Steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall zu?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist der Nutzungsausfall beim Pkw?

Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall vom Pkw steht Ihnen zu, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall vom Pkw steht Ihnen zu, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Bei der Verwicklung in einen Unfall mit Sachschaden kommt viel Stress auf Sie zu. Zunächst sollte mit dem Verursacher ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Schäden sowie Fahrtrichtungen der Fahrzeuge und die Kfz-Versicherungsnummer der Beteiligten werden dabei notiert.

Ist das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, können Geschädigte mitunter einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für den Pkw geltend machen, sofern ein Wagen für den täglichen Arbeitsweg benötigt wird. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Unter welchen Umständen haben Sie einen Anspruch auf den Nutzungsausfall bei einem Totalschaden vom Auto? Wie hoch sind die Beträge und lässt sich der Nutzungsausfall berechnen? Wie lange können Sie davon profitieren und wie beantragen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung?

FAQ: Fragen und Antworten zur Nutzungsausfallentschädigung 

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Können Sie Ihr Kfz nach einem fremdverschuldeten Unfall vorerst nicht mehr nutzen, können Sie dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten – die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt vom Fahrzeug und dem Zeitraum, den das Kfz in der Werkstatt steht, ab. Für Kleinstwagen erhalten Sie im Zuge der Schadensregulierung 23 Euro pro Tag, für Kfz mit großem Hubraum bis 175 Euro.

Wie mache ich die Nutzungsausfallentschädigung gelten?

Um einen finanziellen Ausgleich für den Nutzungsausfall zu erhalten, müssen Sie sich an die gegnerische Versicherung wenden. Ein Musterschreiben dafür finden Sie hier.

Nutzungsausfallentschädigung – Wann steht Ihnen der Betrag zu?

Nutzungsausfallentschädigung: Die Dauer der Zahlungen erstreckt sich über den Zeitraum, in welchem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.
Nutzungsausfallentschädigung: Die Dauer der Zahlungen erstreckt sich über den Zeitraum, in welchem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.

Die Ausfallentschädigung für das Kfz wird Ihnen nur gezahlt, wenn Sie einen tatsächlichen Nutzungswillen nachweisen können. Sollten Sie das Fahrzeug etwa täglich für den Weg zur Arbeit benötigen, liegt ein Nutzungswille vor. Sind Sie beim Unfall allerdings verletzt worden und liegen im Krankenhaus, wird es schwierig eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen.

Können Sie aber beweisen, dass Familienangehörige das Auto für Ihre Zwecke benötigen und Sie es ihnen zugesprochen haben, ist es ebenfalls möglich, bei der Versicherung den Nutzungsausfall geltend zu machen, da eine Nutzungsmöglichkeit vorliegt.

Das Geld können Sie dann nutzen, um die Fahrscheine für die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Fahrgemeinschaft zu zahlen.

Sie haben auch die Möglichkeit einen Nutzungsausfall beim Motorrad geltend zu machen. Hier ist es wichtig, dass ein Nutzungswille besteht und Sie das Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit oder ähnliches benötigen. Nutzen Sie das Zweirad nur als Freizeitfahrzeug, steht Ihnen keine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Nutzungsausfalltabelle – Die Schwacke-Liste

Der Betrag, den Sie für den Nutzungsausfall Ihres Kfz bekommen, hängt u.a. vom Alter und dem Modell des Fahrzeugs ab und kann in der Höhe abweichen. Sie können die mögliche Nutzungsausfallentschädigung der folgenden Tabelle – der Schwacke-Liste folgend – entnehmen:

GruppeNutzungswert pro Tag
A (z. B. Ford Ka mit 37 kW, Citroën Saxo 1.0)23 €
B (z. B. Opel Corsa 1.0 12V, Nissan Micra)29 €
C (z. B. Renault Twingo 1.5 dCi Expression, Fiat Bravo)35 €
D (z. B. VW Polo 1.4 TDI, Toyota Corolla 2.0)38 €
E (z. B. Audi A3, Opel Vectra)43 €
F (z. B. Škoda Octavia, Mercedes C 180)50 €
G (z. B. Audi A6, Volvo 850)59 €
H (z. B. BMW 318 Touring, Opel Calibra)65 €
J (z. B. Porsche Boxter, Saab 9000)79 €
K (z. B. Audi A8, Jaguar XJR)119 €
L (z. B. Porsche 911 Carrera, Mercedes SL 600)175 €

Sie können die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer beantragen, die sich aus dem Kfz-Gutachten eines Sachverständigen ergibt. Dieser stellt nämlich ebenfalls fest, wie lange Ihr Auto vermutlich für die Reparatur in der Werkstatt verbleiben wird. Bei einem Totalschaden wird der durchschnittliche Zeitraum ermittelt, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

Nutzungsausfallentschädigung – Ein Musterbrief

Die Nutzungsausfallentschädigung können Sie beantragen. Die gegnerische Kfz-Versicherung muss für die Kosten aufkommen, sofern der Anspruch berechtigt ist. Der folgende Musterbrief kann Ihnen bei der Formulierung an die Haftpflichtversicherung helfen:

Absender:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Adressat:
Versicherung
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Muster zur Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach meinem Unfall am [xx.yy.zzzz] eine Nutzungsausfallentschädigung für mein Fahrzeug [Fahrzeugmodell mit Baujahr]. Mir steht für den Nutzungsausfall meines Autos von [xy] Tagen laut Kfz-Gutachten ein Betrag von [xy] nach der Schwacke-Liste zu. Dies entspricht einem Tagessatz von [xy].

Mein Nutzungswille besteht darin, dass ich das Auto für meinen Weg zur Arbeit täglich benötige. Da sich mein Fahrzeug in der Werkstatt befindet, bin ich gezwungen die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

Hier können Sie den Musterbrief zur Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung downloaden:

Musterbrief zur Nutzungsausfallentschädigung als PDF

Musterbrief zur Nutzungsausfallentschädigung als DOC

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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