Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wozu brauchen Sie ein Kfz-Gutachten?
Nach einem Unfall mit Sachschaden ist einiges zu regeln und der Überblick geht schnell verloren. Die Schadensabwicklung ist oft nicht ganz unkompliziert. Neben diversen Formularen und Schriftstücken sind auch allerlei Menschen zu kontaktieren, wie die Mitarbeiter der Versicherung, von der Werkstatt oder Sachverständige.
Damit die Schadensregulierung reibungslos ablaufen kann, benötigen Sie vor allem bei größeren Sachschäden ein Schadensgutachten.
Doch wie hoch sind die Kosten bei einem Kfz-Gutachten? Wer beauftragt bestenfalls den Unfallgutachter? Und was muss ein Kfz-Gutachten enthalten?
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Kfz-Gutachten
Bei einem Kfz-Gutachten handelt es sich um eine Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Nach einem Verkehrsunfall dient dieses dazu, die Schäden am Fahrzeug zu beurteilen.
Ein Kfz-Gutachten wird insbesondere für die Schadensregulierung nach einem Unfall benötigt. Darüber hinaus kann ein Gutachten auch beim Autoverkauf hilfreich sein.
Pauschale Aussagen lassen sich dazu nicht machen, da die Gutachterkosten bei einem Unfall von der Schadenssumme abhängen. Mehr dazu hier.
Was muss ein Kfz-Gutachten enthalten?
Nach einem Unfall ist ein Gutachten insofern notwendig, als dass Sie als Geschädigter nachweisen müssen, dass der Schaden am Kfz vom Unfall stammt. Der sogenannte eigene Sachvortrag genügt den Versicherungen in der Regel nicht.
Insbesondere wenn Zweifel oder gar Unstimmigkeiten bezüglich des Schadensbildes bestehen, kann ein Gutachten nach einem Unfall Abhilfe schaffen. Dafür muss ein Sachverständiger beauftragt werden. Ein Kfz-Gutachter prüft unparteiisch und Sie erhalten eine Kalkulation des Schadens und somit mögliche Reparaturkosten. Es ist wichtig, dies zu machen, bevor eine Schadensregulierung geschehen ist. Denn Bagatellschäden, die hinterher erst auffallen und doch höhere Kosten verursachen, sind dann schwer geltend zu machen.
Folgende Aspekte werden nach dem Unfall vom Gutachter betrachtet und festgehalten:
- Angaben zu den technischen Daten des Unfallfahrzeugs
- Mögliche Sonderausstattungen
- Unfallbedingte Schäden
- Dokumentation der Schäden
- Einschätzung zur Dauer der Reparatur
- Festlegung des Reparaturweges
- Festhalten älterer Schäden
- Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug vor dem Unfall
- Angaben zur unfallbedingten Wertminderung
- Errechneter Restwert für das Fahrzeug
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Kostenvoranschlag der Werkstatt)
- Mögliche Ausfallzeit
Daneben wird der Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten im Unfallgutachten vom Sachverständigen insofern mit erfasst, als dass dieses in die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung des Fahrzeugs integriert wird. Das heißt, auf Grundlage der veranschlagten Reparaturkosten beurteilt, der Gutachter, ob sich eine Reparatur lohnt.
Wer darf nach dem Kfz-Unfall einen Gutachter beauftragen?
Sind Sie Geschädigter und unschuldig, können Sie den Unfallgutachter frei wählen sowie bestimmen. Die Kosten müssen dann vom Unfallverursacher und dessen Versicherung übernommen werden.
Wichtig! Achten Sie darauf, sich für das Kfz-Gutachten einen unabhängigen Sachverständigen auszusuchen. Damit stellen Sie sicher, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden betrachtet werden. Ein Sachverständiger von den Versicherungen und Behörden wird darauf achten, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Ist es ein Kaskoschaden, handelt es sich im Gegensatz zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung um rein vertragliche Ansprüche. Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach den vertraglichen Bedingungen und der eigenen Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.
Der Schaden wird nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Nach einem Unfall wird ein Gutachter für eine Schadengutachten in einem solchen Falle von der Versicherung beauftragt.
Wichtig! Ein Kfz-Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Die Grenze für den Haftpflichtversicherer liegt bei 750 Euro und für die Kaskoversicherung bei 2.000 Euro.
Tipp der Redaktion: einen Vergleich für KFZ-Versicherungen im Handwerk finden Sie auf: mega-handwerk.de .
Können Sie ein Kfz-Gutachten anfechten?
Unfallverursacher haben die Möglichkeit gegen ein Kfz-Gutachten vorzugehen, wenn der Geschädigte, der den Gutachter beauftragt, dessen Qualifikation nicht ausreichend geprüft hat.
Gleiches gilt, wenn das Unfallgutachten einseitig ist und vor allem Schäden auflistet, die den tatsächlichen Schäden nicht entsprechen oder mit dem Unfallhergang nicht konform gehen.
Verhindert der Geschädigte eine Nachbesichtigung durch einen vom Unfallverursacher beauftragen Sachverständigen, müssen die Kosten auch nicht getragen werden.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Beauftragen Sie nach einem Autounfall selbst einen Gutachter, übernimmt die Kaskoversicherung auch die Kosten. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, muss die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen als sogenannte Sachfolgeschäden.
Grundsätzlich gibt es für den Gutachter und damit für das Kfz-Gutachten keinen Festpreis. Die Höhe bemisst sich nach dem Umfang und der Komplexität des Schadens.
Generell gilt jedoch ein bestimmter Prozentsatz der Schadensmenge als Honorar, der mit steigender Schadenshöhe abnimmt.
Beispiel: Das Gutachten für ein Auto verursacht Kosten in Höhe von 350 Euro, wenn der Anteil bei einem 1000-Euro-Schaden bei 35 Prozent liegt. Beläuft sich ein Schaden jedoch auf 20.000 Euro, ist ein Prozentsatz von sieben Prozent üblich und das bedeutet für das Gutachten vom verunfallten Auto Kosten in Höhe von 1.400 Euro.
Tipp der Redaktion: Auf der Plattform unfallgiganten.de finden Sie unabhängige Kfz Gutachter.