dass im Paragraph 8 unter dem Schlagwort Vorfahrt zu suchen ist.
- Sollten Sie womöglich in der StVO Informationen zum Kindersitz suchen wollen, geht es dabei um die Personenbeförderung mit Fahrzeugen. Dazu finden Sie Erläuterungen in § 21.
- Zum Thema Rechtsfahrgebot ist die StVO bereits im zweiten Paragraphen sehr ausführlich. Dort geht es um die allgemeine Straßenbenutzung durch Kraftfahrzeuge im Allgemeinen. (Übrigens: An dieser Stelle äußert sich die StVO auch zu Winterreifen.)
- Die StVO zur Anschnallpflicht: Dies finden Sie in einem Unterpunkt, im § 21a zum Thema „Sicherheitsgurte, Schutzhelme“.
- Andere Aspekte sind da schon etwas besser zu finden wie der Nebelscheinwerfer in der StVO unter „Beleuchtung“ (§ 17) oder die Parkscheibe in der StVO unter § 13 „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“.
Wichtig! Sie finden konkret zur Fahrradbeleuchtung in der StVO nichts. Dies ist Inhalt der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Zeichen und Verkehrseinrichtungen
Wenn Sie sich nun fragen sollten, was ein verkehrsberuhigter Bereich laut StVO ist, wird der Bogen zum zweiten Pfeiler der StVO – den Verkehrszeichen – geschlagen.
Um einen flüssigen Verkehr zu gewährleisten, wurde eine Vielzahl an Verkehrsschildern entworfen. Damit kann in vielen Fällen einer kritischen Verkehrssituation vorgebeugt werden. In diese Kategorien fallen auch Ampeln sowie unter anderem die sogenannten Zusatzzeichen in der StVO.
Oft wird im ersten Teil der StVO bereits auf die relevanten Verkehrszeichen verwiesen; wie zum Beispiel unter § 18 „Autobahnen und Kraftfahrtstraßen“:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt […]
Schlussvorschriften
Dazu zählen, wie erwähnt, auch Durchführungsmaßnahmen und Regelungen zum Bußgeld. Unter anderem finden Sie dort auch die Sonderrechte innerhalb der StVO bezüglich der Nutzung von Fahrzeugen. Dies betrifft im Besonderen die Insel Helgoland (§ 50):
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.